Artikel 6 VO (EU) 2015/208
Anforderungen für die Festigkeit der Fahrzeugstruktur
Die Leistungsanforderungen, die gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 für die Festigkeit der Fahrzeugstruktur gelten, sind gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung zu überprüfen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.