ANHANG VIII VO (EU) 2015/220

FORM UND GESTALTUNG DES BETRIEBSBOGENS (ARTIKEL 9)

Die zu erhebenden Daten werden in Tabellen erfasst und in Gruppen, Kategorien und Spalten unterteilt. Auf ein bestimmtes Datenfeld wird gewöhnlich wie folgt verwiesen: ..(.

B.UT.20.A (Spalte A der Gruppe UT, Kategorie 20, in Tabelle B) steht für die „Fläche” des „Pachtlands” , die in Tabelle B unter „LF in Pacht” einzutragen ist.

I.A.10110.1.0.TA (Spalte TA der Gruppe A, Kategorie 10110 in Tabelle I) steht für die Gesamtfläche „Weichweizen und Spelz” für Anbauart 1 „Ackerbaukulturen — Hauptkulturen, gemischte (kombinierte) Kulturen” und fehlende Angaben Codenummer 0 „keine fehlenden Angaben” ).

M, S. 1150.1.2.V (Spalte V der Gruppe S, Kategorie 1150 mit anderen spezifischen Kategoriencodes 1 und 2 aus Tabelle M) stellt den Subventionswert der „Basiseinkommensstützung für Nachhaltigkeit — basierend auf Zahlungsansprüchen” dar, die ausschließlich aus dem Unionshaushalt finanziert und pro Hektar gewährt wird.

Ist ein Wert nicht relevant oder fehlt er für einen bestimmten Betrieb, nicht den Wert „0” eintragen. Auf die Tabellen wird verwiesen mit einem Buchstaben, auf die Gruppen mit einem oder mehreren Buchstaben, auf die Kategorien mit numerischen Codes und auf die Spalten mit einem oder mehreren Buchstaben. Für die Tabellen A bis M zeigt die erste Tabelle die übergreifende Matrix für Gruppen und Spalten. Die zweite Tabelle zeigt die Aufschlüsselung in Kategorien, wobei jede Kategorie durch einen oder mehrere Codes und Untercodes dargestellt wird. Die Angaben des Betriebsbogens sind mit folgenden Genauigkeitsgraden anzugeben: Finanzielle Wertangaben: in Euro oder in nationalen Währungseinheiten und ohne Dezimalstelle. Bei gegenüber dem Euro relativ schwachen Währungen kann jedoch mit der Verbindungsstelle des betreffenden Mitgliedstaats und der Dienststelle der Kommission, die das INLB verwaltet, vereinbart werden, die Werte der nationalen Währungseinheiten in hundert oder tausend Einheiten auszudrücken; Mengenangaben: in Dezitonnen (1 dt = 100 kg), außer bei Eiern, die in 1000 Stück angegeben werden, und Wein und Weinerzeugnissen, die in Hektolitern angegeben werden; Flächen: in Ar (1 a = 100 m2), außer bei Pilzen, bei denen sie in Quadratmetern der Pilzbeet-Gesamtfläche angegeben werden, und außer in Tabelle M „Beihilfen” , wo Basiseinheiten in Hektar einzutragen sind; durchschnittlicher Tierbestand: mit zwei Dezimalstellen, außer bei Geflügel und Kaninchen, für die die volle Stückzahl anzugeben ist, und bei Bienen, die in Anzahl der besetzten Stöcke angegeben werden; Arbeitskräftebestand: mit zwei Dezimalstellen. Nach den jeweiligen Tabellen sind weitere Definitionen und Anleitungen für jede Tabellenkategorie und für die einzelnen Spaltenwerte aufgeführt.

Tabelle A

Allgemeine Informationen über den Betrieb

KategorieCode (*)
Spalten
InformationsgruppeINLB-GebietTeilgebietOrdnungsnummer des BetriebsGrad (Länge/Breite)MinutenNUTSNr. der BuchungsstelleDatumGewichtung des BetriebsBetriebswirtschaftliche AusrichtungWirtschaftliche GrößenklasseCode
RSHDGMINAODTWTFESC
IDIdentifizierung des Betriebs
LOStandort des Betriebs
AIAngaben zum Rechnungsabschluss
TYTypologie
CLKlasse
OTSonstige Angaben hinsichtlich des Betriebs
Code (*)BeschreibungGruppeRSHDGMINAODTWTFESC
10Nummer des BetriebsIDAID10RAID10SAID10H
20BreitengradLOALO20DGALO20MI
30LängengradLOALO30DGALO30MI
40NUTS3LOALO40N
50BuchstelleAIAAI50AO
60Art der RechnungsführungAIAAI60C
70Datum des RechnungsabschlussesAIAAI70DT
80Nationale Gewichtung berechnet durch den MitgliedstaatTYATY80W
90Klassifizierung bei der AuswahlTYATY90TFATY90ES
100Unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende sonstige ErwerbstätigkeitenCLACL100C
110Besitzart/wirtschaftliches ZielCLACL110C
120RechtsformCLACL120C
130Grad der Haftung der/des Betriebsinhaber/s bzw. der Betriebsinhaberin/nenCLACL130C
140Ökologischer/biologischer LandbauCLACL140C
141Sektoren mit ökologischem/biologischem LandbauCLACL141C
150Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) / Geschützte geografische Angabe (g. g. A.) / Garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.) / BergerzeugnisCLACL150C
151Sektoren mit g. U. /g. g. A/g. t. S./BergerzeugnisCLACL151C
160Aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte GebieteCLACL160C
170HöhenzoneCLACL170C
180Gebiet der StrukturfondsCLACL180C
190Natura-2000-GebietCLACL190C
200Unter die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) fallendes GebietCLACL200C
210BewässerungssystemOTAOT210C
220GVE-Weidetage auf GemeinschaftslandOTAOT220C
230Mitglied von Erzeugerorganisationen (EO)OTAOT230C
231Wirtschaftliche Relevanz der Erzeugerorganisationen (EO) für den BetriebOTAOT231C
232Anzahl der Mitglieder der Erzeugerorganisationen (EO)OTAOT232C

A.ID.
Identifizierung des Betriebs

Jedem Buchführungsbetrieb wird eine Nummer zugeteilt, wenn er zum ersten Mal ausgewählt wird. Der Betrieb behält diese Nummer während der gesamten Dauer seiner Teilnahme am Informationsnetz. Eine einmal zugeteilte Nummer wird niemals an einen anderen Betrieb vergeben. Tritt in dem Betrieb jedoch eine grundlegende Veränderung auf, insbesondere wenn diese Veränderung in einer Aufteilung in zwei unabhängige Betriebe oder einer Zusammenlegung mit einem sonstigen Betrieb besteht, so kann er als neuer Betrieb angesehen werden. In diesem Fall erhält er eine neue Nummer. Wegen einer Änderung der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung des Betriebs wird keine neue Nummer zugeteilt. Kann die Beibehaltung der Betriebsnummer zu einer Verwechslung mit einem oder mehreren anderen Buchführungsbetrieben führen (wenn z. B. eine neue Gebietsunterteilung geschaffen wird), muss die Nummer geändert werden. Der Kommission ist dann eine Übersicht mit den alten und den entsprechenden neuen Nummern zuzuleiten. Die Betriebsnummer umfasst drei unterschiedliche Informationen, und zwar: A.ID.10.R. INLB-Gebiet: Es wird eine Codenummer gemäß dem in Anhang II dieser Verordnung festgesetzten Code vergeben. A.ID.10.S. Teilgebiet: Es wird eine Codenummer vergeben. Die Teilgebiete sollten auf dem gemeinsamen System der Klassifizierung der Regionen basieren, das als „Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)” bezeichnet und von Eurostat in Zusammenarbeit mit den nationalen Instituten für Statistik festgelegt wird. In jedem Fall übermittelt der betreffende Mitgliedstaat der Kommission eine Tabelle, die für jeden verwendeten Teilgebietscode die entsprechenden NUTS-Regionen sowie die entsprechende Region angibt, für die die spezifischen Werte des Standardoutputs berechnet werden. A.ID.10.H. Ordnungsnummer des Betriebs.

A.LO.
Standort des Betriebs

Der Standort des Betriebs wird mit zwei Referenzen angegeben: der Georeferenz (Längengrad und Breitengrad) und dem Code der Gebietseinheiten auf NUTS3-Ebene. A.LO.20. Geografische Breite: Grad und Minuten (innerhalb eines Bogens von 5 Minuten), Spalten DG und MI. A.LO.30. Geografische Länge: Grad und Minuten (innerhalb eines Bogens von 5 Minuten), Spalten DG und MI. A.LO.40.N. Der NUTS3-Code steht für den Code der NUTS3-Gebietseinheit, in der der Betrieb angesiedelt ist. Es ist die neueste Fassung des Codes gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 anzugeben.

A.AI.
Angaben zum Rechnungsabschluss

A.AI.50.AO. Nummer der Buchstelle: Es wird eine Codenummer vergeben. Jede Buchstelle in den Mitgliedstaaten erhält eine einmalige Nummer. Es ist die Nummer der Buchungsstelle anzugeben, die den Betrieb in dem betreffenden Rechnungsjahr betreut hat. A.AI.60.C. Art der Rechnungsführung: Die Art der Rechnungsführung des Betriebs ist anzugeben. Folgende Codes sollten verwendet werden:
1.
doppelte Buchführung
2.
einfache Buchführung
3.
keine
A.AI.70.DT. Datum des Rechnungsabschlusses: Anzugeben im Format „JJJJ-MM-TT” , zum Beispiel 2009-06-30 oder 2009-12-31.

A.TY.
Typologie

A.TY.80.W. Nationale Gewichtung des Betriebs: Der Wert des vom Mitgliedstaat berechneten Hochrechnungsfaktors ist anzugeben. Beträge sind mit zwei Dezimalstellen einzugeben. A.TY.90.TF. Betriebswirtschaftliche Ausrichtung bei der Auswahl: Codenummer der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung gemäß Anhang IV dieser Verordnung bei der Auswahl für das betreffende Rechnungsjahr. A.TY.90.ES. Wirtschaftliche Größenklasse bei der Auswahl: Codenummer der wirtschaftlichen Größenklasse des Betriebs gemäß Anhang V bei der Auswahl für das betreffende Rechnungsjahr.

A.CL.
Klassen

A.CL.100.C. Unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende sonstige Erwerbstätigkeiten: Anzugeben ist eine Prozentsatzspanne, die den Anteil des Umsatzes(1) aus unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehenden sonstigen Erwerbstätigkeiten am Gesamtumsatz des Betriebs anzeigt. Folgende Codes sollten verwendet werden:
1.
≥ 0 % bis ≤ 10 % (marginaler Anteil)
2.
> 10 % bis ≤ 50 % (mittlerer Anteil)
3.
> 50 % bis < 100 % (erheblicher Anteil)
A.CL.110.C. Eigentumsart/wirtschaftliches Ziel: Anzugeben sind die Eigentumsart und die wirtschaftlichen Ziele des Betriebs. Folgende Codes sollten verwendet werden:
1.
Familienbetrieb: Der Betrieb nutzt die Arbeitskraft und das Kapital des/der Betriebsinhaber/s bzw. der Betriebsinhaberin/nen oder des/der Betriebsleiter/s bzw. der Betriebsleiterin/nen und seiner/ihrer Familie, die Nutznießer der Wirtschaftstätigkeit sind.
2.
Personengesellschaft: Die Produktionsfaktoren des Betriebs werden von mehreren Gesellschaftern gestellt, von denen mindestens einige als nicht entlohnte Arbeitskräfte an den Arbeiten im Betrieb teilnehmen. Die Gewinne des Betriebs gehen an die Gesellschafter.
3.
Juristische Person: Die Einkünfte werden verwendet, um Anteilseigner mit Dividenden/Gewinnen zu entlohnen. Das Unternehmen ist Eigentümer des Betriebs.
4.
Nicht gewinnorientiertes Unternehmen: Die Gewinne werden zur Beschäftigungssicherung oder für sonstige soziale Zwecke genutzt. Das Unternehmen ist Eigentümer des Betriebs.
A.CL.120.C. Rechtsform: Anzugeben ist, ob es sich bei dem Betrieb um eine juristische Person handelt. Folgende Codes sollten verwendet werden:
0.
Dies trifft nicht zu.
1.
Dies ist zutreffend.
A.CL.130.C. Grad der Haftbarkeit des/der Betriebsinhaber/s bzw. der Betriebsinhaberin/nen: Anzugeben ist der Grad der Haftung (wirtschaftlichen Verantwortung) des/der (Haupt-)Betriebsinhabers/-inhaberin. Folgende Codes sollten verwendet werden:
1.
Unbeschränkt haftbar
2.
Beschränkt haftbar
A.CL.140.C. Ökologischer/biologischer Landbau: Angegeben wird, ob der Betrieb ökologische/biologische Produktionsverfahren im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 834/2007(2), insbesondere der Artikel 4 und 5, anwendet. Folgende Codes sollten verwendet werden:
1.
Der Betrieb wendet keine ökologischen/biologischen Produktionsverfahren an.
2.
Der Betrieb wendet für alle seine Erzeugnisse ausschließlich ökologische/biologische Produktionsverfahren an.
3.
Der Betrieb wendet sowohl ökologische/biologische als auch sonstige Produktionsverfahren an.
4.
Der Betrieb stellt auf ökologische/biologische Produktionsverfahren um.
A.CL.141.C. Sektoren im ökologischen/biologischen Landbau: Wendet der Betrieb sowohl ökologische/biologische als auch sonstige Produktionsverfahren an, sind die Sektoren anzugeben, in denen der Betrieb ausschließlich ökologische/biologische Verfahren anwendet (Mehrfachangaben sind möglich). Nachstehende Codes sollten verwendet werden. Wendet der Betrieb für alle Sektoren sowohl ökologische/biologische als auch andere Produktionsverfahren an, ist der Code „entfällt” einzutragen.
0.
Entfällt.
31.
Getreide
32.
Ölsaaten und Eiweißpflanzen
33.
Obst und Gemüse (einschließlich Zitrusfrüchte aber ohne Oliven)
34.
Oliven
35.
Wein
36.
Rindfleisch
37.
Kuhmilch
38.
Schweinefleisch
39.
Schafe und Ziegen (Milch und Fleisch)
40.
Geflügelfleisch
41.
Eier
42.
Sonstige Sektoren
A.CL.150.C. Geschützte Ursprungsbezeichnung / Geschützte geografische Angabe / Garantiert traditionelle Spezialität / Bergerzeugnis: Anzugeben ist, ob der Betrieb landwirtschaftliche Erzeugnisse und/oder Lebensmittel mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U.) oder einer geschützten geografische Angabe (g. g. A.), der Bezeichnung einer garantiert traditionellen Spezialität (g. t. S.) oder der Bezeichnung „Bergerzeugnis” produziert oder landwirtschaftliche Produkte erzeugt, die bekanntlich zur Herstellung von durch eine g. U./g. g. A. bzw. die Bezeichnung g. t. S./ „Bergerzeugnis” im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(3) geschützten Erzeugnissen verwendet werden. Folgende Codes sollten verwendet werden:
1.
Der Betrieb produziert kein Erzeugnis oder Lebensmittel, das durch eine g. U. oder g. g. A. oder die Bezeichnung g. t. S. oder „Bergerzeugnis” geschützt ist, und kein Erzeugnis, das bekanntlich zur Herstellung von durch eine g. U. oder g. g. A. oder durch die Bezeichnung g. t. S. bzw. „Bergerzeugnis” geschützten Lebensmitteln verwendet wird.
2.
Der Betrieb produziert ausschließlich Erzeugnisse oder Lebensmittel, die durch eine g. U. oder g. g. A. oder die Bezeichnung g. t. S. oder „Bergerzeugnis” geschützt sind, oder Erzeugnisse, die bekanntlich zur Herstellung von durch eine g. U. oder g. g. A. oder durch die Bezeichnung g. t. S. bzw. „Bergerzeugnis” geschützten Lebensmitteln verwendet werden.
3.
Der Betrieb produziert einige Erzeugnisse oder Lebensmittel, die durch eine g. U. oder g. g. A. oder die Bezeichnung g. t. S. oder „Bergerzeugnis” geschützt sind oder einige Erzeugnisse, die bekanntlich zur Herstellung von durch eine g. U. oder g. g. A. oder durch die Bezeichnung g. t. S. bzw. „Bergerzeugnis” geschützten Lebensmitteln verwendet werden.
A.CL.151.C. Sektoren mit geschützten Ursprungsbezeichnungen / geschützten geografischen Angaben / garantiert traditionellen Spezialitäten / Bergerzeugnissen: Besteht der überwiegende Teil der Erzeugung bestimmter Sektoren aus Erzeugnissen oder Lebensmitteln, die eine g. U., eine g. g. A. oder die Bezeichnung g. t. S. oder „Bergerzeugnis” tragen, oder aus Erzeugnissen, die bekanntlich zur Herstellung von durch eine g. U. oder g. g. A. bzw. durch die Bezeichnung g. t. S. oder „Bergerzeugnis” geschützten Lebensmitteln verwendet werden, sollten die Sektoren mit nachstehenden Codes angegeben werden (Mehrfachangaben sind möglich). Nachstehende Codes sollten verwendet werden. Wenn der Betrieb einige durch eine g. U. oder g. g. A. oder die Bezeichnung g. t. S. oder „Bergerzeugnis” geschützte Erzeugnisse oder einige Erzeugnisse, die bekanntlich zur Herstellung von durch eine g. U. oder g. g. A. oder durch die Bezeichnung g. t. S. bzw. „Bergerzeugnis” geschützten Lebensmitteln verwendet werden, produziert, dies aber nicht den überwiegenden Teil der Erzeugung des betreffenden Sektors betrifft, so ist der Code „entfällt” zu verwenden.
0.
Entfällt.
31.
Getreide
32.
Ölsaaten und Eiweißpflanzen
33.
Obst und Gemüse (einschließlich Zitrusfrüchte aber ohne Oliven)
34.
Oliven
35.
Wein
36.
Rindfleisch
37.
Kuhmilch
38.
Schweinefleisch
39.
Schafe und Ziegen (Milch und Fleisch)
40.
Geflügelfleisch
41.
Eier
42.
Sonstige Sektoren
Die Punkte A.CL.150.C. Geschützte Ursprungsbezeichnung / Geschützte geografische Angabe / Garantiert traditionelle Spezialität / „Bergerzeugnis” und A.CL.151.C sind von den Mitgliedstaaten wahlweise anzuwenden. Entscheidet sich der Mitgliedstaat für diese Option, sind die Angaben für alle Stichprobenbetriebe des Mitgliedstaats zu machen. Wird A.CL.150.C angewandt, sollte A.CL.151.C auch angewandt werden. A.CL.160.C. Aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete: Anzugeben ist, ob der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs in einem Gebiet liegt, das unter Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(4) fällt. In den Mitgliedstaaten, in denen die Abgrenzung der aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligten Gebiete gemäß Artikel 32 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 noch nicht abgeschlossen ist, wird auf die Gebiete Bezug genommen, die gemäß Artikel 36 Buchstabe a Ziffer ii der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 im Programmplanungszeitraum 2007-2013 beihilfefähig waren. Folgende Codes sollten verwendet werden:
1.
Der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt weder in einem aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligten Gebiet im Sinne von Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 noch – im Falle der Mitgliedstaaten, in denen die Abgrenzung gemäß Artikel 32 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 noch nicht abgeschlossen ist – in einem Gebiet, das gemäß Artikel 36 Buchstabe a Ziffer ii der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 im Programmplanungszeitraum 2007-2013 beihilfefähig war;
21.
der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt in einem aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligten Gebiet im Sinne von Artikel 32 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013;
22.
der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt in einem durch besondere Gründe benachteiligten Gebiet im Sinne von Artikel 32 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013;
23.
der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt – im Falle der Mitgliedstaaten, in denen die Abgrenzung gemäß Artikel 32 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 noch nicht abgeschlossen ist – in einem Gebiet, das gemäß Artikel 36 Buchstabe a Ziffer ii der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 im Programmplanungszeitraum 2007-2013 beihilfefähig war;
3.
der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt in einem Berggebiet im Sinne von Artikel 32 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013;
5.
der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt in einem Gebiet mit Übergangsregelung im Sinne von Artikel 31 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.
A.CL.170.C. Höhenzone: Die Höhenzone wird durch die entsprechende Codenummer angegeben:
1.
Der überwiegende Teil des Betriebs liegt unter 300 m.
2.
Der überwiegende Teil des Betriebs liegt zwischen 300 und 600 m.
3.
Der überwiegende Teil des Betriebs liegt über 600 m.
4.
Angaben nicht verfügbar.
A.CL.180.C. Gebiet der Strukturfonds: Anzugeben ist, ob der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs in einem Gebiet liegt, das unter Artikel 90 Absatz 2 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(5) fällt. Folgende Codes sollten verwendet werden:
1.
Der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt in einer weniger entwickelten Region im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, insbesondere von Artikel 90 Absatz 2 Buchstabe a;
2.
der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt in einer stärker entwickelten Region im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, insbesondere von Artikel 90 Absatz 2 Buchstabe c;
3.
der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt in einer Übergangsregion im Sinne von Artikel 90 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
A.CL.190.C. Natura-2000-Gebiete: Anzugeben ist, ob der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs in einem Gebiet liegt, das unter die Richtlinie 79/409/EWG des Rates(6) und die Richtlinie 92/43/EWG des Rates(7) fällt (Natura 2000). Folgende Codes sollten verwendet werden:
1.
Der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt nicht in einem Gebiet, das für Natura-2000-Zahlungen in Betracht kommt.
2.
Der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt in einem Gebiet, das für Natura-2000-Zahlungen in Betracht kommt.
A.CL.200.C. Gebiete der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG): Anzugeben ist, ob der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs in einem Gebiet liegt, das unter die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(8) fällt. Folgende Codes sollten verwendet werden:
1.
Der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt nicht in einem Gebiet, das für Zahlungen im Rahmen der Richtlinie 2000/60/EG in Betracht kommt.
2.
Der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt in einem Gebiet, das für Zahlungen im Rahmen der Richtlinie 2000/60/EG in Betracht kommt.

A.OT.
Sonstige Angaben hinsichtlich des Betriebs

A.OT.210.C. Bewässerungssystem: Anzugeben ist, über welches Hauptbewässerungssystem der Betrieb verfügt:
0.
Entfällt (Betrieb verfügt über kein Bewässerungssystem)
1.
Oberflächenbewässerung
2.
Sprinkler
3.
Tropfbewässerung
4.
Sonstige
A.OT.220.C. GVE-Weidetage auf Gemeinschaftsland: Anzahl der Weidetage je GVE auf durch den Betrieb genutztem Gemeinschaftsland. A.OT.230.C. Mitglied von Erzeugerorganisationen (EO): Anzugeben ist, ob der Betrieb (Betriebsinhaber/in bzw. Betriebsinhaber/innen oder Betriebsleiter/in bzw. Betriebsleiter/innen) Mitglied einer Erzeugerorganisation ist, die Kosten teilt und/oder die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse fördert, und wenn ja, welche Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Betriebs von der Erzeugerorganisation vermarktet werden (es sind alle Sektoren anzugeben, die durch die EO abgedeckt werden, in denen der Betrieb Mitglied ist). Für die Zwecke dieser Erfassung umfasst der Begriff „Erzeugerorganisation” jede Art von Einheit, die auf Initiative von Erzeugern für die Durchführung gemeinsamer Tätigkeiten in einem bestimmten Sektor geschaffen wurde (horizontale Zusammenarbeit). Erzeugerorganisation müssen der Kontrolle der Erzeuger unterliegen und können unterschiedliche Rechtsformen annehmen, etwa landwirtschaftliche Genossenschaften, Vereinigungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben oder private Unternehmen mit Erzeugern als Anteilseignern.
0.
Nicht Mitglied einer Erzeugerorganisation
Mitglied einer Erzeugerorganisation, um die Kosten für Erzeugung, Verwaltung und Investitionen zu teilen bzw. Mitglied einer Erzeugerorganisation zur Vermarktung folgender Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Betriebs:
31.
Getreide
32.
Ölsaaten und Eiweißpflanzen
33.
Obst und Gemüse (einschließlich Zitrusfrüchte aber ohne Oliven)
34.
Oliven
35.
Wein
36.
Rindfleisch
37.
Kuhmilch
38.
Schweinefleisch
39.
Schafe und Ziegen (Milch und Fleisch)
40.
Geflügelfleisch
41.
Eier
42.
Sonstige Sektoren.
A.OT.231.C Wirtschaftliche Relevanz der Erzeugerorganisationen (EO) für den Betrieb: Anzugeben ist der wertmäßige Anteil der Gesamtproduktion des Betriebs (Gesamtverkäufe), der über die Erzeugerorganisationen vermarktet wird.
1.
≥ 0 % bis ≤ 10 % (marginaler Anteil)
2.
> 10 % bis ≤ 50 % (mittlerer Anteil)
3.
> 50 % bis < 100 % (erheblicher Anteil)
A.OT.232.C Anzahl der Mitglieder der Erzeugerorganisationen (EO): Anzugeben ist die Größe der wichtigsten EO, in der der Betrieb (Betriebsinhaber/in bzw. Betriebsinhaber/innen oder Betriebsleiter/in bzw. Betriebsleiter/innen) Mitglied ist, d. h. der EO, die den wertmäßig größten Anteil der Erzeugung des Betriebs vermarktet.
1.
Die EO hat weniger als 10 Mitglieder.
2.
Die EO hat 10 oder mehr, aber weniger als 20 Mitglieder.
3.
Die EO hat 20 oder mehr, aber weniger als 50 Mitglieder.
4.
Die EO hat 50 oder mehr, aber weniger als 100 Mitglieder.
5.
Die EO hat 100 oder mehr, aber weniger als 500 Mitglieder.
6.
Die EO hat 500 oder mehr, aber weniger als 1000 Mitglieder.
7.
Die EO hat 1000 Mitglieder (oder mehr).
Die Übermittlung von Daten zu den Variablen A.OT.230.C, A.OT.231.C und A.OT.232.C ist ab dem Rechnungsjahr 2023 verpflichtend; allerdings können die Mitgliedstaaten von der Übermittlung der Daten zu einigen oder allen dieser Variablen befreit werden, wenn sie bis spätestens 31. Mai 2021 einen hinreichend begründeten Antrag stellen. Die Kommissionsdienststellen prüfen die Begründungen und entscheiden über die Befreiung. Ein Mitgliedstaat, der befreit wurde, kann seine Entscheidung überdenken und die Kommission entsprechend informieren. Die Mitgliedstaaten können die Daten zu den Variablen A.OT.230.C, A.OT.231.C und A.OT.232.C auf freiwilliger Basis ab dem Rechnungsjahr 2021 übermitteln.

SPALTEN DER TABELLE A

Spalte R bezieht sich auf das INLB-Gebiet, Spalte S auf das Teilgebiet, Spalte H auf die Ordnungsnummer des Betriebs, Spalte DG auf den Grad der geografischen Breite/Länge, Spalte MI auf die Minuten, Spalte N auf NUTS, Spalte AO auf die Nummer der Buchungsstelle, Spalte DT auf das Datum, Spalte W auf die Gewichtung des Betriebs, Spalte TF auf die betriebswirtschaftliche Ausrichtung, Spalte ES auf die wirtschaftliche Größenklasse und Spalte C auf den Code.

Tabelle B

Kategorie der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF)Code (*)
InformationsgruppeLandwirtschaftlich genutzte Fläche
A
UOLF in Eigentum
UTLF in Pacht
USLF in Teilpacht oder in sonstigen Besitzformen
Code (*)Beschreibung der KategorienGruppeA
10LF in EigentumUO
20LF in PachtUT
30LF in TeilpachtUS
Flächen von Betrieben, die von mindestens zwei Partnern gemeinsam bewirtschaftet werden, sind je nach dem zwischen den Partnern bestehenden Vertrag als Flächen in Eigentum, in Pacht oder in Teilpacht einzutragen. Die landwirtschaftliche genutzte Fläche ist die Gesamtheit der Flächen an Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen und Haus- und Nutzgärten, die der Betrieb unabhängig von den Besitzverhältnissen nutzt. Vom Betrieb genutztes Gemeinschaftsland ist nicht inbegriffen. Folgenden Informationsgruppen und Kategorien sind anzuwenden:

B.UO.
Landwirtschaftlich genutzte Fläche in Eigentum

B.UO.10.A. Landwirtschaftlich genutzte Fläche (Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen und Haus- und Nutzgärten), die vom Eigentümer, Nutznießer auf Lebenszeit oder Erbpächter genutzt wird, und/oder unter vergleichbaren Bedingungen genutzte landwirtschaftlich genutzte Fläche.

B.UT.
Landwirtschaftlich genutzte Fläche in Pacht

B.UT.20.A Landwirtschaftlich genutzte Fläche (Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen und Haus- und Nutzgärten), die von einer sonstigen Person als dem Eigentümer, Nutznießer auf Lebenszeit oder Erbpächter genutzt wird und für die ein im Allgemeinen im Voraus fest vereinbartes Pachtgeld in bar oder in sonstiger Form gezahlt wird, und/oder unter vergleichbaren Bedingungen bewirtschaftete landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Pachtfläche umfasst nicht die Fläche, deren Ernte auf dem Halm gekauft wird. Die für den Erwerb von Kulturen auf dem Halm gezahlten Beträge sind in Tabelle H im Fall von Grünland oder Futterpflanzen unter den Rubriken 2020 bis 2040 (zugekaufte Futtermittel) und im Fall von marktfähigen Kulturen unter der Rubrik 3090 (sonstige spezifische Kosten der pflanzlichen Erzeugnisse) anzugeben. Bei auf dem Halm gekauften marktfähigen Kulturen ist die betreffende Fläche nicht zu spezifizieren (Tabelle H). Fläche, die auf Gelegenheitsbasis für weniger als ein Jahr gepachtet wird, und die entsprechenden Erträge sind wie Flächen zu behandeln, deren Ernte auf dem Halm gekauft wird.

B.US.
Landwirtschaftlich genutzte Fläche in Teilpacht oder in sonstigen Besitzformen

B.US.30.A. Landwirtschaftliche genutzte Fläche (Ackerflächen, Dauergrünland, Dauerkulturen und Haus- und Nutzgärten), die gemeinsam von Verpächter und vom Teilpächter auf der Grundlage eines Teilpachtvertrags und/oder unter vergleichbaren Bedingungen bewirtschaftet wird.

SPALTEN DER TABELLE B

Spalte A bezieht sich auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche.

Tabelle C

Arbeitskräfte

ArbeitskategorieCode (*)
Spalten
InformationsgruppeAllgemeinesGesamtarbeit im Betrieb (landwirtschaftliche Arbeiten und unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende sonstige Erwerbstätigkeiten)Anteil der unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehenden sonstigen Erwerbstätigkeiten
Anzahl der PersonenGeschlechtGeburtsjahrLandwirtschaftliche Ausbildung des Betriebsleiters/der BetriebsleiterinJahresarbeitszeitJahresarbeitseinheiten% der Jahresarbeitszeit
PGBTY1W1Y2
ZahlCodevierstelligCode(Stunden)(JAE)%
URNicht entlohnt, regelmäßig beschäftigt
UCNicht entlohnt, unregelmäßig beschäftigt
PREntlohnt, regelmäßig beschäftigt
PCEntlohnt, unregelmäßig beschäftigt
Code (*)BeschreibungGruppePGBTY1W1Y2
10Betriebsinhaber/in bzw. Betriebsinhaber/innen/Betriebsleiter/in bzw. Betriebsleiter/innenUR
20Betriebsinhaber/in bzw. Betriebsinhaber/innen/nicht Betriebsleiter/in bzw. Betriebsleiter/innenUR
30Betriebsleiter/in bzw. Betriebsleiter/innen/nicht Betriebsinhaber/in bzw. Betriebsinhaber/innenUR
40Ehepartner/innen/Partner/innen des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin bzw. der Betriebsinhaber/innenUR
50SonstigeUR, PR
60Unregelmäßig beschäftigtUC, PC
70Bezahlte FührungskraftPR
Der Ausdruck „Arbeitskräfte” umfasst sämtliche Personen, die im Verlauf des Rechnungsjahres an den Arbeiten des landwirtschaftlichen Betriebs teilgenommen haben. Nicht dazu zählen Personen, die diese Arbeiten für eine sonstige Person oder ein Unternehmen ausgeführt haben (Arbeiten durch Dritte und Verbuchung von deren Kosten, siehe Rubrik 1020 in Tabelle H). Bei gegenseitiger Hilfestellung zwischen Betrieben durch den Austausch von grundsätzlich gleichwertiger Arbeit werden die Arbeitszeit und eventuelle Entlohnung im Betriebsbogen aufgeführt. In manchen Fällen wird die Hilfestellung durch eine sonstige Art von Unterstützung ausgeglichen (z. B. Hilfestellung in Form von Arbeit wird durch die Bereitstellung von Maschinen kompensiert). Handelt es sich dabei um einen Austausch von Dienstleistungen in begrenztem Umfang, so wird dies nicht in den Betriebsbogen aufgenommen (für das genannte Beispiel wird die erhaltene Hilfe nicht unter Arbeit angeführt; die Maschinenkosten umfassen jedoch die Kosten für die Bereitstellung der Geräte). Bei Austausch von Dienstleistungen in großem Umfang wird in Ausnahmefällen wie folgt vorgegangen:
a)
in Form von Arbeit erhaltene Hilfe wird durch eine sonstige Dienstleistung (z. B. die Bereitstellung von Maschinen) ausgeglichen: Die erhaltene Arbeitszeit wird als entlohnte Arbeitskraft eingetragen (Gruppe PR oder PC, je nachdem ob die Arbeitskraft regelmäßig oder anderweitig im Betrieb beschäftigt ist); der Wert der geleisteten Hilfestellung wird sowohl als Teil der Erzeugung unter der entsprechenden Kategorie in sonstigen Tabellen (in diesem Fall: Code 2010 „Vertragsarbeiten” in Tabelle L) als auch als Aufwand (Tabelle H Code 1010 „Löhne und Soziallasten” ) eingetragen;
b)
in Form von Arbeit geleistete Hilfe wird durch eine sonstige Dienstleistung (z. B. die Bereitstellung von Maschinen) ausgeglichen: Die geleistete Arbeitszeit und eventuelle Entlohnung wird nicht berücksichtigt. Der Wert der erhaltenen Dienstleistung wird unter der entsprechenden Gruppe in einer anderen Tabelle (in diesem Beispiel Code 1020 „Arbeiten durch Dritte und Mieten von Maschinen” in Tabelle H) eingetragen.
Folgende Informationsgruppen und Arbeitskategorien sind zu unterscheiden:
C.UR.
Nicht entlohnte, regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte

Nicht entlohnte Arbeitskräfte oder Arbeitskräfte, die weniger Lohn (Geld- oder Naturalleistungen) erhalten, als normalerweise für die geleistete Arbeit gewährt wird (diese Zahlungen werden nicht unter dem Betriebsaufwand aufgeführt), und die im Laufe des Rechnungsjahres (mit Ausnahme des Urlaubs) mindestens einen ganzen Tag pro Woche im Betrieb gearbeitet haben.

Eine regelmäßig beschäftigte Person, die aus besonderen Gründen nur für einen begrenzten Zeitraum des Rechnungsjahres im Betrieb gearbeitet hat, wird trotzdem als regelmäßige Arbeitskraft eingetragen (mit den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden).

Folgende oder ähnliche Fälle können auftreten:

a)
besondere Erzeugungsbedingungen im Betrieb, wodurch die Arbeitskraft nicht das ganze Jahr über benötigt wird: z. B. Oliven- oder Weinbaubetriebe, Betriebe mit saisonbedingter Tiermast oder mit Obst- und Gemüseerzeugung im Freilandanbau;
b)
Abwesenheit vom Betrieb aus sonstigen Gründen, z. B. Militärdienst, Krankheit, Unfall, Mutterschaftsurlaub, längerfristige Freistellung, usw.;
c)
Arbeitsantritt oder Verlassen des Betriebs;
d)
vollständige Einstellung der Arbeit des Betriebs durch äußere Umstände (Überflutung, Brände usw.).

Folgende Kategorien sind auszuweisen:

C.UR.10.
Betriebsinhaber/in bzw. Betriebsinhaber/innen / Betriebsleiter/in bzw. Betriebsleiter/innen

Person, die die wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung für den Betrieb übernimmt und die seine tägliche Führung innehat. Bei Teilpacht wird der/die Teilpächter/in als Betriebsinhaber/in / Betriebsleiter/in eingetragen.

C.UR.20.
Betriebsinhaber/in bzw. Betriebsinhaber/innen / nicht Betriebsleiter/in bzw. Betriebsleiter/innen

Person, die die wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung für den Betrieb übernimmt, ohne die tägliche Führung innezuhaben.

C.UR.30
Betriebsleiter/in bzw. Betriebsleiter/innen / nicht Betriebsinhaber/in bzw. Betriebsinhaber/innen

Person, die die tägliche Führung des Betriebs innehat, ohne die wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung dafür zu übernehmen.

C.UR.40.
Ehepartner/innen / Partner/innen des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaber/der Betriebsinhaberin/der Betriebsinhaberinnen
C.UR.50.
Sonstige regelmäßig beschäftigte, nicht entlohnte Arbeitskräfte

Regelmäßig beschäftigte, nicht entlohnte Arbeitskräfte, die nicht unter die vorstehenden Rubriken fallen. Schließt auch Vorarbeiter und Teilbereichsleiter ein, die nicht für die Führung des Gesamtbetriebs verantwortlich sind.

C.UC.
Nicht entlohnte, unregelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte

C.UC.60.
Nicht entlohnte Arbeitskräfte, die im Rechnungsjahr nicht regelmäßig im Betrieb gearbeitet haben.

C.PR.
Entlohnte, regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte

Entlohnte Arbeitskräfte, die den normalerweise für die geleistete Arbeit gewährten Lohn (Geld- oder Naturalleistungen) erhalten und die im Laufe des Rechnungsjahres (mit Ausnahme des Urlaubs) mindestens einen ganzen Tag pro Woche im Betrieb gearbeitet haben.

Folgende Kategorien sind auszuweisen:

C.PR.70.
Bezahlte Führungskraft

Entlohnte Person, die für die tägliche Führung des Betriebs verantwortlich ist.

C.PR.50.
Sonstige

Alle entlohnten, regelmäßig beschäftigten Arbeitskräfte (mit Ausnahme des entlohnten Betriebsleiters/der entlohnten Betriebsleiterin). Schließt auch Vorarbeiter und Teilbereichsleiter ein, die nicht für die Führung des Gesamtbetriebes verantwortlich sind.

C.PC.
Entlohnte, unregelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte

C.PC.60.
Entlohnte Arbeitskräfte, die während des Rechnungsjahres nicht regelmäßig im Betrieb gearbeitet haben (einschließlich Akkordarbeit).

SPALTEN DER TABELLE C

Anzahl der Personen (Spalte P) Bei mehreren Betriebsinhabern/-haberinnen kann es mehrere Ehepartner/innen bzw. Partner/innen geben. Die Anzahl der Ehepartner/innen / Partner/innen und die Anzahl der Personen sollten in den entsprechenden Kategorien angegeben werden (Kategorien 40 und 50 der Gruppen „Nicht entlohnte, regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte” UR oder „Entlohnte, regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte” PR). Geschlecht (Spalte G) Das Geschlecht ist nur für den/die Betriebsinhaber/in und/oder Betriebsleiter/in in den entsprechenden Kategorien anzugeben (Kategorien 10 bis 30 und 70 der Gruppen „Nicht entlohnte, regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte” UR oder „Entlohnte, regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte” PR). Das Geschlecht wird durch eine Codenummer angegeben, d. h.:
1.
männlich
2.
weiblich
Geburtsjahr (Spalte B) Das Geburtsjahr ist nur für den/die Betriebsinhaber/in und/oder Betriebsleiter/in mit den vier Stellen des Jahres anzugeben (Kategorien 10 bis 30 und 70 der Gruppen „Nicht entlohnte, regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte” UR oder „Entlohnte, regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte” PR). Landwirtschaftliche Ausbildung des Betriebsleiters/der Betriebsleiterin (Spalte T) Die landwirtschaftliche Ausbildung ist nur für den/die Betriebsleiter/in anzugeben (Kategorien 10, 30 und 70 der Gruppen „Nicht entlohnte, regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte” UR oder „Entlohnte, regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte” PR). Die landwirtschaftliche Ausbildung wird durch eine Codenummer angegeben, d.h.:
1.
Ausschließlich praktische landwirtschaftliche Erfahrung
2.
Landwirtschaftliche Grundausbildung
3.
Umfassende landwirtschaftliche Ausbildung
Jahresarbeitszeit (Spalte Y1) Die Arbeitszeit wird für alle Gruppen und Kategorien in Stunden angegeben. Hierunter ist die tatsächlich für die Arbeit im Betrieb eingesetzte Zeit zu verstehen. Bei Arbeitskräften mit eingeschränkten Fähigkeiten ist die Arbeitszeit im Verhältnis zu den jeweiligen Fähigkeiten herabzusetzen. Das Zeitäquivalent für eine Akkordarbeit wird ermittelt, indem der Gesamtlohn für die geleistete Arbeit durch den Stundenlohn eines Zeitlohnarbeiters geteilt wird. Arbeitskräfte insgesamt:Anzahl der Jahresarbeitseinheiten (Spalte W1) Die regelmäßig beschäftigten Arbeitskräfte werden in Jahresarbeitseinheiten (JAE) umgerechnet. Für unregelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte (sowohl nicht entlohnt (UC) als auch entlohnt (PC)) werden keine Jahresarbeitseinheiten erfasst. Eine JAE entspricht einer vollzeitbeschäftigten Person im Betrieb. Für eine Einzelperson kann maximal 1 JAE eingesetzt werden, selbst wenn ihre effektive Arbeitszeit die für die betreffende Region und den Betriebstyp üblichen Normen übersteigt. Für Personen, die nicht das gesamte Jahr im Betrieb tätig sind, wird ein JAE-Anteil eingesetzt. Der JAE-Anteil je Person wird berechnet, indem seine effektiv geleisteten Jahresarbeitsstunden durch die normalen Jahresarbeitsstunden eines Vollzeitbeschäftigten für die Region und den Betriebstyp geteilt werden. Bei Arbeitskräften mit eingeschränkten Fähigkeiten ist das JAE-Äquivalent im Verhältnis zu den jeweiligen Fähigkeiten herabzusetzen. Anteil der sonstigen Erwerbstätigkeiten in % der Jahresarbeitszeit (Spalte Y2) Der Anteil der sonstigen Erwerbstätigkeiten an der Arbeitszeit ist für alle Arbeitskategorien verpflichtend anzugeben. Die Angabe erfolgt für alle Kategorien (10, 20, 30, 40, 50, 60 und 70) in % der im Rechnungsjahr geleisteten Arbeitsstunden. Anteil der sonstigen Erwerbstätigkeiten in % der Jahresarbeitseinheiten (Spalte W2) Die Angabe des Anteils der unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehenden sonstigen Erwerbstätigkeiten ist für alle Arbeitskategorien verpflichtend mit Ausnahme von unregelmäßiger Arbeit (sowohl nicht entlohnt (UC) als auch entlohnt (PC)). Die Angabe erfolgt für jede der Kategorien in % der Jahresarbeitseinheiten. Arbeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb Die Arbeit im Betrieb umfasst sämtliche organisatorischen, beaufsichtigenden und ausführenden Arbeiten – sowohl körperlicher als auch verwaltungstechnischer Art – im Zusammenhang mit den landwirtschaftlichen Tätigkeiten im Betrieb und unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehenden sonstigen Erwerbstätigkeiten: Landwirtschaftliche Tätigkeiten im Betrieb

Finanzorganisation und -management (Verkäufe und Zukäufe, Buchhaltung usw.);

Feldarbeit (Pflügen, Säen, Ernten, Obstbau usw.);

Tierhaltung, (Futterbereitung, Fütterung, Melken, Tierpflege usw.);

Vorbereitung der Erzeugnisse für die Vermarktung, Lagerhaltung, Direktverkäufe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Be- und Verarbeitung der Erzeugnisse für den Eigenverbrauch, Erzeugung von Wein und Olivenöl;

Instandhaltung der Gebäude, Maschinen, Geräte, Hecken, Gräben usw.;

Transporte für den Betrieb und durch die Arbeitskräfte des Betriebs.

Unmittelbar mit dem Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten

vertragliche Arbeiten (unter Einsatz von Produktionsmitteln des Betriebs);

Fremdenverkehr, Beherbergung und sonstige Freizeitaktivitäten;

Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (unabhängig davon, ob das Rohmaterial im Betrieb erzeugt oder von außen angekauft wird), z. B. Käse, Butter, Fleischerzeugnisse usw.;

Erzeugung erneuerbarer Energie;

Forstwirtschaft und Holzverarbeitung;

sonstige Erwerbstätigkeiten (Pelztierhaltung, soziale Aktivitäten, Handwerk, Aquakultur usw.).

Nicht in den Arbeiten des Betriebs enthalten sind:

Arbeiten zur Erzeugung von Anlagegütern (Bau oder umfangreiche Instandsetzung von Gebäuden oder Maschinen, Obstbaumpflanzungen, Abriss von Gebäuden, Roden von Obstplantagen usw.);

Arbeiten, die für den Haushalt des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin bzw. der Betriebsinhaber/innen oder des Betriebsleiters/der Betriebsleiterin bzw. der Betriebsleiter/innen durchgeführt werden.

Tabelle D

Aufbau der Tabelle
KategorieCode (*)
Spalte
InformationsgruppeWert
V
OVAnfangsbestand
ADKumulierte Abschreibungen
DYAbschreibung des laufenden Jahres
IPInvestition/Kauf vor Abzug von Beihilfen
SBeihilfen
SAVerkäufe
CVEndbestand
Code (*)Beschreibung der KategorienOVADDYIPSSACV
1005Bargeld, Forderungen, sonstige kurzfristige Vermögenswerte und Äquivalente
1040Lagerbestände
2010Biologische Vermögenswerte — Pflanzen
3010Landwirtschaftliche Flächen
3020Bodenverbesserungen
3030Betriebsgebäude
4010Maschinen und Geräte
5010Forstflächen einschließlich stehendes Holz
7005Immaterielle Vermögenswerte
8010Sonstige langfristige Vermögenswerte
Die folgenden Kategorien sind zu verwenden:

1010.
Bargeld und Gegenwerte

Bargeld und sonstige Vermögenswerte, die leicht in Bargeld umgewandelt werden können.

1020.
Forderungen

Kurzfristige Vermögenswerte, dem Betrieb geschuldete Beträge, die sich aus den Geschäftstätigkeiten ergeben.

1030.
Sonstiges Umlaufvermögen

Sonstige Vermögenswerte, die leicht verkauft werden können oder innerhalb eines Jahres gezahlt werden müssen.

1005.
Bargeld, Forderungen, sonstige kurzfristige Vermögenswerte und Äquivalente

Bargeld und sonstige Vermögenswerte, die leicht in Bargeld umgewandelt werden können. Kurzfristige Vermögenswerte, dem Betrieb geschuldete Beträge, die sich aus den Geschäftstätigkeiten ergeben. Sonstige Vermögenswerte, die leicht verkauft werden können oder innerhalb eines Jahres gezahlt werden müssen.

1040.
Lagerbestände

Erzeugnisbestände des Betriebs, die entweder als Einsatzmittel verwendet werden können oder zum Verkauf stehen, unabhängig davon, ob sie im Betrieb erzeugt oder angekauft wurden.

2010.
Biologische Vermögenswerte — Pflanzen

Wert aller Pflanzen, die noch nicht geerntet wurden (Dauerkulturen und Kulturen auf dem Halm). Kumulierte Abschreibungen (D.AD.) und Abschreibungen des laufenden Jahres (D.DY.) sollten nur für Dauerkulturen gemeldet werden.

3010.
Landwirtschaftliche Flächen

Landwirtschaftliche Flächen in Eigentum des Betriebs.

3020.
Bodenverbesserungen

Verbesserungen der Flächen (z. B.: Umzäunungen, Entwässerung, stationäre Bewässerungsanlagen) in Eigentum des Betriebsinhabers, unabhängig von den Besitzverhältnissen der Flächen. Die verbuchten Beträge unterliegen der Abschreibung in Spalte DY.

3030.
Betriebsgebäude

Sämtliche Gebäude, die in Eigentum des Betriebsinhabers sind, unabhängig von den Besitzverhältnissen der Flächen. Die Rubrik muss ausgefüllt werden, und die verbuchten Beträge unterliegen der Abschreibung in Spalte DY.

4010.
Maschinen und Geräte

Traktoren, Motorfräsen, Lastkraftwagen, Lieferwagen, Personenkraftwagen, Maschinen und Geräte. Die Rubrik muss ausgefüllt werden, und die aufgeführten Beträge unterliegen der Abschreibung in Spalte DY.

5010.
Forstflächen einschließlich stehendes Holz

Zum Betrieb gehörige Forstflächen in Eigentum.

7005.
Immaterielle Vermögenswerte

Alle immateriellen Vermögenswerte, die leicht ge- oder verkauft werden können (z. B. Quoten und Rechte, wenn diese ohne Land handelbar sind und ein aktiver Markt besteht) und die nicht ohne Weiteres ge- oder verkauft werden können (z. B. Software, Lizenzen usw.). Die Rubrik muss ausgefüllt werden, und die verbuchten Beträge unterliegen der Abschreibung in Spalte DY.

7010.
Immaterielle Vermögenswerte — handelbar

Alle immateriellen Vermögenswerte, die leicht ge- oder verkauft werden können (z. B. Quoten und Rechte, wenn diese ohne Land handelbar sind und ein aktiver Markt besteht).

7020.
Immaterielle Vermögenswerte — nicht handelbar

Alle sonstigen immateriellen Vermögenswerte, die leicht ge- oder verkauft werden können (z. B. Software, Lizenzen usw.). Die Rubrik muss ausgefüllt werden, und die verbuchten Beträge unterliegen der Abschreibung in Spalte DY.

8010.
Sonstige langfristige Vermögenswerte

Sonstige langfristige Vermögenswerte. Die Rubrik muss ausgefüllt werden, und die verbuchten Beträge unterliegen gegebenenfalls der Abschreibung in Spalte DY.

Informationsgruppen in Tabelle D

Es handelt sich um folgende Informationsgruppen: (OV) Anfangsbestand, (AD) Kumulierte Abschreibungen, (DY) Abschreibung des laufenden Jahres, (IP) Investition oder Ankauf vor Abzug von Beihilfen, (S) Beihilfen, (SA) Verkauf, (CV) Endbestand. Diese werden im Folgenden erläutert. Es gibt nur einen Spaltenwert (V).

Bewertungsmethoden

Als Methoden kommen zum Einsatz:
Zeitwert abzüglich der geschätzten VerkaufskostenBetrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte, abzüglich der Kosten, die schätzungsweise in Zusammenhang mit dem Verkauf entstehen3010, 5010, 7010
Historische AnschaffungskostenNominelle oder ursprüngliche Kosten eines Vermögenswerts bei Anschaffung2010, 3020, 3030, 4010, 7020
BuchwertWert, zu dem ein Vermögenswert in einer Bilanz geführt wird1010, 1020, 1030, 1040, 8010

D.OV.
Anfangsbestand

Der Anfangsbestand ist der Wert der Anlagegüter zum Beginn des Rechnungsjahres. Bei Betrieben, die bereits im vorangegangenen Jahr zur Stichprobe gehörten, sollte der Anfangsbestand dem Wert des Endbestands im Vorjahr entsprechen.

D.AD.
Kumulierte Abschreibungen

Die Summe der Abschreibungen von Vermögenswerten von Beginn ihrer Nutzung bis zum Ende des vorangehenden Erhebungszeitraums.

D.DY.
Abschreibung des laufenden Jahres

Die systematische Zuweisung des Abschreibungsvolumens eines Vermögenswerts im Laufe seiner Nutzungsdauer. Jeder Mitgliedstaat sollte der Kommission rechtzeitig für die Einrichtung des elektronischen Übermittlungs- und Kontrollsystems gemäß Artikel 10 Absatz 1 eine Tabelle mit den von ihm angewandten jährlichen Abschreibungssätzen zuleiten.

D.IP.
Investitionen/Käufe

Gesamtausgaben für Käufe, größere Instandsetzungsarbeiten und die Erzeugung von Anlagegütern während des Rechnungsjahres. Wurden in Zusammenhang mit diesen Ausgaben Prämien und Beihilfen bezogen, so wird der Betrag vor Abzug der Prämien und Beihilfen in Spalte IP eingetragen. Der Erwerb von kleineren Maschinen und Geräten sowie von jungen Bäumen und Sträuchern für Neuanpflanzungen in kleinem Umfang werden nicht in diesen Spalten, sondern in dem Aufwand für das Rechnungsjahr eingetragen. Größere Instandsetzungsarbeiten, durch die der Wert von Maschinen und Geräten erhöht wird, fallen auch unter diese Spalte und werden entweder als Teil der Abschreibung von Maschinen und Geräten eingetragen, die gegebenenfalls geändert wird, um der (durch die Reparaturen bedingten) längeren Lebensdauer Rechnung zu tragen, oder der Aufwand für diese Instandsetzungsarbeiten wird über die erwartete Nutzungsdauer verteilt. Der Wert der Anlagegütererzeugung ist auf der Grundlage ihrer Kosten zu bewerten (einschließlich des Werts der Arbeit der entlohnten und/oder nicht entlohnten Arbeitskräfte) und muss dem Wert der unter den Codes 2010 bis 8010 der Tabelle D „Vermögenswerte” eingetragenen Anlagegüter hinzugerechnet werden.

D.S.
Investitionsbeihilfen

Derzeitiger Anteil aller (während des vorangegangenen oder des laufenden Rechnungsjahres) bezogenen Beihilfen für in dieser Tabelle erfasste Vermögenswerte.

D.SA.
Verkäufe

Alle Verkäufe von Vermögenswerten während des Rechnungsjahres.

D.CV.
Endbestand

Der Endbestand ist der Wert aller Vermögenswerte zum Ende des Rechnungsjahres.

Anmerkungen

Für die Gruppen 2010, 3010, 5010 und 7010 wird die Differenz zwischen OV+IP-SA und CV für diese Vermögenswerte für das Rechnungsjahr als Einkommen oder Verlust betrachtet (bedingt sowohl durch eine Änderung des Einheitspreises als auch des Umfangs). Angaben über „Biologische Vermögenswerte — Tiere” werden in der Tabelle J „Tierische Erzeugung” erfasst.

Tabelle E

Quoten und sonstige Rechte

Kategorie der Quoten oder RechteCode (*)
Spalten
InformationsgruppeQuoten in EigentumGepachtete QuotenVerpachtete QuotenSteuern
NIOT
QQMenge am Ende des Rechnungsjahres
QPGekaufte Quoten
QSVerkaufte Quoten
OVAnfangsbestand
CVEndbestand
PQZahlungen für geleaste oder gepachtete Quoten
RQEinkünfte aus geleasten oder verpachteten Quoten
TXSteuern
Code (*)Beschreibung
50Organischer Dünger
60Zahlungsansprüche im Rahmen der Basisprämienregelung und Zahlungsansprüche im Rahmen der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
Die Mengen der Quoten (eigene Quoten, gepachtete und verpachtete Quoten) müssen verpflichtend angegeben werden. Es werden nur die Mengen am Ende des Rechnungsjahres erfasst. Quoten, die getrennt von den Flächen gehandelt werden können, sind in dieser Tabelle aufgeführt. Quoten, die an Flächen gebunden sind und von diesen nicht getrennt gehandelt werden können, sind lediglich in Tabelle D „Vermögenswerte” anzugeben. Ursprünglich unentgeltlich erworbene Quoten sind zum laufenden Marktwert einzutragen, wenn sie getrennt von den Flächen gehandelt werden können. Einige Dateneintragungen erfolgen parallel zueinander — entweder einzeln oder als Bestandteile aggregierter Daten — unter sonstigen Gruppen oder Kategorien in den Tabellen D „Vermögenswerte” , H „Betriebsmittel” und/oder I „Pflanzliche Produktion” . Die folgenden Kategorien sind zu verwenden:
50.
Organischer Dünger
60.
Zahlungsansprüche im Rahmen der Basisprämienregelung und Zahlungsansprüche im Rahmen der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit.
Die folgenden Informationsgruppen sind zu verwenden: E.QQ. Menge (nur für die Spalten N, I, O) Als Einheiten sind zu verwenden:

Kategorie 50 (Organischer Dünger): Anzahl der Tiere, umgerechnet mithilfe von Standardumrechnungsfaktoren für den Dunganfall;

Kategorie 60 (Basisprämienregelung und Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit): Anzahl der Ansprüche.

E.QP. Gekaufte Quoten (nur für Spalte N) Während des Rechnungsjahres gezahlter Betrag für den Erwerb von Quoten und sonstigen Rechten, die getrennt von den Flächen gehandelt werden können. E.QS. Verkaufte Quoten (nur für Spalte N) Während des Rechnungsjahres erhaltener Betrag für den Verkauf von Quoten und sonstigen Rechten, die getrennt von den Flächen gehandelt werden können. E.OV. Anfangsbestand (nur für Spalte N) Der Wert der Mengen, die dem Betriebsinhaber zu Beginn der Bewertung zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob diese unentgeltlich bezogen oder gekauft wurden, sollte zum laufenden Marktpreis eingetragen werden, aber nur, wenn die Quoten getrennt von den Flächen gehandelt werden können. E.CV. Endbestand (nur für Spalte N) Der Wert der Mengen, die dem Betriebsinhaber am Ende der Bewertung zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob diese unentgeltlich bezogen oder gekauft wurden, sollte zum laufenden Marktpreis eingetragen werden, aber nur, wenn die Quoten getrennt von den Flächen gehandelt werden können. E.PQ. Zahlungen für geleaste oder gepachtete Quoten (nur für Spalte I) Für Leasing oder Pacht von Quoten und sonstigen Rechten gezahlter Betrag. Enthalten auch in der Kategorie 5070 „Bezahlte Pacht” in Tabelle H „Betriebsmittel” . E.RQ. Einkünfte aus geleasten oder verpachteten Quoten (nur für Spalte O) Für Leasing oder Verpachtung von Quoten und sonstigen Rechten erhaltener Betrag. Enthalten auch in der Kategorie 90900 „Sonstiges” in Tabelle I „Pflanzliche Produktion” . E.TX. Steuern, Zusatzabgabe (Spalte T) Gezahlter Betrag.

SPALTEN DER TABELLE E

Spalte N bezieht sich auf die Quoten in Eigentum, Spalte I auf gepachtete Quoten, Spalte O auf verpachtete Quoten und Spalte T auf Steuern.

Tabelle F

Aufbau der Tabelle
Kategorie der VerbindlichkeitenCode (*)
Spalten
Informationsgruppekurzfristiglangfristig
SL
OVAnfangsbestand
CVEndbestand
Code (*)Beschreibung der KategorienSL
1010Darlehen ohne öffentliche Förderung
1020Darlehen mit öffentlicher Förderung
1030Familiäre/private Darlehen
2010Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten
3000Sonstige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten umfassen lediglich die noch ausstehenden Beträge, d. h. die ungetilgten Darlehensanteile. Die folgenden Kategorien sollten verwendet werden:

1010. Geschäftliche Verbindlichkeiten (Standard) bezieht sich auf Darlehen, die nicht in Zusammenhang mit öffentlichen Maßnahmen zur Darlehensförderung stehen.

1020. Geschäftliche Verbindlichkeiten (besondere Bedingungen) bezieht sich auf Darlehen, für die eine öffentliche Unterstützung gewährt wird (Zinszuschüsse, Bürgschaften usw.).

1030. Verbindlichkeiten — familiäre/private Darlehen — Darlehen, die eine natürliche Person aufgrund ihrer familiären/privaten Verbindung mit dem Schuldner gewährt.

2010. Verbindlichkeiten — Lieferanten geschuldete Beträge.

3000. Sonstige Passiva — andere Passiva als Darlehen und Verbindlichkeiten

Zwei Informationsgruppen sind zu erfassen: (OV) Anfangsbestand und (CV) Endbestand. Es wird in zwei Spalten unterschieden: (S) Kurzfristige Verbindlichkeiten und (L) Langfristige Verbindlichkeiten:

Kurzfristige Verbindlichkeiten — Darlehen und sonstige Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit dem Betrieb, die in weniger als einem Jahr getilgt werden müssen.

Langfristige Verbindlichkeiten — Darlehen und sonstige Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit dem Betrieb, die eine Laufzeit von einem Jahr oder mehr haben.

Tabelle G

Aufbau der Tabelle
Kategorie des MwSt.-SystemsCode (*)
InformationsgruppeMwSt.-SystemBilanz nicht-investitions-gebundener TransaktionenBilanz investitions-gebundener Transaktionen
CNII
VAMwSt.-System des Betriebs
Code (*)Beschreibung der Kategorien
1010Haupt-MwSt.-System des Betriebs
1020Spezielles MwSt.-System des Betriebs
Liste der MwSt.-Systeme für beide KategorienCNII
Normales MwSt.-System1
MwSt.-System mit teilweiser Anrechnung2
Die Wertangaben im Betriebsbogen verstehen sich ohne MwSt. Folgende Kategorien sind zu verwenden:

1010.
Haupt-MwSt.-System des Betriebs

1. Normales MwSt.-System—
das für landwirtschaftliche Betriebe garantiert einkommensneutrale MwSt.-System, da die MwSt.-Bilanz mit den Steuerbehörden abgerechnet wird.
2. MwSt.-System mit teilweiser Anrechnung—
das für landwirtschaftliche Betriebe nicht garantiert einkommensneutrale MwSt.-System, obwohl ein entsprechender Mechanismus zum Ausgleich gezahlter und erhaltener MwSt. enthalten sein kann.

1020.
Spezielles MwSt.-System des Betriebs

Die Codes entsprechen den Codes des Haupt-MwSt.-Systems. Es ist nur eine Informationsgruppe „(VA) MwSt.-System des Betriebs” vorhanden, die gegliedert ist in die Spalten (C) Code des MwSt.-Systems, (NI) Bilanz nicht-investitionsgebundener Transaktionen und (I) Bilanz investitionsgebundener Transaktionen. Für das normale MwSt.-System wird nur der Code eingetragen. Unterliegt der Betrieb dem MwSt.-System mit teilweiser Anrechnung, muss auch zwischen der MwSt.-Bilanz nicht-investitionsgebundener Transaktionen und der MwSt.-Bilanz investitionsgebundener Transaktionen unterschieden werden. Erhöht der MwSt.-Umsatz die Einnahmen des Betriebs, ergibt sich eine positive MwSt.-Bilanz. Bei einem Rückgang der Einnahmen ist die Bilanz negativ.

Tabelle H

Aufbau der Tabelle
Kategorie der BetriebsmittelCode (*)
Spalten
InformationsgruppeWertMenge
VQ
LMKosten und Betriebsmittel — Arbeitskräfte und Maschinen
SLSpezifische Kosten — Tierische Erzeugung
SCSpezifische Kosten und Betriebsmittel — Pflanzliche Erzeugung
OSSpezifische Kosten für sonstige Erwerbstätigkeiten
FOGemeinkosten
Code (*)GruppeBeschreibung der KategorienVQ
1010LMLöhne und Soziallasten für entlohnte Arbeitskräfte
1020LMArbeiten durch Dritte und Mieten von Maschinen
1030LMLaufende Unterhaltung der Maschinen und Geräte
1040LMTreib- und Schmierstoffe
1050LMAufwendungen für Kraftfahrzeuge
2010SLZugekaufte Kraftfutter für Raufutterfresser (Einhufer, Wiederkäuer)
2020SLZugekaufte Raufutter für Raufutterfresser (Einhufer, Wiederkäuer)
2030SLZugekaufte Futtermittel für Schweine
2040SLZugekaufte Futtermittel für Geflügel und sonstige Kleintiere
2050SLIm Betrieb erzeugte Futtermittel für Raufutterfresser (Einhufer, Wiederkäuer)
2060SLIm Betrieb erzeugte Futtermittel für Schweine
2070SLIm Betrieb erzeugte Futtermittel für Geflügel und sonstige Kleintiere
2080SLVeterinärkosten
2090SLSonstige spezifische Kosten — Tierische Erzeugung
3010SCZugekauftes Saat- und Pflanzgut
3020SCIm Betrieb erzeugtes und verbrauchtes Saat- und Pflanzgut
3030SCDünge- und Bodenverbesserungsmittel
3031SCMenge N in Mineraldüngern
3032SCMenge P2O5 in Mineraldüngern
3033SCMenge K2O in Mineraldüngern
3034SCZugekaufter Dung
3040SCPflanzenschutzmittel
3090SCSonstige spezifische Kosten — Pflanzliche Erzeugung
4010OSSpezifische Kosten für Forstwirtschaft und Holzverarbeitung
4020OSSpezifische Kosten für die Verarbeitung pflanzlicher Erzeugnisse
4030OSSpezifische Kosten für die Verarbeitung von Kuhmilch
4045OSSpezifische Kosten für die Verarbeitung von Milch anderer Tiere
4070OSSpezifische Kosten für die Verarbeitung von Fleisch und sonstigen tierischen Erzeugnissen
4090OSSonstige spezifische Kosten für sonstige Erwerbstätigkeiten
5010FOLaufende Unterhaltung der Wirtschaftsgebäude und Bodenverbesserungen
5020FOElektrischer Strom
5030FOBrennstoffe insgesamt
5031FOdavon Erdgas und industriell erzeugte Gase
5032FOdavon Erdöl und Erdölerzeugnisse
5033FOdavon feste fossile Brennstoffe
5034FOdavon erneuerbare Brennstoffe (Holz, Stroh, Biogas usw.)
5040FOWasser
5051FOLandwirtschaftsversicherung
5055FOSonstige Betriebsversicherungen
5061FOSteuern und sonstige Lasten
5062FOSteuern und sonstige Abgaben auf Grundstücke und Gebäude
5070FOBezahlte Pacht insgesamt
5071FOdavon Pacht für Flächen
5080FOZinsen und Finanzierungskosten
5090FOSonstige Gemeinkosten
Die Bereitstellung der Daten gemäß den Codes 3031-3033 ist für die Rechnungsjahre 2014-2016 für diejenigen Mitgliedstaaten fakultativ, die bisher die Möglichkeit gemäß Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 385/2012 der Kommission(9) genutzt haben. Die Mitgliedstaaten, die diese Möglichkeit nutzen, informieren die Kommission und den Ausschuss des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen jährlich über die Durchführung ihres Plans für die Vorbereitungen zur Erhebung und Übertragung der Daten gemäß diesen Codes. Die Betriebsmittel (Aufwand in Geld und Naturalleistungen sowie ausgewählte sonstige Betriebsmittel) beziehen sich auf den „Verbrauch” von Produktionsressourcen (einschließlich innerbetrieblicher Verbrauch), die im Verlauf des Rechnungsjahres für die Erzeugung des Betriebs eingesetzt werden, oder während des Rechnungsjahres verbraucht werden. Wenn sich bestimmte Ausgaben sowohl auf den Privatverbrauch als auch auf den innerbetrieblichen Verbrauch beziehen (z. B. Elektrizität, Wasser, Brennstoffe usw.), so wird nur der Anteil des Verbrauchs im Betrieb in den Betriebsbogen aufgenommen. Der Anteil der betriebsbezogenen Nutzung an den Ausgaben für private Kraftfahrzeuge sollte ebenfalls aufgeführt werden. Bei der Berechnung des Aufwands für die Erzeugung des Rechnungsjahres sollten die Zukäufe und der Verbrauch im Betrieb um die Bewertungsänderung berichtigt werden (einschließlich Änderungen bei den Kulturen). Für jeden Posten sind der Gesamtaufwand und der Gegenwert des Verbrauchs im Betrieb gesondert aufzuführen. Entsprechen die angegebenen Kosten dem gesamten Aufwand während des Rechnungsjahres, aber nicht der Erzeugung während dieses Jahres, sollten Änderungen in den Lagerbeständen der Betriebsmittel in Tabelle D unter dem Code 1040 „Lagerbestände” angegeben werden, mit Ausnahme von Kosten für den Anbau von Dauerkulturen und Kulturen auf dem Halm, die unter dem Code 2010 „Biologische Vermögenswerte — Pflanzen” erfasst werden sollten. Werden die Produktionsmittel des Betriebes (Arbeitskräfte einschließlich nicht entlohnter Arbeitskräfte, Maschinen und Geräte) zur Erzeugung von Anlagegütern eingesetzt (bauliche Anlagen oder größere Instandsetzungsarbeiten bei Maschinen, bauliche Anlagen oder größere Instandsetzungen bei Gebäuden, auch Abbrucharbeiten; Pflanzung oder Rodung von Obstbäumen), sind die entsprechenden — wenn nötig geschätzten — Kosten nicht in den laufenden Betriebsaufwand einzubeziehen. In jedem Fall sind die Arbeitskosten und die Arbeitsstunden für die Erzeugung von Anlagegütern nicht in den Aufwand und die Angaben über die Arbeitskräfte einzubeziehen. Lassen sich jedoch bestimmte andere Kosten der Erzeugung von Anlagegütern als die Arbeitskosten (z. B. Benutzung des Traktors des Betriebs) nicht einzeln ermitteln, wobei diese Kosten in den Aufwand einbezogen werden, so kann ausnahmsweise der geschätzte Wert aller dieser Kosten der Erzeugung von Anlagegütern in Tabelle I „Pflanzenbau” unter dem Kategoriecode 90900 ( „Sonstiges” ) angegeben werden. Die Kosten in Zusammenhang mit dem „Verbrauch” von Betriebskapital werden durch Abschreibungen ausgedrückt, sodass die Aufwendungen für den Erwerb von Anlagegütern nicht als Betriebskosten einzustufen sind. Angaben zur Abschreibung sind Tabelle D „Vermögenswerte” zu entnehmen. Ausgaben, die während des Rechnungsjahres oder später rückerstattet werden (z. B. Reparaturen an einem Traktor infolge eines Unfalls, der durch eine Versicherung oder eine Haftung Dritter abgedeckt ist) sollten nicht als Betriebsaufwand aufgeführt und die entsprechenden Belege nicht in die Buchhaltung des Betriebs aufgenommen werden. Einkünfte aus dem Wiederverkauf erworbener landwirtschaftlicher Betriebsmittel werden von den entsprechenden Aufwendungen abgezogen. Zuschüsse und Beihilfen werden nicht von dem entsprechenden Aufwandsposten abgezogen, sondern unter den entsprechenden Codes 4100 bis 4900 in Tabelle M „Subventionen” eingetragen (siehe Angaben zu diesen Codes). Investitionszuschüsse und Beihilfen werden in Tabelle D „Vermögenswerte” angegeben. Der Aufwand enthält auch Ausgaben für Käufe in Zusammenhang mit den einzelnen Aufwandsposten. Die Betriebsmittel werden wie folgt eingeteilt:

1010.
Löhne und Soziallasten für entlohnte Arbeitskräfte

Darunter fällt Folgendes:

an die Arbeitnehmer gezahlte Löhne und Gehälter unabhängig von der Basis der Entlohnung (Akkordarbeit oder Bezahlung pro Stunde), unter Abzug an den Betriebsinhaber gezahlter Sozialleistungen zum Ausgleich der Zahlung eines Gehalts, das nicht der tatsächlich geleisteten Arbeit entspricht (z. B. Abwesenheit vom Arbeitsplatz aufgrund eines Unfalls, Weiterbildung usw.);

Löhne und Gehälter in Naturalleistungen (z. B. Unterkunft, Verpflegung, Beherbergung, Erzeugnisse des Betriebs usw.);

Prämien für Produktivität oder Qualifikationen, Geschenke, Gratifikationen, Gewinnbeteiligung;

sonstige Ausgaben in Zusammenhang mit Beschäftigung (Einstellungskosten);

vom Arbeitgeber zu tragende Soziallasten und Beschäftigungsabgaben;

Unfallversicherungen für Arbeitnehmer.

Die Soziallasten und Versicherungsprämien für Betriebsinhaber und nicht entlohnte Arbeitskräfte sind nicht als Betriebsaufwand einzutragen. Die von nicht entlohnten Arbeitskräften bezogenen Beträge (die definitionsgemäß unter dem normalen Lohn liegen — siehe Definition für nicht entlohnte Arbeitskräfte) werden nicht im Betriebsbogen aufgeführt. Von pensionierten, nicht länger im Betrieb beschäftigten Arbeitskräften bezogene Leistungen (Geld oder Naturalleistungen) sind nicht unter diesem Posten, sondern unter dem Code „Sonstige Gemeinkosten” aufzuführen.

1020.
Arbeiten durch Dritte und Mieten von Maschinen

Darunter fällt Folgendes:

Gesamtaufwand für die Arbeiten landwirtschaftlicher Lohnunternehmen im Betrieb. Dies umfasst in der Regel die Kosten für den Einsatz von Geräten (einschließlich Treibstoff) und die Arbeitsleistung. Sind — außer für den Treibstoff — die Kosten für die verwendeten Materialien (d. h. Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Saatgut) bereits in dem vertragsmäßigen Preis inbegriffen, so sind diese Materialkosten auszuschließen. Dieser Betrag (erforderlichenfalls geschätzt) wird unter dem entsprechenden Aufwandsposten (z. B. für Pestizide unter Code 3040 „Pflanzenschutzmittel” ) eingetragen;

Kosten für die Miete von Maschinen, die von den Arbeitskräften des Betriebs verwendet werden. Die Treibstoffkosten für die gemieteten Maschinen sind unter dem Code 1040 „Treib- und Schmierstoffe” zu verbuchen;

Kosten für das Leasing von Maschinen, die von den Arbeitskräften des Betriebs verwendet werden. Die Treibstoff- und Instandhaltungskosten für geleaste Maschinen sind unter den einschlägigen Codes (Code 1030 „Laufende Unterhaltung der Maschinen und Geräte” und Code 1040 „Treib- und Schmierstoffe” ) zu verbuchen.

1030.
Laufende Unterhaltung der Maschinen und Geräte

Aufwand für die Unterhaltung von Maschinen und Geräten und kleinere Instandsetzungen, die den Marktwert der Geräte nicht beeinflussen (z. B. Bezahlung eines Mechanikers, Kosten für Ersatzteile usw.). Dieser Posten umfasst auch Zukäufe von Kleingeräten, Sattler- und Hufschmiedearbeiten, den Kauf von Reifen, Frühbeetkästen, Schutzbekleidung, Reinigungsmitteln für die Reinigung von Geräten im Allgemeinen und den anteilmäßigen Aufwand für die betriebliche Nutzung privater Kraftfahrzeuge (siehe auch Code 1050). Mittel für die Reinigung von Geräten in Zusammenhang mit der Tierhaltung (z. B. Melkmaschinen) werden unter Code 2090 „Sonstige spezifische Kosten — Tierische Erzeugung” eingetragen. Größere Instandsetzungsarbeiten, die den Wert der Geräte erhöhen, fallen nicht unter diesen Code (siehe auch die Anweisungen für die Abschreibung in Tabelle D „Vermögenswerte” ).

1040.
Treib- und Schmierstoffe

Hier ist auch der anteilmäßige Aufwand für die betriebliche Nutzung privater Kraftfahrzeuge einzutragen (siehe auch Code 1050). Werden Mineralölerzeugnisse sowohl als Treib- als auch als Brennstoffe verwendet, wird die Summe in zwei Codes unterteilt:
1040.
„Treib- und Schmierstoffe” ;
5030.
„Brennstoffe” .

1050.
Aufwendungen für Kraftfahrzeuge

Wird der anteilmäßige Aufwand für die betriebliche Nutzung privater Kraftfahrzeuge geschätzt (z. B. ein fester Betrag pro km), werden diese Kosten unter diesem Code eingetragen.

Futtermittel

Futtermittel werden in im Betrieb erzeugte und zugekaufte Futtermittel unterteilt. Die zugekauften Futtermittel umfassen Minerallecksteine, Milcherzeugnisse (zugekauft oder zum Betrieb zurückgeführt) und Erzeugnisse für die Haltbarmachung und Lagerung von Futtermitteln sowie die Kosten für die Viehpension, die Benutzung von Gemeinschaftsweiden und die Pacht von Futterflächen, die nicht in der landwirtschaftlich genutzten Fläche enthalten sind. Zugekaufte Einstreu und Stroh werden auch zu den zugekauften Futtermitteln gerechnet. Zugekaufte Futtermittel für Raufutterfresser werden in Kraftfutter und Raufutter unterteilt (einschließlich Pensionstiere und Ausgaben für die Verwendung von Gemeinschaftsweiden, Weideland und Futterflächen, die nicht zur landwirtschaftlich genutzten Fläche gehören, sowie zugekaufte Einstreu und Stroh). Unter den Code 2010 „Zugekaufte Kraftfutter für Raufutterfresser (Einhufer, Wiederkäuer)” fallen insbesondere Ölkuchen, Mischfuttermittel, Getreide, getrocknetes Gras, getrocknete Zuckerrübenpulpe, Fischmehl, Milch und Milcherzeugnisse, Mineralstoffe und Lagerungs- und Haltbarmachungszusätze. Ausgaben für Arbeiten zur Erzeugung von Raufutter, z. B. Silage, die durch Lohnarbeitnehmer ausgeführt werden, fallen unter den Code 1020 „Arbeiten durch Dritte und Mieten von Maschinen” . Im Betrieb erzeugte und verwendete Futtermittel umfassen handelsfähige Betriebserzeugnisse, die als Futtermittel verwendet werden (einschließlich Milch und Milcherzeugnisse, außer von Kälbern gesäugte Milch, die nicht berücksichtigt wird). Im Betrieb erzeugte Einstreu und Stroh werden nur erfasst, wenn sie in der betreffenden Region und in dem betreffenden Jahr ein handelsfähiges Erzeugnis darstellen. Folgende Unterteilung wird vorgenommen:

Zugekaufte Futtermittel:

2010.
Zugekaufte Kraftfutter für Raufutterfresser (Einhufer, Wiederkäuer)
2020.
Zugekaufte Raufutter für Raufutterfresser (Einhufer, Wiederkäuer)
2030.
Zugekaufte Futtermittel für Schweine
2040.
Zugekaufte Futtermittel für Geflügel und sonstige Kleintiere

Im Betrieb erzeugte und verwendete Futtermittel:

2050.
Im Betrieb erzeugte Futtermittel für Raufutterfresser (Einhufer, Wiederkäuer)
2060.
Im Betrieb erzeugte Futtermittel für Schweine
2070.
Im Betrieb erzeugte Futtermittel für Geflügel und sonstige Kleintiere

2080.
Veterinärkosten

Tierarztkosten und Arzneimittel.

2090.
Sonstige spezifische Kosten — Tierische Erzeugung

Alle unter den Codes der Tabelle H nicht erfassten spezifischen Kosten der tierischen Erzeugung: Deckgebühren, künstliche Besamung, Kastrierung, Milchkontrolle, Herdbuchbeiträge und -eintragungen, Reinigungsmittel für Maschinen und Geräte für die Tierhaltung (z. B. Melkmaschinen), Verpackungsmaterial für tierische Erzeugnisse, Kosten der Lagerung und Vermarktungsvorbereitung tierischer Erzeugnisse außerhalb des Betriebs, Kosten der Vermarktung tierischer Erzeugnisse im Betrieb, Kosten für die Entsorgung von Dungüberschüssen usw. Dies umfasst auch die kurzfristige Anmietung von Gebäuden zur Unterbringung von Tieren oder Lagerung von Erzeugnissen in Zusammenhang mit der tierischen Erzeugung. Ausgeschlossen sind spezifische Kosten für die Verarbeitung tierischer Erzeugnisse, die unter den Codes 4030 bis 4070 von Tabelle H erfasst werden.

3010.
Zugekauftes Saat- und Pflanzgut

Sämtliches zugekaufte Saat- und Pflanzgut, einschließlich Blumenzwiebeln und Knollen. Die Kosten für junge Bäume und Sträucher für Neuanpflanzungen gelten als Investition und sind in Tabelle D entweder unter Code 2010 „Biologische Vermögenswerte — Pflanzen” oder unter Code 5010 „Forstflächen einschließlich stehendes Holz” einzutragen. Die Kosten für die Neupflanzung von jungen Bäumen und Sträuchern in geringem Umfang gelten jedoch als Kosten innerhalb des Rechnungsjahres und sind unter dem vorliegenden Code einzutragen, mit Ausnahme derjenigen, die in Zusammenhang mit den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörigen Wäldern stehen. Letztere sind unter dem Code 4010 „Spezifische Kosten für Forstwirtschaft und Holzverarbeitung” einzutragen. Die Kosten für die Verarbeitung von Saatgut (Sortieren, Desinfektion) sind ebenfalls unter diesem Code einzutragen.

3020.
Im Betrieb erzeugtes und verbrauchtes Saat- und Pflanzgut

Sämtliches im Betrieb erzeugtes und verbrauchtes Saat- und Pflanzgut (einschließlich Blumenzwiebeln und Knollen).

3030.
Dünge- und Bodenverbesserungsmittel

Sämtliche zugekauften Dünge- und Bodenverbesserungsmittel (z. B. Kalk) einschließlich Kompost, Torf und Dung (außer im Betrieb erzeugter Dung). Für die zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Wälder verwendete Dünge- und Bodenverbesserungsmittel sind unter dem Code 4010 „Spezifische Kosten für Forstwirtschaft und Holzverarbeitung” einzutragen.

3031.
Stickstoffmenge (N) in Mineraldüngern

Gesamtmenge (Gewicht) an Stickstoff (N) in den verwendeten Mineraldüngern, abgeschätzt anhand der Mineraldüngermengen und ihres Stickstoffgehalts.

3032.
Phosphormenge (P2O5) in Mineraldüngern

Gesamtmenge (Gewicht) an Phosphor (P2O5) in den verwendeten Mineraldüngern, abgeschätzt anhand der Mineraldüngermengen und ihres Phosphorgehalts.

3033.
Kaliummenge (K2O) in Mineraldüngern

Gesamtmenge (Gewicht) an Kalium (K2O) in den verwendeten Mineraldüngern, abgeschätzt anhand der Mineraldüngermengen und ihres Kaliumgehalts.

3034.
Zugekaufter Dung

Wert des zugekauften Dungs.

3040.
Pflanzenschutzmittel

Alle Erzeugnisse, die zum Schutz der Kulturen gegen Schädlinge und Krankheiten, wildlebende Tiere, Wettereinflüsse usw. eingesetzt werden (Insektizide, Fungizide, Herbizide, Giftköder, Vogelscheuchen, Antihagelgeschosse, Frostschutzmittel usw.). Werden die Arbeiten im Rahmen des Pflanzenschutzes durch Dritte ausgeführt und können die Kosten für die Pflanzenschutzmittel selbst nicht einzeln ermittelt werden, so wird der Gesamtbetrag unter dem Code 1020 „Arbeiten durch Dritte und Mieten von Maschinen” aufgeführt. Für die zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Wälder verwendete Schutzmaterialien werden unter dem Code 4010 „Spezifische Kosten für Forstwirtschaft und Holzverarbeitung” eingetragen.

3090.
Sonstige spezifische Kosten — Pflanzliche Erzeugung

Sämtliche direkt mit der pflanzlichen Erzeugung (einschließlich Dauerweiden und Grünland) verbundenen Kosten, die nicht unter sonstige Aufwandsposten fallen: Verpackungs- und Bindematerial, Bindfaden und Seile, Bodenanalysen, Wettbewerbskosten, Kunststoffüberzüge (z. B. für Erdbeerfelder), Material für Konservierungs-, Weiterverarbeitungs-, Lagerungs- und Vermarktungszwecke außerhalb des Betriebs, Vermarktungskosten der pflanzlichen Erzeugnisse des Betriebs, Kauf von marktfähigen Ernten auf dem Halm oder kurzfristiges Pachten von Flächen für weniger als ein Jahr zum Anbau marktfähiger Kulturen, Zukäufe von Trauben und Oliven zur Verarbeitung im Betrieb usw. Ausgenommen sind spezifische Kosten für die Verarbeitung von sonstigen pflanzlichen Erzeugnissen als Trauben und Oliven, die unter Code 4020 erfasst werden. Schließt auch die kurzfristige Anmietung von Gebäuden ein, die für marktfähige Kulturen verwendet werden.

4010.
Spezifische Kosten für Forstwirtschaft und Holzverarbeitung

Düngemittel, Schutzmaterialien, verschiedene spezifische Kosten. Arbeitskosten, Lohnarbeit und Kosten der Mechanisierung sind nicht eingeschlossen und werden unter den entsprechenden Aufwandscodes geführt.

4020.
Spezifische Kosten für die Verarbeitung pflanzlicher Erzeugnisse

Zutaten, Rohmaterialien oder Halbfertigerzeugnisse, im Betrieb erzeugt oder zugekauft, und sonstige spezifische Kosten für die Verarbeitung pflanzlicher Erzeugnisse (z. B. spezifische Verpackungs- oder Vermarktungskosten). Arbeitskosten, Lohnarbeit und Kosten der Mechanisierung sind nicht eingeschlossen und werden unter den entsprechenden Aufwandscodes geführt.

4030.
Spezifische Kosten für die Verarbeitung von Kuhmilch

Zutaten, Rohmaterialien oder Halbfertigerzeugnisse, im Betrieb erzeugt oder zugekauft, und sonstige spezifische Kosten für die Verarbeitung von Kuhmilch (z. B. spezifische Verpackungs- oder Vermarktungskosten). Arbeitskosten, Lohnarbeit und Kosten der Mechanisierung sind nicht eingeschlossen und werden unter den entsprechenden Aufwandscodes geführt.

4045.
Spezifische Kosten für die Verarbeitung von Milch anderer Tiere

Zutaten, Rohstoffe oder Halbfertigungserzeugnisse, im Betrieb erzeugt oder zugekauft, und sonstige spezifische Kosten der Verarbeitung der Milch anderer Tiere (z. B.: Büffel, Schafe und Ziegen) (z. B. spezifische Verpackungs- oder Vermarktungskosten). Arbeitskosten, Lohnarbeit und Kosten der Mechanisierung sind nicht eingeschlossen und werden unter den entsprechenden Aufwandscodes geführt.

4040.
Spezifische Kosten für die Verarbeitung von Büffelmilch

Zutaten, Rohmaterialien oder Halbfertigerzeugnisse, im Betrieb erzeugt oder zugekauft, und sonstige spezifische Kosten für die Verarbeitung von Büffelmilch (z. B. spezifische Verpackungs- oder Vermarktungskosten). Arbeitskosten, Lohnarbeit und Kosten der Mechanisierung sind nicht eingeschlossen und werden unter den entsprechenden Aufwandscodes geführt.

4050.
Spezifische Kosten für die Verarbeitung von Schafsmilch

Zutaten, Rohmaterialien oder Halbfertigerzeugnisse, im Betrieb erzeugt oder zugekauft, und sonstige spezifische Kosten für die Verarbeitung von Schafsmilch (z. B. spezifische Verpackungs- oder Vermarktungskosten). Arbeitskosten, Lohnarbeit und Kosten der Mechanisierung sind nicht eingeschlossen und werden unter den entsprechenden Aufwandscodes geführt.

4060.
Spezifische Kosten für die Verarbeitung von Ziegenmilch

Zutaten, Rohmaterialien oder Halbfertigerzeugnisse, im Betrieb erzeugt oder zugekauft, und sonstige spezifische Kosten für die Verarbeitung von Ziegenmilch (z. B. spezifische Verpackungs- oder Vermarktungskosten). Arbeitskosten, Lohnarbeit und Kosten der Mechanisierung sind nicht eingeschlossen und werden unter den entsprechenden Aufwandscodes geführt.

4070.
Spezifische Kosten für die Verarbeitung von Fleisch und sonstigen tierischen Erzeugnissen

Zutaten, Rohmaterialien oder Halbfertigerzeugnisse, im Betrieb erzeugt oder zugekauft, und sonstige spezifische Kosten für die Verarbeitung von Fleisch oder sonstigen tierischen Erzeugnissen, die nicht unter den Codes 4030 bis 4060 aufgeführt sind (z. B. spezifische Verpackungs- oder Vermarktungskosten). Arbeitskosten, Lohnarbeit und Kosten der Mechanisierung sind nicht eingeschlossen und werden unter den entsprechenden Aufwandscodes geführt.

4090.
Sonstige spezifische Kosten für sonstige Erwerbstätigkeiten

Rohmaterialien, im Betrieb erzeugt oder zugekauft, und sonstige spezifische Kosten für sonstige Erwerbstätigkeiten. Arbeitskosten, Lohnarbeit und Kosten der Mechanisierung sind nicht eingeschlossen und werden unter den entsprechenden Aufwandscodes geführt.

5010.
Laufende Unterhaltung der Wirtschaftsgebäude und Bodenverbesserungen

Vom Betriebsinhaber finanzierte Instandhaltung der Wirtschaftsgebäude und Bodenverbesserungen, einschließlich Gewächshäuser, Gartenbaukästen und Träger. Unter diesem Code sollte der Kauf der erforderlichen Baustoffe für die Instandhaltung der Gebäude aufgeführt werden. Der Kauf von Baustoffen für neue Investitionen sollte unter den entsprechenden Codes in der Spalte „Investitionen/Käufe” in der Informationsgruppe D „Vermögenswerte” eingetragen werden. Die Kosten für größere Reparaturen von Gebäuden, die deren Wert erhöhen (größere Instandhaltungsarbeiten) werden nicht unter diesem Code eingetragen. Diese Kosten werden als Investitionen unter Code 3030 „Betriebsgebäude” in Tabelle D aufgeführt.

5020.
Elektrischer Strom

Gesamtverbrauch für alle betrieblichen Zwecke.

5030.
Brennstoffe (insgesamt)

Wert des Gesamtverbrauchs zugekaufter Brennstoffe für alle betrieblichen Zwecke, einschließlich Heizung der Gewächshäuser. Diese Kategorie umfasst den Wärmeverbrauch zugekaufter fossiler Brennstoffe (Erdgas und industriell erzeugte Gase, Erdöl, Erdölerzeugnisse und feste fossile Brennstoffe) sowie den Verbrauch zugekaufter erneuerbarer Energiequellen (z. B. Holz, Stroh, Pellets, Biogas).

5031.
Davon Erdgas und industriell erzeugte Gase

Gesamtverbrauch von Erdgas und anderen industriell erzeugten, auf fossilen Brennstoffen basierenden Gasen für alle betrieblichen Zwecke, einschließlich Heizung der Gewächshäuser.

5032.
Davon Erdöl und Erdölerzeugnisse

Gesamtverbrauch von Erdöl und Erdölerzeugnissen für alle betrieblichen Zwecke, einschließlich Heizung der Gewächshäuser.

5033.
Davon feste fossile Brennstoffe

Gesamtverbrauch fester fossiler Brennstoffe (z. B. Kohle) für alle betrieblichen Zwecke, einschließlich Heizung der Gewächshäuser.

5034.
Davon erneuerbare Brennstoffe

Gesamtverbrauch erneuerbarer Brennstoffe (z. B. Holz, Stroh, Pellets, Biogas) für alle betrieblichen Zwecke, einschließlich Heizung der Gewächshäuser. Die Übermittlung von Daten zu den Variablen 5031, 5032, 5033 und 5034 ist ab dem Rechnungsjahr 2023 freiwillig und ab dem Rechnungsjahr 2025 verpflichtend.

5040.
Wasser

Kosten für den Anschluss an das Wasserversorgungsnetz und Wasserverbrauch für alle betrieblichen Zwecke einschließlich Bewässerung. Die Kosten für die Verwendung der betriebseigenen Wasseranlagen werden unter den entsprechenden Codes eingetragen: Abschreibung von Maschinen und Geräten, Instandhaltung von Maschinen und Geräten, Treibstoffe, Elektrizität.

5051.
Landwirtschaftsversicherung

Die Kosten für die Versicherung der Erlöse aus der landwirtschaftlichen Erzeugung bzw. seiner Bestandteile, einschließlich der Versicherung gegen Tierverluste, Ernteschäden usw.

5055.
Sonstige Betriebsversicherungen

Alle Versicherungsprämien, die Betriebsrisiken (außer landwirtschaftliche Risiken) decken, wie z. B. Haftpflicht des Betriebsinhabers, Brand, Überschwemmung, außer Unfallversicherungen für Arbeitsunfälle, die unter Code 1010 einzutragen sind. Eingeschlossen sind hier auch die Versicherungsprämien für Gebäude.

5061.
Steuern und sonstige Lasten

Alle Steuern und sonstigen Lasten, die den Betrieb betreffen, einschließlich Umweltsteuern. Mehrwertsteuer und Steuern, die sich auf Grund und Boden, Gebäude oder Arbeitskräfte beziehen, sind ausgenommen. Direkte Steuern (Einkommenssteuern) des Betriebsinhabers werden nicht im Betriebsbogen erfasst.

5062.
Grund- und Gebäudesteuern

Steuern, Abgaben und sonstige Lasten, die der Inhaber auf den Besitz oder die Nutzung von Betriebsländereien und Wirtschaftsgebäuden zu zahlen hat.

5070.
Bezahlte Pacht

Wert der (in bar oder in Naturalien) entrichteten Pacht für Flächen, Gebäude, Quoten und sonstige Rechte des Betriebs. Nur der für Betriebszwecke genutzte Teil der Betriebsgebäude und sonstiger gepachteter Gebäude sollte eingetragen werden. Die Pacht- oder Leasingkosten für Quoten, die nicht an Flächen gebunden sind, werden ebenfalls in Tabelle E eingetragen.

5071.
Davon: Pacht für Flächen

5080.
Zinsen und Finanzierungskosten

Zinsen und Finanzierungskosten für Darlehen, die zu betrieblichen Zwecken aufgenommen wurden. Diese Angaben sind obligatorisch. Zinsvergünstigungen sind nicht abziehbar, sie werden in Tabelle M unter Code 3550 eingetragen.

5090.
Sonstige Gemeinkosten

Alle übrigen, unter den vorangegangenen Codes nicht erfassten Betriebsunkosten (Buchführungs- und Sekretariatskosten, Bürokosten, Telefongebühren, Beiträge, Abonnements usw.).

Tabelle I

Aufbau der Tabelle
PflanzenkategorieCode (*)
PflanzenartCode (**)
Fehlende AngabenCode (***)
InformationsgruppeSpalten
Gesamtflächedavon bewässertdavon Energie—pflanzendavon GVOMengeWert
TAIRDEGMQV
AFläche
OVAnfangsbestand
CVEndbestand
PRErzeugung
SAVerkäufe
FCEigenverbrauch und Naturalleistungen
FUVerbrauch im Betrieb
Für die verschiedenen Kulturen sollten folgende Codes verwendet werden:
Code (*)Beschreibung
Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut)
10110Weichweizen und Spelz
10120Hartweizen
10130Roggen und Wintermenggetreide
10140Gerste
10150Hafer und Sommermenggetreide
10160Körnermais und Corn-Cob-Mix
10170Reis
10190Triticale, Mohrenhirse und sonstiges anderweitig nicht klassifiziertes Getreide zur Körnergewinnung (Buchweizen, Rispenhirse, Kanariensaat usw.)
Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten)
10210Futtererbsen, Ackerbohnen und Süßlupinen
10220Linsen, Kichererbsen und Wicken
10290Sonstige Eiweißpflanzen
Wurzeln und Knollen
10300Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Früh- und Pflanzkartoffeln/-erdäpfel)
10310– davon zur Stärkeherstellung bestimmte Kartoffeln/Erdäpfel
10390– davon sonstige Kartoffeln/Erdäpfel
10400Zuckerrüben (ohne Saatgut)
10500Sonstige Hackfrüchte, Futterrüben und Futterpflanzen der Familie Brassicae, die der Wurzel oder des Stiels wegen angebaut werden, und andere Futterhackfrüchte a. n. g.
Handelsgewächse
10601Tabak
10602Hopfen
10603Baumwolle
10604Raps und Rübsen zur Körnergewinnung
10605Sonnenblumenkerne
10606Soja
10607Öllein (Leinsamen)
10608Sonstige Ölfrüchte zur Körnergewinnung a. n. g.
10609Flachs
10610Hanf
10611Sonstige Faserpflanzen a. n. g.
10612Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen
10613Zuckerrohr
10690Energiepflanzen und sonstige Handelsgewächse a. n. g.
Frischgemüse, Melonen und Erdbeeren, darunter:
Frischgemüse, Melonen und Erdbeeren im Freiland oder unter niedrigen (nicht begehbaren) Schutzabdeckungen
10711Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren – Feldanbau
10712Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren – Gartenbau
10720Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
Details für alle Unterkategorien von „Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren” :
10731Blumenkohl/Karfiol und Brokkoli
10732Grüner Salat
10733Tomaten/Paradeiser
10734Zuckermais
10735Speisezwiebeln
10736Knoblauch
10737Karotten
10738Erdbeeren
10739Melonen
10790Sonstiges Gemüse
Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen)
10810Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen) – Freiland
10820Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen) unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
Details für alle Unterkategorien von „Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen)” :
10830Blumenzwiebeln und ‐knollen
10840Schnittblumen und Knospen
10850Blühende Pflanzen und Zierpflanzen
Grün geerntete Pflanzen
10910Ackerwiesen- und ‐weiden
Sonstige grün geerntete Pflanzen
10921Grünmais/Silomais
10922Leguminosen zur Ganzpflanzenernte
10923Sonstige Pflanzen und Getreide zur Ganzpflanzen-/Grünernte, a. n. g.
Saat- und Pflanzgut und andere landwirtschaftliche Kulturpflanzen
11000Saat- und Pflanzgut auf dem Ackerland
11100Sonstige Kulturen auf dem Ackerland
Brachflächen
11200Brachflächen
Haus- und Nutzgärten
20000Haus- und Nutzgärten
Dauergrünland
30100Dauerwiesen und ‐weiden (ohne ertragsarmes Dauergrünland)
30200Ertragsarmes Dauergrünland
30300Dauergrünland, das nicht mehr zu Produktionszwecken genutzt wird und beihilfefähig ist
Dauerkulturen
Obstarten, darunter
40101Kernobst
40111

darunter Äpfel

40112

darunter Birnen

40102Steinobst
40113

darunter Pfirsiche und Nektarinen

40115Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen
40120Beerenobst (ohne Erdbeeren)
40130Nüsse
Zitrusanlagen
40200Zitrusfrüchte
40210

darunter Orangen

40230

darunter Zitronen

Olivenanlagen
40310Tafeloliven
40320Oliven, die für die Ölherstellung (als Früchte) verkauft werden
40330Olivenöl
40340Nebenerzeugnisse des Olivenanbaus
Rebanlagen
40411Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)
40412Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)
40420Sonstige Weine
40430Tafeltrauben
40440Trauben für Rosinen
40451Keltertrauben für Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)
40452Keltertrauben für Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)
40460Keltertrauben für sonstige Weine
40470Verschiedene Erzeugnisse des Weinbaus: Traubenmost, Saft, Branntwein, Essig und sonstige im Betrieb erzeugte Produkte
40480Nebenerzeugnisse des Weinbaus (Trester, Trub)
Baumschulen, sonstige Dauerkulturen, Dauerkulturen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung und junge Anpflanzungen
40500Baumschulen
40600Sonstige Dauerkulturen
40610

darunter Weihnachtsbäume

40700Dauerkulturen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
40800Junge Anpflanzungen
Sonstige Flächen
50100Nicht genutzte landwirtschaftliche Flächen
50200Forstflächen
50210

darunter Niederwald mit kurzer Umtriebszeit

50900Sonstige Flächen (Gebäude- und Hofflächen, Wege, Teiche, Steinbrüche, unfruchtbares Land, Felsflächen usw.)
60000Zuchtpilze (Speisepilze)
Sonstige Erzeugnisse und Einnahmen
90100Erträge aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen
90200Ausgleichszahlungen durch nicht kulturgebundene Ernteversicherung
90300Nebenerzeugnisse pflanzlicher Erzeugnisse, ohne Olivenanbau und Rebanlagen
90310Stroh
90320Rübenblätter
90330Sonstige Nebenerzeugnisse
90900Sonstiges
Die entsprechenden Codes sind der nachstehenden Liste zu entnehmen:
Code (**)Beschreibung
0Entfällt. Diese Codenummer ist für weiter verarbeitete Erzeugnisse, eingelagerte Erzeugnisse und Nebenprodukte zu verwenden.
1

FeldanbauHauptkultur, gemischte (kombinierte) Kultur. Diese umfassen:

Einzelkulturen, d. h. Kulturen, die allein auf einer bestimmten Fläche im betreffenden Rechnungsjahr angebaut werden;

Mischkulturen: Kulturen, die gleichzeitig bestellt, unterhalten und geerntet werden und deren Enderzeugnis eine Mischung darstellt;

von den Kulturen, die im Rechnungsjahr auf einer bestimmten Fläche nacheinander angebaut werden, diejenige, die den Boden am längsten beansprucht;

Kulturen, die sich gleichzeitig während einer gewissen Zeit auf derselben Fläche befinden und von denen jede im Laufe des Rechnungsjahres normalerweise eine unterschiedliche Ernte liefert. Die Gesamtfläche wird auf jede der beteiligten Kulturen proportional zu der tatsächlich beanspruchten Fläche aufgeteilt;

frisches Gemüse, Melonen und Erdbeeren im Feldanbau im Freien.

2Feldanbau — Folgekultur(en): Kulturen, die im Rechnungsjahr nacheinander auf einer bestimmten Fläche angebaut und nicht als Hauptkulturen betrachtet werden.
3Gemüse- und Zierpflanzenanbau im Freiland: Frisches Gemüse, Melonen und Erdbeeren sowie Blumen und Zierpflanzen im Freilandanbau.
4Anbau unter begehbarem Witterungsschutz: Frisches Gemüse, Melonen, Erdbeeren sowie Blumen und Zierpflanzen (einjährig und mehrjährig) und Dauerkulturen aus dem Anbau unter Witterungsschutz.
Die Codes für fehlende Angaben sind der nachstehenden Liste zu entnehmen:
Code (***)Beschreibung
0Einzutragen, wenn alle Angaben vorliegen.
1Code 1 ist einzutragen, wenn die Fläche einer Kultur nicht angegeben werden kann, z. B. beim Verkauf von Erzeugnissen marktfähiger Kulturen, die auf dem Halm gekauft wurden oder von gelegentlich für weniger als ein Jahr gepachteten Flächen stammen.
2Code 2 ist einzutragen, wenn die tatsächliche Erzeugung aufgrund der Verkaufsbedingungen nicht in Dezitonnen (oder Hektolitern für Wein und Weinerzeugnisse) bestimmt werden kann oder wenn keine tatsächliche Erzeugung vorliegt.
4Code 4 ist einzutragen, wenn die Anbaufläche nicht gemeldet werden kann und keine tatsächliche Erzeugung vorliegt oder die tatsächliche Erzeugung nicht in Dezitonnen (oder Hektolitern für Wein und Weinerzeugnisse) bestimmt werden kann.
Die Angaben über den Pflanzenbau während des Rechnungsjahres werden im Format der Tabelle I „Pflanzenbau” erfasst. Für jede Kultur ist eine gesonderte Übersicht auszufüllen. Der Inhalt der Tabelle wird definiert durch die Auswahl eines Codes für die Kategorie und die Art der Pflanzen sowie eines Codes für fehlende Angaben. Detaillierte Angaben zu Kartoffeln/Erdäpfeln (Codes 10310, 10390), frischem Gemüse, Melonen und Erdbeeren (Codes 10731, 10732, 10733, 10734, 10735, 10736, 10737, 10738, 10739, 10790), Blumen und Zierpflanzen (Codes 10830, 10840, 10850) und Nebenerzeugnissen pflanzlicher Erzeugnisse, ohne Olivenanbau und Rebanlagen (Codes 90310, 90320, 90330) müssen nur übermittelt werden, wenn die Daten in den betrieblichen Buchführungen verfügbar sind.

INFORMATIONSGRUPPEN IN TABELLE I

Tabelle I enthält sieben Reihen mit folgenden Informationsgruppen: Flächen (A), Anfangsbestand (OV), Endbestand (CV), Erzeugung (PR), Verkäufe (SA), Eigenverbrauch und Naturalleistungen (FC) und Verbrauch im Betrieb (FU). Tabelle I enthält außerdem sechs Spalten, in die für jede Kultur die Gesamtfläche (TA), die bewässerte Fläche (IR), die für Energiepflanzen genutzte Fläche (EN), die für die Erzeugung von GVO genutzte Fläche (GM), die Produktions- und Verkaufsmenge (Q) und der Wert (V) einzutragen sind. Im Folgenden wird beschrieben, welche Spalten für welche Informationsgruppe ausgefüllt werden müssen:

I.A
Fläche

Für die Informationsgruppe Fläche (A) sind die Gesamtfläche (TA), die bewässerte Fläche (IR), die für Energiepflanzen genutzte Fläche (EN) und die für die Erzeugung von GVO genutzte Fläche zu erfassen. Die Fläche wird in Ar (100 Ar = 1 Hektar) angegeben, außer der Fläche für die Pilzzucht, die in Quadratmeter angegeben wird.

I.OV
Anfangsbestand

Für die Informationsgruppe Anfangsbestand (OV) ist der Wert (V) der Erzeugnisse auf Lager zu Beginn des Rechnungsjahres zu erfassen. Die Erzeugnisse werden bei der Bestandsaufnahme zu „Ab-Hof-Preisen” bewertet.

I.CV
Endbestand

Für die Informationsgruppe Endbestand (CV) ist der Wert (V) der Erzeugnisse auf Lager am Ende des Rechnungsjahres zu erfassen. Die Erzeugnisse werden bei der Bestandsaufnahme zu „Ab-Hof-Preisen” bewertet.

I.PR
Erzeugung

Für die Informationsgruppe Erzeugung (PR) sind die während des Rechnungsjahres produzierten Mengen pflanzlicher Erzeugnisse (Q) (abzüglich möglicher Verluste auf dem Feld und im Betrieb) zu erfassen. Diese Mengen werden für die Haupterzeugnisse des Betriebs angegeben (ohne Nebenerzeugnisse). Die Mengen werden in Dezitonnen (100 kg) angegeben außer für Wein und Weinerzeugnisse, die in Hektoliter angegeben werden. Wenn aufgrund der Verkaufsbedingungen die tatsächliche Erzeugung in Dezitonnen nicht ermittelt werden kann, ist der Code 2 für fehlende Angaben einzutragen. Für die Codes 10790 „Sonstiges Gemüse” und 90900 „Sonstiges” sind keine Mengen anzugeben.

I.SA
Verkäufe insgesamt

Für die Informationsgruppe Verkäufe (SA) sind die Menge (Q) und der Wert (V) für Verkäufe von Erzeugnissen einzutragen, die sich am Anfang des Rechnungsjahres auf Lager befanden und/oder im Rechnungsjahr produziert wurden. Wenn etwaige Vermarktungskosten bekannt sind, werden sie nicht vom Verkaufsbetrag abgezogen, sondern in Tabelle H „Betriebsmittel” eingetragen.

I.FC
Eigenverbrauch und Naturalleistungen

Für die Informationsgruppe Eigenverbrauch und Naturalleistungen (FC) ist der Wert (V) der Erzeugnisse einzutragen, die vom Haushalt des Betriebsinhabers verbraucht werden, und/oder als Naturalleistungen für gekaufte Güter und Dienstleistungen (einschließlich Entlohnung in Naturalien) verwendet werden. Diese Erzeugnisse werden zu „Ab-Hof-Preisen” bewertet.

I.FU
Innerbetrieblicher Verbrauch

Für die Informationsgruppe innerbetrieblicher Verbrauch sind die zu „Ab-Hof-Preisen” bewerteten Betriebserzeugnisse einzutragen, die im Rechnungsjahr als Betriebsmittel im Betrieb verwendet worden sind und sich am Anfang des Rechnungsjahres auf Lager befanden (Hofbestände) und/oder im Verlauf des Rechnungsjahres produziert wurden. Dies beinhaltet Folgendes:

Futtermittel:

Wert der marktfähigen Erzeugnisse des Betriebs (Erzeugnisse, die in der Regel vermarktet werden), die im Rechnungsjahr als Futtermittel verwendet wurden. Das im Betrieb verbrauchte Stroh (als Futter oder Streu) wird nur so weit berücksichtigt, als es in dem betreffenden Gebiet und in dem betreffenden Rechnungsjahr ein marktfähiges Erzeugnis darstellt. Die betreffenden Erzeugnisse werden zu „Ab-Hof-Preisen” bewertet;

Saatgut:

Ab-Hof-Wert der marktfähigen Erzeugnisse des Betriebs, die im Laufe des Jahres als Saatgut verwendet wurden;

sonstiger innerbetrieblicher Verbrauch (einschließlich Betriebserzeugnisse, die zur Verköstigung von Touristen verwendet werden).

Tabelle J

Aufbau der Tabelle
TierkategorieCode (*)
Spalten
InformationsgruppeDurchschnittlicher BestandAnzahlWert
ANV
ANDurchschnittlicher Bestand
RNReferenzgröße
OVAnfangsbestand
CVEndbestand
PUKäufe
SAVerkäufe insgesamt
SSVerkäufe zur Schlachtung
SRVerkäufe zur weiteren Haltung/Zucht
SUVerkäufe mit unbekannter Bestimmung
FCEigenverbrauch
FUVerbrauch im Betrieb
Code (*)Beschreibung
100Einhufer
210Rinder unter 1 Jahr alt, männlich und weiblich
220Rinder, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt, männlich
230Färsen, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt
240Rinder von 2 Jahren und älter, männlich
251Zuchtfärsen
252Mastfärsen
261Milchkühe
262Büffel-Milchkühe
269Sonstige Kühe
311Weibliche Zuchttiere — Schafe
319Sonstige Schafe
321Weibliche Zuchttiere — Ziegen
329Sonstige Ziegen
410Ferkel mit einem Lebendgewicht unter 20 kg
420Zuchtsauen mit einem Lebendgewicht von 50 kg und mehr
491Mastschweine
499Sonstige Schweine
510Geflügel — Masthühner
520Legehennen
530Sonstiges Geflügel
610Weibliche Zuchttiere — Kaninchen
699Sonstige Kaninchen
700Bienen
900Sonstige Tiere

Tierkategorien

Folgende Tierkategorien sind zu unterscheiden:
100.
Einhufer

Hierzu gehören auch Renn- und Reitpferde, Esel, Maultiere, Maulesel usw.

210.
Rinder unter 1 Jahr alt, männlich und weiblich
220.
Rinder, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt, männlich
230.
Färsen, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt

Ohne weibliche Rinder, die schon gekalbt haben

240.
Rinder von 2 Jahren und älter, männlich
251.
Zuchtfärsen

Weibliche Rinder von 2 Jahren und älter, die noch nicht gekalbt haben und zur Zucht bestimmt sind

252.
Mastfärsen

Weibliche Rinder von 2 Jahren und älter, die noch nicht gekalbt haben und nicht zur Zucht bestimmt sind

261.
Milchkühe

Weibliche Rinder (einschließlich jene unter 2 Jahren), die schon gekalbt haben und die ausschließlich oder hauptsächlich zur Erzeugung von Milch für den menschlichen Verzehr oder zur Verarbeitung zu Milcherzeugnissen gehalten werden. Einschließlich Schlachtkühe

262.
Büffel-Milchkühe

Weibliche Büffel (einschließlich jene unter 2 Jahren), die schon gekalbt haben und die ausschließlich oder hauptsächlich zur Erzeugung von Milch für den menschlichen Verzehr oder zur Verarbeitung zu Milcherzeugnissen gehalten werden. Einschließlich Schlachtbüffelkühe

269.
Sonstige Kühe

1.
Weibliche Rinder (einschließlich jene unter 2 Jahren), die schon gekalbt haben und ausschließlich oder hauptsächlich zur Kälbererzeugung gehalten werden und deren Milch nicht für den menschlichen Verzehr oder zur Verarbeitung zu Milcherzeugnissen verwendet wird
2.
Arbeitskühe
3.
Nicht als Milchkühe einsetzbare Schlachtkühe (vor der Schlachtung gemästet oder nicht).

Die Kategorien 210 bis 252 und 269 umfassen auch die entsprechenden Kategorien von Büffeln und/oder weiblichen Büffeln
311.
Weibliche Zuchttiere — Schafe

Weibliche Schafe von 1 Jahr und älter, die für die Zucht bestimmt sind

319.
Sonstige Schafe

Schafe jeden Alters, ausgenommen weibliche Zuchtschafe

321.
Weibliche Zuchttiere — Ziegen
329.
Sonstige Ziegen

Ziegen, ausgenommen weibliche Zuchttiere

410.
Ferkel mit einem Lebendgewicht unter 20 kg

Ferkel mit einem Lebendgewicht von weniger als 20 kg

420.
Zuchtsauen mit einem Lebendgewicht von 50 kg und mehr

Zuchtsauen mit einem Gewicht von 50 kg oder mehr, ausgenommen Schlachtsauen (siehe Kategorie 499 „Sonstige Schweine” )

491.
Mastschweine

Mastschweine mit einem Lebendgewicht von 20 kg oder mehr, ausgenommen Schlachtsauen und Eber (siehe Kategorie 499 „Sonstige Schweine” )

499.
Sonstige Schweine

Schweine mit einem Lebendgewicht von 20 kg oder mehr, ausgenommen Zuchtsauen (siehe Kategorie 420) und Mastschweine (siehe Kategorie 491)

510.
Geflügel — Masthühner

Masthühner. Ausgenommen Legehennen und Schlachthennen. Ausgenommen Küken

520.
Legehennen

Einschließlich Junghennen, Legehennen, Schlachthennen und Zuchthähne für Legehennen, wenn diese als Legehennen gehalten werden. Junghennen sind Hennen, die das Legealter noch nicht erreicht haben. Ausgenommen Küken

530.
Sonstiges Geflügel

Einschließlich Enten, Truthühner, Gänse, Perlhühner, Strauße und männliche Zuchttiere (außer die genannten Zuchthähne für Legehennen). Einschließlich weibliche Zuchttiere. Ausgenommen Küken

610.
Weibliche Zuchttiere — Kaninchen
699.
Sonstige Kaninchen
700.
Bienen

Anzugeben in Anzahl der besetzten Stöcke.

900.
Sonstige Tiere

Einschließlich Küken, Rotwild und Fische. Umfasst auch sonstige Tiere für agrotouristische Zwecke. Sonstige tierische Erzeugnisse werden hier nicht erfasst (siehe Tabelle K, Kategorie 900).

INFORMATIONSGRUPPEN IN TABELLE J

J.AN.
Durchschnittlicher Bestand (nur für Spalte A zu erfassen)

Eine Einheit entspricht der Anwesenheit eines Tieres im Betrieb während eines Jahres. Die Tiere werden anteilsmäßig im Verhältnis zu der während des Rechnungsjahres im Betrieb verbrachten Zeit gerechnet. Der durchschnittliche Bestand wird entweder mittels periodischer Bestandsaufnahmen oder eines Registers der Zu- und Abgänge ermittelt. Er umfasst alle im Betrieb vorhandenen Tiere, auch solche, die unter Vertrag aufgezogen oder gemästet werden (Tiere, die nicht zum Betrieb gehören und so aufgezogen oder gemästet werden, dass dies für den Betriebsinhaber lediglich eine Dienstleistung bedeutet und dieser nicht das finanzielle Risiko trägt, das normalerweise mit der Aufzucht und Mast solcher Tiere verbunden ist), und Tiere, die während des betreffenden Jahres in Pension gegeben oder genommen werden.

Durchschnittlicher Bestand (Spalte A)

Der durchschnittliche Bestand wird auf zwei Dezimalstellen angegeben. Diese Angaben sind nicht für die sonstigen Tiere (Kategorie 900) einzutragen.

J.RN.
Referenzgröße (nur für Spalte N zu erfassen)

Die Referenzgröße ist die Zahl der Tiere, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt üblicherweise im Betrieb befinden. Sie wird zur Berechnung des Standardoutputs des Betriebs und der wirtschaftlichen Betriebsgröße verwendet. Im Gegensatz zum durchschnittlichen Bestand (AN) ermöglicht sie es, einen Zeitraum zu berücksichtigen, in dem sich ausnahmsweise aufgrund einer außergewöhnlichen Unterbrechung des Produktionszyklus (z. B. Seuchenausbrüche) für eine gewisse Zeit eine geringere Anzahl von Tieren oder gar keine Tiere in dem Betrieb befinden. Anzahl (Spalte N) Die Anzahl der Tiere ist in Stück oder bei Bienen in der Anzahl der Bienenstöcke anzugeben, jeweils auf zwei Dezimalstellen genau. Diese Angaben sind nicht für die sonstigen Tiere (Kategorie 900) einzutragen. Die Daten für die Variable „J.RN. Referenzgröße” können in Ausnahmefällen (z. B. Seuche im Betrieb oder Keulung aus hygienischen Gründen) ab dem Rechnungsjahr 2022 übermittelt werden. Die Übermittlung ist freiwillig.

J.OV
Anfangsbestand

Anzahl der Tiere, die zu Beginn des Rechnungsjahres zu dem Betrieb gehören, unabhängig davon, ob sie sich zu diesem Zeitpunkt im Betrieb befinden.

Anzahl (Spalte N)

Die Anzahl der Tiere ist in Stück und auf zwei Dezimalstellen, bei Bienen in der Anzahl der Bienenstöcke anzugeben. Diese Angaben sind nicht für die sonstigen Tiere (Kategorie 900) einzutragen.

Wert (Spalte V)

Der Wert der Tiere wird durch Abzug der geschätzten Verkaufskosten vom Zeitwert am Tag der Bewertung bestimmt.

J.CV
Endbestand

Anzahl der Tiere, die am Ende des Rechnungsjahres zu dem Betrieb gehören, unabhängig davon, ob sie sich zu diesem Zeitpunkt im Betrieb befinden.

Anzahl (Spalte N)

Die Anzahl der Tiere ist in Stück und auf zwei Dezimalstellen, bei Bienen in der Anzahl der Bienenstöcke anzugeben. Diese Angaben sind nicht für die sonstigen Tiere (Kategorie 900) einzutragen.

Wert (Spalte V)

Der Wert der Tiere wird durch Abzug der geschätzten Verkaufskosten vom Zeitwert am Tag der Bewertung bestimmt.

J.PU
Käufe

Sämtliche Tierzukäufe während des Rechnungsjahres.

Anzahl (Spalte N)

Die Anzahl der Tiere ist in Stück und auf zwei Dezimalstellen anzugeben. Diese Angaben sind nicht für die sonstigen Tiere (Code 900) einzutragen.

Wert (Spalte V)

Der Wert der Käufe umfasst auch die Einkaufskosten. Die damit zusammenhängenden Prämien und Beihilfen werden nicht von der Gesamtsumme der Käufe abgezogen, sondern in Tabelle M „Beihilfen” in die entsprechenden Kategorien (Codes 5100 bis 5900) eingetragen.

J.SA
Verkäufe insgesamt

Sämtliche Tierverkäufe während des Rechnungsjahres. Darunter fallen auch Verkäufe von Tieren oder Fleisch an Endverbraucher für den Eigenbedarf, unabhängig davon, ob die Tiere im Betrieb geschlachtet werden oder nicht.

Anzahl (Spalte N)

Die Anzahl der Tiere ist in Stück und auf zwei Dezimalstellen anzugeben. Diese Angaben sind nicht für die sonstigen Tiere (Kategorie 900) einzutragen.

Wert (Spalte V)

Wenn die etwaigen Vermarktungskosten bekannt sind, werden sie nicht von der Summe der Verkäufe abgezogen sondern unter Code 2090 „Sonstige spezifische Kosten — Tierische Erzeugung” angegeben. Die damit zusammenhängenden Prämien und Beihilfen sind nicht in der Summe der Verkäufe enthalten, sondern werden in Tabelle M „Beihilfen” in die entsprechenden Kategorien (Codes 2110 bis 2900) eingetragen.

J.SS
Verkäufe zur Schlachtung

Tierverkäufe während des Rechnungsjahres mit dem Ziel der Schlachtung. Diese Angaben sind nicht einzutragen für Zuchtfärsen (Code 251), Bienen (Code 700) und sonstige Tiere (Code 900).

Anzahl (Spalte N)

Siehe Verkäufe insgesamt.

Wert (Spalte V)

Siehe Verkäufe insgesamt.

J.SR
Verkäufe zur weiteren Haltung oder Zucht

Tierverkäufe während des Rechnungsjahres mit dem Ziel der weiteren Haltung oder Zucht. Diese Angaben sind nicht einzutragen für Mastfärsen (Code 251), Bienen (Code 700) und sonstige Tiere (Code 900).

Anzahl (Spalte N)

Siehe Verkäufe insgesamt.

Wert (Spalte V)

Siehe Verkäufe insgesamt.

J.SU
Verkäufe mit unbekannter Bestimmung

Tierverkäufe während des Rechnungsjahres, bei denen die Bestimmung nicht bekannt ist. Diese Angaben sind nicht einzutragen für Bienen (Code 700) und sonstige Tiere (Code 900).

Anzahl (Spalte N)

Siehe Verkäufe insgesamt.

Wert (Spalte V)

Siehe Verkäufe insgesamt.

J.FC
Eigenverbrauch und Naturalleistungen

Während des Rechnungsjahres eigenverbrauchte oder für Naturalleistungen verwendete Tiere.

Anzahl (Spalte N)

Die Anzahl der Tiere ist in Stück und auf zwei Dezimalstellen anzugeben. Diese Angaben sind nicht für die sonstigen Tiere (Kategorie 900) einzutragen.

Wert (Spalte V)

Der Wert der Tiere ist als Zeitwert zu bestimmen.

J.FU
Verbrauch im Betrieb

Tiere, die während des Rechnungsjahres als Betriebsmittel zur Weiterverarbeitung im Rahmen sonstiger Erwerbstätigkeiten im Betrieb eingesetzt werden. Darunter fallen:

Verköstigung und Beherbergung von Touristen;

Verarbeitung von Tieren zu Fleischerzeugnissen und Futtermitteln.

Ausgenommen sind Verkäufe von Tieren oder Fleisch, unabhängig davon, ob die Tiere im Betrieb geschlachtet werden (siehe Angaben zu Verkäufen SA). Dieser Wert wird auch in Tabelle H bei den Kosten für sonstige Erwerbstätigkeiten in unmittelbarer Verbindung mit dem Betrieb unter Code 4070 (Spezifische Kosten für die Verarbeitung von Fleisch und sonstigen tierischen Erzeugnissen) erfasst.

Anzahl (Spalte N)

Die Anzahl der Tiere ist in Stück und auf zwei Dezimalstellen anzugeben. Diese Angaben sind nicht für die sonstigen Tiere (Kategorie 900) einzutragen.

Wert (Spalte V)

Der Wert der Tiere ist als Zeitwert zu bestimmen.

Tabelle K

Aufbau der Tabelle
Kategorie der tierischen Erzeugnisse oder tierbezogenen DienstleistungenCode (*)
Fehlende AngabenCode (**)
Spalten
InformationsgruppeMengeWert
QV
OVAnfangsbestand
CVEndbestand
PRErzeugung
SAVerkauf
FCEigenverbrauch
FUVerbrauch im Betrieb
Code (*)Beschreibung
261Kuhmilch
262Büffelmilch
311Schafsmilch
321Ziegenmilch
330Wolle
531Eier für den menschlichen Verzehr (alle Geflügelarten)
532Bruteier (alle Geflügelarten)
700Honig und sonstige Erzeugnisse der Bienenzucht
800Dung
900Sonstige tierische Erzeugnisse
1100Tierhaltung unter Vertrag
1200Sonstige tierbezogene Dienstleistungen
Code (**)Beschreibung
0Einzutragen, wenn alle Angaben vorliegen.
2Code 2 ist einzutragen, wenn die tatsächliche Erzeugung aufgrund der Verkaufsbedingungen nicht in Dezitonnen (oder in 1000 Stück Eier) bestimmt werden kann.
4Code 4 ist einzutragen, wenn nur Lagerbestände und keine tatsächliche Erzeugung vorhanden sind.

Kategorien der tierischen Erzeugnisse und tierbezogenen Dienstleistungen

Folgende Kategorien sind zu unterscheiden:
261.
Kuhmilch
262.
Büffelmilch
311.
Schafsmilch
321.
Ziegenmilch
330.
Wolle
531.
Eier für den menschlichen Verzehr (alle Geflügelarten)
532.
Bruteier (alle Geflügelarten)
700.
Honig und sonstige Erzeugnisse der Bienenzucht: Honig, Met und sonstige Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse der Bienenzucht
800.
Dung
900.
Sonstige tierische Erzeugnisse (Deckgebühren, Embryos, Wachs, Gänse- oder Entenleber, Milch sonstiger Tiere usw.)
1100.

Tierhaltung unter Vertrag

Betrag der Einnahmen aus der Vertragstierhaltung unter solchen Bedingungen, dass diese Tätigkeit im Wesentlichen einer Dienstleistung des Betriebsinhabers entspricht, wobei dieser nicht das wirtschaftliche Risiko trägt, das normalerweise mit der Aufzucht oder Mast dieser Tiere, z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine oder Geflügel verbunden ist.

1120.
Rinder unter Vertrag
1130.
Schafe und/oder Ziegen unter Vertrag
1140.
Schweine unter Vertrag
1150.
Geflügel unter Vertrag
1190.
Sonstige Tiere unter Vertrag
1200.

Sonstige tierbezogene Dienstleistungen

Erträge aus sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Tieren (Pension usw.)

Codes für fehlende Angaben

Folgende Codes sind zu verwenden:
Code 0:
Einzutragen, wenn alle Angaben vorliegen.
Code 2:
Einzutragen, wenn die Verkaufsbedingungen bei tierischer Vertragserzeugung keine Angabe der mengenmäßigen Erzeugung zulassen (Spalte Q).
Code 3:
Einzutragen, wenn die Verkaufsbedingungen bei tierischer Nicht-Vertragserzeugung keine Angabe der mengenmäßigen Erzeugung zulassen (Spalte Q).
Code 4:
Einzutragen, wenn die Angaben zur mengenmäßigen Erzeugung nicht vorliegen.

INFORMATIONSGRUPPEN IN TABELLE K

Für Dung (Code 800) sind nur die Angaben über Verkäufe (SA) in der Spalte für den Wert (V) einzutragen. Für die sonstigen tierischen Erzeugnisse (Code 900) ist nur der Wert (in Spalte V) anzugeben, da die Menge für eine Zusammenstellung heterogener Erzeugnisse nicht erfasst werden kann. Für tierbezogene Dienstleistungen wie Tierhaltung unter Vertrag (Code 1100) und sonstige tierbezogene Dienstleistungen (Code 1200) sollten nur die Erträge eingetragen werden, und zwar bei den Informationen über Verkauf (SA) in der Spalte „Wert”  (V).

Menge (Spalte Q)

Diese Mengen sind in Dezitonnen (100 kg) anzugeben, außer bei Eiern (Codes 531 und 532), die in 1000 Stück angegeben werden. Bei andern Erzeugnissen der Bienenzucht als Honig (Code 700) wird die Menge in Dezitonnen „Honigäquivalent” ausgedrückt.

K.OV
Anfangsbestand

Die Erzeugnisse auf Lager (Hofbestände) zu Beginn des Rechnungsjahres (ohne Tiere).

Menge (Spalte Q)

Siehe Anweisungen für Tabelle K.

Wert (Spalte V)

Zeitwert der Erzeugnisse am Tag der Bewertung.

K.CV
Endbestand

Wert der Erzeugnisse auf Lager (Hofbestände) am Ende des Rechnungsjahres (ohne Tiere).

Menge (Spalte Q)

Siehe Anweisungen für Tabelle K.

Wert (Spalte V)

Zeitwert der Erzeugnisse am Tag der Bewertung.

K.PR
Erzeugung während des Rechnungsjahres

Menge (Spalte Q)

Die im Rechnungsjahr erzeugten Mengen tierischer Erzeugnisse (ohne etwaige Verluste). Diese Mengen werden für die Haupterzeugnisse des Betriebs angegeben (ohne Nebenerzeugnisse). Darunter fällt auch die Erzeugung zur Weiterverarbeitung im Rahmen sonstiger unmittelbar mit dem Betrieb verbundener Erwerbstätigkeiten. Die von Kälbern vom Euter gesaugte Milch bleibt in der Erzeugung unberücksichtigt.

K.SA
Verkauf

Betrag für Verkäufe von Erzeugnissen, die sich am Anfang des Rechnungsjahres auf Lager befanden und/oder im Rechnungsjahr produziert wurden.

Menge (Spalte Q)

Siehe Anweisungen für Tabelle K.

Wert (Spalte V)

Bereits verbuchte oder noch offene Beträge für Verkäufe von Erzeugnissen, die sich am Anfang des Rechnungsjahres auf Lager befanden und/oder im Rechnungsjahr produziert wurden. Der Betrag der verkauften Erzeugnisse umfasst auch den Wert der rückgelieferten Erzeugnisse (Magermilch usw.). Dieser Wert wird ebenfalls im Betriebsaufwand berücksichtigt. Im Rechnungsjahr gegebenenfalls erhaltene Entschädigungen (z. B. Versicherungszahlungen) sind den Verkaufseinnahmen bei den jeweiligen Erzeugnissen zuzuschlagen, sofern eine entsprechende Zuordnung möglich ist. Andernfalls sind sie unter Code 900 „Sonstige tierische Erzeugnisse” einzutragen. Während des Rechnungsjahres erhaltene Prämien und Beihilfen für Erzeugnisse werden nicht in die Verkäufe einbezogen, sondern in der Tabelle M „Beihilfen” unter den entsprechenden Kategorien (Codes zwischen 2110 und 2900) eingetragen. Wenn etwaige Vermarktungskosten bekannt sind, werden sie nicht vom Verkaufsbetrag abgezogen, sondern unter Code 2090 „Sonstige spezifische Kosten — Tierische Erzeugung” in Tabelle H „Betriebsmittel” eingetragen

K.FC
Eigenverbrauch und Naturalleistungen

Wert der vom Haushalt des Betriebsinhabers verbrauchten Erzeugnisse und/oder als Naturalleistungen für gekaufte Güter und Dienstleistungen (einschließlich Entlohnung in Naturalien) verwendeten Erzeugnisse. Diese Angaben sind für Bruteier (Code 532) nicht einzutragen.

Menge (Spalte Q)

Siehe Anweisungen für Tabelle K.

Wert (Spalte V)

Zeitwert der Erzeugnisse.

K.FU
Verbrauch im Betrieb

Wert der Betriebserzeugnisse, die im Rechnungsjahr als Produktionsmittel im Betrieb verwendet worden sind und sich am Anfang des Rechnungsjahres auf Lager befanden (Hofbestände) und/oder im Verlauf des Rechnungsjahres produziert wurden. Dies beinhaltet Folgendes:

Futtermittel: Marktfähige Erzeugnisse des Betriebs (Erzeugnisse, die in der Regel vermarktet werden), die im Rechnungsjahr als Futtermittel verwendet werden. Die von den Kälbern vom Euter gesaugte Milch bleibt beim Verbrauch im Betrieb unberücksichtigt;

Erzeugnisse, die im Rahmen sonstiger, unmittelbar mit dem Betrieb verbundener Erwerbstätigkeiten verwendet werden:

Verpflegung und Beherbergung von Touristen usw.

Weiterverarbeitung (Verarbeitung von Milch zu Butter, Käse usw.)

Menge (Spalte Q)

Siehe Anweisungen für Tabelle K.

Wert (Spalte V)

Zeitwert der Erzeugnisse. Diese Werte werden auch bei den Betriebskosten eingetragen.

Tabelle L

Aufbau der Tabelle
Kategorie der sonstigen ErwerbstätigkeitenCode (*)
Fehlende AngabenCode (**)
Spalten
InformationsgruppeMengeWert
QV
OVAnfangsbestand
CVEndbestand
PRErzeugung
SAVerkauf
FCEigenverbrauch
FUVerbrauch im Betrieb
Code (*)Beschreibung
261Verarbeitung von Kuhmilch
263Verarbeitung von Milch anderer Tiere
900Verarbeitung von Fleisch und sonstigen tierischen Erzeugnissen
1010Verarbeitung von pflanzlichen Erzeugnissen
1020Forstwirtschaft und Holzverarbeitung
2010Vertragsarbeiten
2020Fremdenverkehr, Beherbergung, Verköstigung und sonstige Freizeitaktivitäten
2030Erzeugung erneuerbarer Energie
9000Sonstige unmittelbar mit dem Betrieb verbundene „sonstige Erwerbstätigkeiten”
Code (**)Beschreibung
0Einzutragen, wenn alle Angaben vorliegen.
1Code 1 ist einzutragen bei Erzeugung durch Weiterverarbeitung zugekaufter Tiere oder tierischer oder pflanzlicher Erzeugnisse.
2Code 2 ist einzutragen, wenn die tatsächliche Erzeugung aufgrund der Verkaufsbedingungen nicht in Dezitonnen bestimmt werden kann.
4Code 4 ist einzutragen, wenn nur Lagerbestände und keine tatsächliche Erzeugung vorhanden sind.

Kategorien sonstiger direkt mit dem Betrieb verbundener Erwerbtätigkeiten

Folgende Kategorien sind zu unterscheiden:
261.
Verarbeitung von Kuhmilch
263.
Verarbeitung von Milch anderer Tiere, z. B. Büffel-, Schaf- und Ziegenmilch
311.
Verarbeitung von Schafsmilch
321.
Verarbeitung von Ziegenmilch
900.
Verarbeitung von Fleisch und sonstigen tierischen Erzeugnissen
1010.
Verarbeitung von pflanzlichen Erzeugnissen, ausgenommen Wein und Olivenöl. Darunter fällt auch aus anderen Erzeugnissen als Trauben, Apfelwein oder Birnenmost hergestellter Alkohol.
1020.
Forstwirtschaft und Holzverarbeitung. Darunter fällt der Verkauf von geschlagenem und stehendem Holz, von sonstigen Forsterzeugnissen als Holz (Kork, Kiefernharz usw.) und von verarbeitetem Holz während des Rechnungsjahres.
2010.
Vertragsarbeiten für Dritte. Vermietung von Maschinen und Geräten des Betriebs ohne Arbeitskräfte des Betriebs oder ausschließlich mit Vertragsarbeitern werden nicht als sonstige Erwerbstätigkeiten, sondern als Teil der landwirtschaftlichen Tätigkeit betrachtet.
2020.
Fremdenverkehr, Beherbergung, Verköstigung und sonstige Freizeitaktivitäten. Die angegebenen Einnahmen umfassen die für Fremdenverkehrsleistungen erhaltenen Vergütungen (Campingplätze, Ferienhäuser, Reitmöglichkeiten, Jagd- und Fischereiverpachtung usw.).
2030.

Erzeugung von erneuerbarer Energie. Dazu gehört die Erzeugung von erneuerbarer Energie für Vermarktungszwecke, einschließlich Biogas, Biokraftstoffe oder Strom, in Windturbinen oder sonstigen Einrichtungen oder aus landwirtschaftlichen Rohstoffen. Ausgeschlossen sind die folgenden Posten, da sie als Teil der landwirtschaftlichen Tätigkeiten im Betrieb zu betrachten sind:

die Erzeugung erneuerbarer Energie ausschließlich für den Verbrauch im Betrieb;

die Verpachtung von Flächen oder Dachflächen nur für die Installation von Anlagen wie Windrädern oder Solarpanelen;

der Verkauf von Rohstoffen an sonstige Unternehmen für die Erzeugung erneuerbarer Energien.

9000.
Sonstige unmittelbar mit dem Betrieb verbundene „sonstige Erwerbstätigkeiten” . Anderweitig nicht genannte sonstige Erwerbstätigkeiten, die unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehen.

Codes für fehlende Angaben

Folgende Codes sind zu verwenden:
Code 0:
Einzutragen, wenn alle Angaben vorliegen.
Code 1:
Einzutragen bei Erzeugung durch Weiterverarbeitung zugekaufter Tiere, tierischer oder pflanzlicher Erzeugnisse.
Code 2:
Einzutragen, wenn die Verkaufsbedingungen bei Vertragserzeugung keine Angabe der mengenmäßigen Erzeugung zulassen (Spalte Q).
Code 3:
Einzutragen, wenn die Verkaufsbedingungen bei Nicht-Vertragserzeugung keine Angabe der mengenmäßigen Erzeugung zulassen (Spalte Q).
Code 4:
Einzutragen, wenn die Angaben zur mengenmäßigen Erzeugung nicht vorliegen.

INFORMATIONSGRUPPEN IN TABELLE L

Menge (Spalte Q)

Diese Mengen sind in Dezitonnen (100 kg) anzugeben. Für die Verarbeitungserzeugnisse aus Milch (Codes 261 und 263) wird die Menge der Flüssigmilch unabhängig von der Form (Sahne, Butter, Käse usw.) angegeben, in der sie verkauft bzw. zum Eigenverbrauch, zum Verbrauch im Betrieb oder für Naturalleistungen verwendet wird.

L.OV
Anfangsbestand

Die Erzeugnisse auf Lager (Hofbestände) zu Beginn des Rechnungsjahres. Diese Angaben sind nicht einzutragen für Vertragsarbeit (Code 2010), Fremdenverkehrstätigkeiten (Code 2020), die Erzeugung erneuerbarer Energie (Code 2030) und sonstige „Sonstige unmittelbar mit dem Betrieb verbundene Erwerbstätigkeiten” (Code 9000).

Wert (Spalte V)

Der Wert der Erzeugnisse wird durch Abzug der geschätzten Verkaufskosten vom Zeitwert am Tag der Bewertung bestimmt.

L.CV
Endbestand

Wert der Erzeugnisse auf Lager (Hofbestände) am Ende des Rechnungsjahres. Diese Angaben sind nicht einzutragen für Vertragsarbeit (Code 2010), Fremdenverkehrstätigkeiten (Code 2020), die Erzeugung erneuerbarer Energie (Code 2030) und sonstige „Sonstige unmittelbar mit dem Betrieb verbundene Erwerbstätigkeiten” (Code 9000).

Wert (Spalte V)

Der Wert der Erzeugnisse wird durch Abzug der geschätzten Verkaufskosten vom Zeitwert am Tag der Bewertung bestimmt.

L.PR
Erzeugung des Rechnungsjahres

Menge (Spalte Q)

Diese Angaben sind nur für die Kategorien betreffend die Milchverarbeitung (Codes 261 bis 321) einzutragen. Die Erzeugung entspricht der Menge der während des Rechnungsjahres im Betrieb erzeugten und für die Herstellung von Verarbeitungserzeugnissen verwendeten Flüssigmilch.

L.SA
Verkauf

Betrag für Verkäufe von Erzeugnissen, die sich am Anfang des Rechnungsjahres auf Lager befanden und/oder im Rechnungsjahr produziert wurden, sowie Einkünfte aus sonstigen Erwerbstätigkeiten.

Wert (Spalte V)

Bereits verbuchte oder noch offene Beträge für Verkäufe von Erzeugnissen, die sich am Anfang des Rechnungsjahres auf Lager befanden und/oder im Rechnungsjahr produziert wurden. Im Rechnungsjahr gegebenenfalls erhaltene Entschädigungen (z. B. Versicherungszahlungen) sind den Verkaufseinnahmen bei den jeweiligen Erzeugnissen zuzuschlagen, sofern eine entsprechende Zuordnung möglich ist. Andernfalls sind sie in Tabelle I „Pflanzenbau” unter Code 90900 „Sonstiges” einzutragen. Während des Rechnungsjahres erhaltene Prämien und Beihilfen für Erzeugnisse werden nicht in die Verkäufe einbezogen, sondern in der Tabelle M „Beihilfen” unter den entsprechenden Kategorien (Codes zwischen 2110 und 2900) eingetragen. Wenn etwaige Vermarktungskosten bekannt sind, werden sie nicht vom Verkaufsbetrag abgezogen, sondern in der entsprechenden Kategorie der Kosten der sonstigen Erwerbstätigkeiten (Codes 4010 bis 4090) in Tabelle H „Betriebsmittel” eingetragen).

L.FC
Eigenverbrauch und Naturalleistungen

Wert der vom Haushalt des Betriebsinhabers verbrauchten Erzeugnisse und/oder als Naturalleistungen für gekaufte Güter und Dienstleistungen (einschließlich Entlohnung in Naturalien) verwendeten Erzeugnisse. Diese Angaben sind nicht einzutragen für Vertragsarbeit (Code 2010), Fremdenverkehrstätigkeiten (Code 2020) und Erzeugung erneuerbarer Energie (Code 2030).

Wert (Spalte V)

Zeitwert der Erzeugnisse.

L.FU
Verbrauch im Betrieb

Wert der Betriebserzeugnisse, die im Rechnungsjahr als Produktionsmittel im Betrieb verwendet worden sind und sich am Anfang des Rechnungsjahres auf Lager befanden (Hofbestände) und/oder im Verlauf des Rechnungsjahres produziert wurden. Darunter fallen im Betrieb verarbeitete (Verarbeitung von Milch zu Käse, Getreide zu Brot, Fleisch zu Schinken usw.) und für Verköstigung und Beherbergung verwendete Erzeugnisse. Diese Angaben sind nicht einzutragen für Vertragsarbeit (Code 2010), Fremdenverkehrstätigkeiten (Code 2020) und Erzeugung erneuerbarer Energie (Code 2030).

Wert (Spalte V)

Zeitwert der Erzeugnisse.

Tabelle M

Aufbau der Tabelle
Kategorie der Beihilfe/VerwaltungsinformationCode (*)
FinanzierungCode (**)
BasiseinheitCode (***)
InformationsgruppeSpalten
Anzahl der BasiseinheitenWertArt
NVT
SBeihilfe
AIVerwaltungsinformationen
Die Codes für die Beihilfekategorien sind aus der nachstehenden Liste auszuwählen.
Code (*)GruppeBeschreibung der KategorienSpalten
NVT
Entkoppelte Zahlungen
1250SEinkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
1300SErgänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
1400SRegelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl (Öko-Regelungen)
1600SErgänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
1700SZahlungen an Kleinerzeuger
Gekoppelte Einkommensstützung
Landwirtschaftliche Kulturpflanzen
Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen
23111SGetreide
23112SÖlsaaten
23114SEiweißpflanzen und Körnerleguminosen
2312SKartoffeln/Erdäpfel
23121Sdavon zur Stärkeherstellung bestimmte Kartoffeln/Erdäpfel
2313SZuckerrüben
Handelsgewächse
23141SFlachs
23142SHanf
23143SHopfen
23144SZuckerrohr
23145SChicorée
23149SSonstige Handelsgewächse
2315SGemüse
2316SSchwarz- und Grünbrache
2317SReis
2319SLandwirtschaftliche Kulturpflanzen (nicht näher bestimmt)
2320SDauergrünland
2321STrockenfutter
2322SKulturspezifische Zahlung für Baumwolle
2323SNationales Umstrukturierungsprogramm für den Baumwollsektor
2324SSaatgutproduktion
Dauerkulturen
23311SBeeren
23312SSchalenfrüchte
2332SKern- und Steinobst
2333SZitrusanlagen
2334SOlivenanlagen — Olivenöl und Tafeloliven
2335SRebanlagen
2339SAnderweitig nicht genannte Dauerkulturen
Tiere
2341SMilchkühe
2342SFleischrinder
2343SRinder (nicht näher bestimmt)
2344SSchafe und Ziegen
2345SSchweine und Geflügel
2346SSeidenraupen
2347SBienenzuchterzeugnisse
2349SAnderweitig nicht genannte Tiere
2410SNiederwald mit Kurzumtrieb
2490SSonstige gekoppelte Zahlungen, anderweitig nicht genannt
Außergewöhnliche Prämien und Beihilfen
2810SEntschädigungen bei Naturkatastrophen
2890SSonstige außergewöhnliche Prämien und Beihilfen
2900SSonstige Direktzahlungen, anderweitig nicht genannt
Entwicklung des ländlichen Raums
3100SInvestitionen, einschließlich in Bewässerung
3200SNiederlassung von Junglandwirten, neuen Landwirten und Existenzgründungen im ländlichen Raum
3310SBewirtschaftungsverpflichtungen (umwelt- und klimabezogene und andere) (ausgenommen Tierwohl und ökologischer/biologischer Landbau)
3320SZahlungen für Tierwohlmaßnahmen
3350SÖkologischer/biologischer Landbau
3400SGebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben (z. B. Natura 2000, Wasserrahmenrichtlinie)
3500SNaturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen
SForstwirtschaftliche/nichtproduktive Investitionen
3610SInvestitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und zur Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern
3620SNatura-2000-Zahlungen für die Forstwirtschaft sowie Mittel für Waldumwelt- und Klimaleistungen und die Erhaltung der Wälder
3750SUnterstützung für den Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen
3760SRisikomanagementinstrumente
3900SSonstige Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums
Prämien und Kostenbeihilfen
4100SLöhne und Soziallasten
4200SKraftstoffe
Tierbestand
4310SFuttermittel für Raufutterfresser
4320SFuttermittel für Schweine und Geflügel
4330SSonstige Tierbestandskosten
Pflanzenbau
4410SSaatgut
4420SDüngemittel
4430SPflanzenschutzmittel
4440SSonstige spezifische Kosten — Pflanzliche Erzeugung
Gemeinkosten
4510SElektrischer Strom
4520SBrennstoffe insgesamt
4521Sdavon Erdgas und industriell erzeugte Gase
4522Sdavon Erdöl und Erdölerzeugnisse
4523Sdavon feste fossile Brennstoffe
4524Sdavon erneuerbare Brennstoffe
4530SWasser
4540SVersicherungen
4550SZinsen
4600SKosten für sonstige Erwerbstätigkeiten
4900SSonstige Aufwendungen
Prämien und Beihilfen auf Tierzukäufe
5100SMilchkuhzukäufe
5200SFleischrinderzukäufe
5300SSchaf- und Ziegenzukäufe
5400SSchweine- und Geflügelzukäufe
5900SSonstige Tierzukäufe
9000SBerichtigungen für frühere Rechnungsjahre
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ-Standards 2, 8 und 9)
10010AIGLÖZ 2 für Feuchtgebiete und Torfflächen
10011AIGLÖZ 2: Feuchtgebiete und Torfflächen — Dauergrünland — in Hektar
10012AIGLÖZ 2: Feuchtgebiete und Torfflächen — Ackerland — in Hektar
10013AIGLÖZ 2: Feuchtgebiete und Torfflächen — Dauerkultur — in Hektar
10300AIGLÖZ 8: Mindestanteil an Ackerland, der für nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente vorgesehen ist
10310AIGLÖZ 8: Brachliegende Flächen in Hektar
10311AIGLÖZ 8: Terrassen in Hektar
10312AIGLÖZ 8: Hecken, Einzelbäume oder Baumgruppen, Baumreihen in Hektar
10313AIGLÖZ 8: Feldränder, Kleinflächen oder Pufferstreifen in Hektar
10318AIGLÖZ 8: Fläche von Zwischenfrüchten in Hektar
10319AIGLÖZ 8: Fläche von stickstoffbindenden Pflanzen in Hektar
10324AIGLÖZ 8: Gräben in Hektar
10325AIGLÖZ 8: Wasserläufe in Hektar
10326AIGLÖZ 8: Kleine Teiche in Hektar
10327AIGLÖZ 8: Kleine Feuchtgebiete in Hektar
10328AIGLÖZ 8: Steinmauern in Hektar
10329AIGLÖZ 8: Steinhaufen in Hektar
10330AIGLÖZ 8: Kulturobjekte in Hektar
10400AIGLÖZ 9: Umstellungs- oder Umbruchverbot
10401AIGLÖZ 9: Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten in Hektar
10402AIGLÖZ 9: Als umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten, das im Rahmen von GLÖZ 9 geschützt und von Landwirtinnen und Landwirten gemeldet wurde, ausgewiesene Fläche in Hektar
10403AIGLÖZ 9: Als umweltsensibles Dauergrünland außerhalb von Natura-2000-Gebieten, das im Rahmen von GLÖZ 9 geschützt und von Landwirtinnen und Landwirten gemeldet wurde, ausgewiesene Fläche in Hektar, falls zutreffend
Folgende Codes werden verwendet, um zu beschreiben, wie die Beihilfe finanziert wird:
Code (**)Beschreibung
0Entfällt. Diese Codenummer ist im Falle von Verwaltungsinformationen zu verwenden.
1Die Beihilfe wird ausschließlich aus dem EU-Haushalt finanziert.
2Die Beihilfe wird von der EU und dem Mitgliedstaat gemeinsam finanziert.
3Die Beihilfe wird nicht durch die EU, sondern aus sonstigen öffentlichen Quellen finanziert.
Folgende Codes werden für die Basiseinheiten verwendet:
Code (***)Beschreibung
0Entfällt. Diese Codenummer ist im Falle von Verwaltungsinformationen zu verwenden.
1Die Beihilfe wird je Stück Vieh gewährt.
2Die Beihilfe wird je Hektar gewährt.
3Die Beihilfe wird pro Tonne gewährt.
4Betrieb/Sonstiges: Die Beihilfe wird für den gesamten Betrieb oder in einer Form gewährt, die sich keiner der sonstigen Kategorien zuordnen lässt.
Tabelle M „Beihilfen” umfasst Prämien und Beihilfen, die die Betriebe von öffentlichen Einrichtungen (national und EU) erhalten haben. Sie schließt auch Verwaltungsinformationen zu Ökologisierungszahlungen ein.

INFORMATIONSGRUPPEN IN TABELLE M

S
Beihilfen

Prämien und Beihilfen werden nach der Beihilfekategorie (S), der Finanzierung und der Basiseinheit festgelegt. Für jeden Eintrag sind die Anzahl der Basiseinheiten (N) und der erhaltene Betrag (V) zu erfassen. Gegebenenfalls ergeben sich mehrere Übersichten je Beihilfekategorie, da die Basiseinheiten und/oder die Finanzierungsquellen unterschiedlich sein können. Als allgemeine Regel gilt, dass Prämien und Beihilfen, die in Tabelle M erfasst sind, das laufende Rechnungsjahr betreffen, ganz gleich, wann die Zahlung eingegangen ist (das Rechnungsjahr entspricht dem Antragsjahr). Investitionsbeihilfen und Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums, andere als Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete, bilden eine Ausnahme von dieser allgemeinen Regel, da sich eingetragene Beträge auf tatsächliche Zahlungen im Laufe des Rechnungsjahres beziehen sollten (das Rechnungsjahr entspricht dem Auszahlungsjahr).

AI
Verwaltungsinformation

Bestimmte Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ-Standards 2, 8 und 9) werden durch die Kategorie der Verwaltungsinformation (AI) bestimmt. Die Anzahl (N) und/oder Art (T) der Basiseinheiten sind für jede Eintragung wie in der Tabelle spezifiziert zu erfassen. Die Anzahl der Basiseinheiten (N) entspricht der Fläche (in Hektar), für die GLÖZ-Standards gelten. Die Art (T) bezieht sich auf die Anwendung des GLÖZ-Standards auf Betriebsebene und ist aus der nachstehenden Liste auszuwählen:
CodeBeschreibung
1Der landwirtschaftliche Betrieb muss die Verwaltungsanforderung erfüllen.
2Für den landwirtschaftlichen Betrieb gilt eine im GLÖZ-Standard festgelegte Ausnahme.

Fußnote(n):

(1)

Vgl. Anhang VII.

(2)

Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (ABl. L 189 vom 20.7.2007, S. 1).

(3)

Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1).

(4)

Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487).

(5)

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

(6)

Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1).

(7)

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7).

(8)

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1).

(9)

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 385/2012 der Kommission vom 30. April 2012 über den Betriebsbogen für die Feststellung der Einkommen in den landwirtschaftlichen Betrieben und die Untersuchung von deren betriebswirtschaftlichen Verhältnissen (ABl. L 127 vom 15.5.2012, S. 1).

© Europäische Union 1998-2021

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