Artikel 39 VO (EU) 2015/208

Typgenehmigung von Fahrzeugen, Systemen, selbständigen technischen Einheiten und Bauteilen

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 verbieten die nationalen Behörden bei neuen Fahrzeugen, die nicht im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 und der vorliegenden Verordnung über die funktionale Sicherheit stehen, die Bereitstellung auf dem Markt, die Zulassung oder die Inbetriebnahme solcher Fahrzeuge.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.