Artikel 1 VO (EU) 2015/2179
Es wird eine Überprüfung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 102/2012, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 493/2014, nach Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 eingeleitet, um festzustellen, ob die aus der Republik Korea versandten, von Daechang Steel Co. Ltd (TARIC-Zusatzcode C057) hergestellten und zur Ausfuhr in die Union verkauften Einfuhren von Kabeln und Seilen, einschließlich verschlossener Seile, aus Stahl, ausgenommen Kabel und Seile aus nicht rostendem Stahl, mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm, die derzeit unter den KN-Codes ex73121081, ex73121083, ex73121085, ex73121089 und ex73121098 (TARIC-Codes 7312108113, 7312108313, 7312108513, 7312108913 und 7312109813) eingereiht werden, dem mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 102/2012 eingeführten Antidumpingzoll unterliegen sollten.
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