Artikel 7 VO (EU) 2015/208

Anforderungen für die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Drehzahlregler und Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen

Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 für die Geschwindigkeit, Drehzahlregler und Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen gelten, sind gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.