Artikel 7 VO (EU) 2015/220
Direkt mit dem Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten
Die direkt mit dem Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten gemäß Artikel 5b Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 sind in Anhang VII Teil A der vorliegenden Verordnung definiert. Ihr Umfang wird als Prozentklasse angegeben. Diese Prozentklassen sind in Anhang VII Teil C der vorliegenden Verordnung enthalten.
Die Methode, nach der der Umfang der Erwerbstätigkeiten gemäß Absatz 1 geschätzt wird, ist in Anhang VII Teile B und C beschrieben.
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