Artikel 7 VO (EU) 2015/208
Anforderungen für die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Drehzahlregler und Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen
Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 für die Geschwindigkeit, Drehzahlregler und Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen gelten, sind gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
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