Artikel 6 VO (EU) 2015/208

Anforderungen für die Festigkeit der Fahrzeugstruktur

Die Leistungsanforderungen, die gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 für die Festigkeit der Fahrzeugstruktur gelten, sind gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung zu überprüfen.

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