Artikel 5 VO (EU) 2015/212
Sicherheit des Informationsaustauschs
Das genutzte System wird durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen für die Klassifizierung von Dokumenten, den Schutz von Informationssystemen und den Schutz personenbezogener Daten geschützt. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit den internationalen Standards und den rechtlichen Anforderungen auf nationaler Ebene.
Bei Interaktion des Systems mit anderen Modulen und Systemen werden die Netze und Einrichtungen zur Übertragung durch die in Absatz 1 genannten Sicherheitsmaßnahmen geschützt.
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