ANHANG VIII VO (EU) 2015/220
FORM UND GESTALTUNG DES BETRIEBSBOGENS (ARTIKEL 9)
Die zu erhebenden Daten werden in Tabellen erfasst und in Gruppen, Kategorien und Spalten unterteilt. Auf ein bestimmtes Datenfeld wird gewöhnlich wie folgt verwiesen:B.UT.20.A (Spalte A der Gruppe UT, Kategorie 20, in Tabelle B) steht für die „Fläche” des „Pachtlands” , die in Tabelle B unter „LF in Pacht” einzutragen ist.
I.A.10110.1.0.TA (Spalte TA der Gruppe A, Kategorie 10110 in Tabelle I) steht für die Gesamtfläche „Weichweizen und Spelz” für Anbauart 1 „Ackerbaukulturen — Hauptkulturen, gemischte (kombinierte) Kulturen” und fehlende Angaben Codenummer 0 „keine fehlenden Angaben” ).
M, S. 1150.1.2.V (Spalte V der Gruppe S, Kategorie 1150 mit anderen spezifischen Kategoriencodes 1 und 2 aus Tabelle M) stellt den Subventionswert der „Basiseinkommensstützung für Nachhaltigkeit — basierend auf Zahlungsansprüchen” dar, die ausschließlich aus dem Unionshaushalt finanziert und pro Hektar gewährt wird.
Kategorie | Code (*) |
Spalten | |||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Informationsgruppe | INLB-Gebiet | Teilgebiet | Ordnungsnummer des Betriebs | Grad (Länge/Breite) | Minuten | NUTS | Nr. der Buchungsstelle | Datum | Gewichtung des Betriebs | Betriebswirtschaftliche Ausrichtung | Wirtschaftliche Größenklasse | Code | |
R | S | H | DG | MI | N | AO | DT | W | TF | ES | C | ||
ID | Identifizierung des Betriebs | — | — | — | — | — | — | — | — | — | |||
LO | Standort des Betriebs | — | — | — | — | — | — | — | — | — | |||
AI | Angaben zum Rechnungsabschluss | — | — | — | — | — | — | — | — | — | |||
TY | Typologie | — | — | — | — | — | — | — | — | — | |||
CL | Klasse | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | |
OT | Sonstige Angaben hinsichtlich des Betriebs | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — |
Code (*) | Beschreibung | Gruppe | R | S | H | DG | MI | N | AO | DT | W | TF | ES | C |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
10 | Nummer des Betriebs | ID | AID10R | AID10S | AID10H | — | — | — | — | — | — | — | — | — |
20 | Breitengrad | LO | — | — | — | ALO20DG | ALO20MI | — | — | — | — | — | — | — |
30 | Längengrad | LO | — | — | — | ALO30DG | ALO30MI | — | — | — | — | — | — | — |
40 | NUTS3 | LO | — | — | — | — | — | ALO40N | — | — | — | — | — | — |
50 | Buchstelle | AI | — | — | — | — | — | — | AAI50AO | — | — | — | — | — |
60 | Art der Rechnungsführung | AI | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | AAI60C |
70 | Datum des Rechnungsabschlusses | AI | — | — | — | — | — | — | — | AAI70DT | — | — | — | — |
80 | Nationale Gewichtung berechnet durch den Mitgliedstaat | TY | — | — | — | — | — | — | — | — | ATY80W | — | — | — |
90 | Klassifizierung bei der Auswahl | TY | — | — | — | — | — | — | — | — | — | ATY90TF | ATY90ES | — |
100 | Unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende sonstige Erwerbstätigkeiten | CL | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | ACL100C |
110 | Besitzart/wirtschaftliches Ziel | CL | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | ACL110C |
120 | Rechtsform | CL | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | ACL120C |
130 | Grad der Haftung der/des Betriebsinhaber/s bzw. der Betriebsinhaberin/nen | CL | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | ACL130C |
140 | Ökologischer/biologischer Landbau | CL | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | ACL140C |
141 | Sektoren mit ökologischem/biologischem Landbau | CL | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | ACL141C |
150 | Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) / Geschützte geografische Angabe (g. g. A.) / Garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.) / Bergerzeugnis | CL | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | ACL150C |
151 | Sektoren mit g. U. /g. g. A/g. t. S./Bergerzeugnis | CL | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | ACL151C |
160 | Aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete | CL | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | ACL160C |
170 | Höhenzone | CL | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | ACL170C |
180 | Gebiet der Strukturfonds | CL | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | ACL180C |
190 | Natura-2000-Gebiet | CL | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | ACL190C |
200 | Unter die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) fallendes Gebiet | CL | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | ACL200C |
210 | Bewässerungssystem | OT | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | AOT210C |
220 | GVE-Weidetage auf Gemeinschaftsland | OT | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | AOT220C |
230 | Mitglied von Erzeugerorganisationen (EO) | OT | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | AOT230C | |
231 | Wirtschaftliche Relevanz der Erzeugerorganisationen (EO) für den Betrieb | OT | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | AOT231C | |
232 | Anzahl der Mitglieder der Erzeugerorganisationen (EO) | OT | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | AOT232C |
- A.ID.
- Identifizierung des Betriebs
Jedem Buchführungsbetrieb wird eine Nummer zugeteilt, wenn er zum ersten Mal ausgewählt wird. Der Betrieb behält diese Nummer während der gesamten Dauer seiner Teilnahme am Informationsnetz. Eine einmal zugeteilte Nummer wird niemals an einen anderen Betrieb vergeben. Tritt in dem Betrieb jedoch eine grundlegende Veränderung auf, insbesondere wenn diese Veränderung in einer Aufteilung in zwei unabhängige Betriebe oder einer Zusammenlegung mit einem sonstigen Betrieb besteht, so kann er als neuer Betrieb angesehen werden. In diesem Fall erhält er eine neue Nummer. Wegen einer Änderung der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung des Betriebs wird keine neue Nummer zugeteilt. Kann die Beibehaltung der Betriebsnummer zu einer Verwechslung mit einem oder mehreren anderen Buchführungsbetrieben führen (wenn z. B. eine neue Gebietsunterteilung geschaffen wird), muss die Nummer geändert werden. Der Kommission ist dann eine Übersicht mit den alten und den entsprechenden neuen Nummern zuzuleiten. Die Betriebsnummer umfasst drei unterschiedliche Informationen, und zwar: A.ID.10.R. INLB-Gebiet: Es wird eine Codenummer gemäß dem in Anhang II dieser Verordnung festgesetzten Code vergeben. A.ID.10.S. Teilgebiet: Es wird eine Codenummer vergeben. Die Teilgebiete sollten auf dem gemeinsamen System der Klassifizierung der Regionen basieren, das als „Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)” bezeichnet und von Eurostat in Zusammenarbeit mit den nationalen Instituten für Statistik festgelegt wird. In jedem Fall übermittelt der betreffende Mitgliedstaat der Kommission eine Tabelle, die für jeden verwendeten Teilgebietscode die entsprechenden NUTS-Regionen sowie die entsprechende Region angibt, für die die spezifischen Werte des Standardoutputs berechnet werden. A.ID.10.H. Ordnungsnummer des Betriebs.- A.LO.
- Standort des Betriebs
Der Standort des Betriebs wird mit zwei Referenzen angegeben: der Georeferenz (Längengrad und Breitengrad) und dem Code der Gebietseinheiten auf NUTS3-Ebene. A.LO.20. Geografische Breite: Grad und Minuten (innerhalb eines Bogens von 5 Minuten), Spalten DG und MI. A.LO.30. Geografische Länge: Grad und Minuten (innerhalb eines Bogens von 5 Minuten), Spalten DG und MI. A.LO.40.N. Der NUTS3-Code steht für den Code der NUTS3-Gebietseinheit, in der der Betrieb angesiedelt ist. Es ist die neueste Fassung des Codes gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 anzugeben.- A.AI.
- Angaben zum Rechnungsabschluss
A.AI.50.AO. Nummer der Buchstelle: Es wird eine Codenummer vergeben. Jede Buchstelle in den Mitgliedstaaten erhält eine einmalige Nummer. Es ist die Nummer der Buchungsstelle anzugeben, die den Betrieb in dem betreffenden Rechnungsjahr betreut hat. A.AI.60.C. Art der Rechnungsführung: Die Art der Rechnungsführung des Betriebs ist anzugeben. Folgende Codes sollten verwendet werden: - 1.
- doppelte Buchführung
- 2.
- einfache Buchführung
- 3.
- keine
- A.TY.
- Typologie
A.TY.80.W. Nationale Gewichtung des Betriebs: Der Wert des vom Mitgliedstaat berechneten Hochrechnungsfaktors ist anzugeben. Beträge sind mit zwei Dezimalstellen einzugeben. A.TY.90.TF. Betriebswirtschaftliche Ausrichtung bei der Auswahl: Codenummer der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung gemäß Anhang IV dieser Verordnung bei der Auswahl für das betreffende Rechnungsjahr. A.TY.90.ES. Wirtschaftliche Größenklasse bei der Auswahl: Codenummer der wirtschaftlichen Größenklasse des Betriebs gemäß Anhang V bei der Auswahl für das betreffende Rechnungsjahr.- A.CL.
- Klassen
A.CL.100.C. Unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende sonstige Erwerbstätigkeiten: Anzugeben ist eine Prozentsatzspanne, die den Anteil des Umsatzes(1) aus unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehenden sonstigen Erwerbstätigkeiten am Gesamtumsatz des Betriebs anzeigt. Folgende Codes sollten verwendet werden:- 1.
- ≥ 0 % bis ≤ 10 % (marginaler Anteil)
- 2.
- > 10 % bis ≤ 50 % (mittlerer Anteil)
- 3.
- > 50 % bis < 100 % (erheblicher Anteil)
- 1.
- Familienbetrieb: Der Betrieb nutzt die Arbeitskraft und das Kapital des/der Betriebsinhaber/s bzw. der Betriebsinhaberin/nen oder des/der Betriebsleiter/s bzw. der Betriebsleiterin/nen und seiner/ihrer Familie, die Nutznießer der Wirtschaftstätigkeit sind.
- 2.
- Personengesellschaft: Die Produktionsfaktoren des Betriebs werden von mehreren Gesellschaftern gestellt, von denen mindestens einige als nicht entlohnte Arbeitskräfte an den Arbeiten im Betrieb teilnehmen. Die Gewinne des Betriebs gehen an die Gesellschafter.
- 3.
- Juristische Person: Die Einkünfte werden verwendet, um Anteilseigner mit Dividenden/Gewinnen zu entlohnen. Das Unternehmen ist Eigentümer des Betriebs.
- 4.
- Nicht gewinnorientiertes Unternehmen: Die Gewinne werden zur Beschäftigungssicherung oder für sonstige soziale Zwecke genutzt. Das Unternehmen ist Eigentümer des Betriebs.
- 0.
- Dies trifft nicht zu.
- 1.
- Dies ist zutreffend.
- 1.
- Unbeschränkt haftbar
- 2.
- Beschränkt haftbar
- 1.
- Der Betrieb wendet keine ökologischen/biologischen Produktionsverfahren an.
- 2.
- Der Betrieb wendet für alle seine Erzeugnisse ausschließlich ökologische/biologische Produktionsverfahren an.
- 3.
- Der Betrieb wendet sowohl ökologische/biologische als auch sonstige Produktionsverfahren an.
- 4.
- Der Betrieb stellt auf ökologische/biologische Produktionsverfahren um.
- 0.
- Entfällt.
- 31.
- Getreide
- 32.
- Ölsaaten und Eiweißpflanzen
- 33.
- Obst und Gemüse (einschließlich Zitrusfrüchte aber ohne Oliven)
- 34.
- Oliven
- 35.
- Wein
- 36.
- Rindfleisch
- 37.
- Kuhmilch
- 38.
- Schweinefleisch
- 39.
- Schafe und Ziegen (Milch und Fleisch)
- 40.
- Geflügelfleisch
- 41.
- Eier
- 42.
- Sonstige Sektoren
- 1.
- Der Betrieb produziert kein Erzeugnis oder Lebensmittel, das durch eine g. U. oder g. g. A. oder die Bezeichnung g. t. S. oder „Bergerzeugnis” geschützt ist, und kein Erzeugnis, das bekanntlich zur Herstellung von durch eine g. U. oder g. g. A. oder durch die Bezeichnung g. t. S. bzw. „Bergerzeugnis” geschützten Lebensmitteln verwendet wird.
- 2.
- Der Betrieb produziert ausschließlich Erzeugnisse oder Lebensmittel, die durch eine g. U. oder g. g. A. oder die Bezeichnung g. t. S. oder „Bergerzeugnis” geschützt sind, oder Erzeugnisse, die bekanntlich zur Herstellung von durch eine g. U. oder g. g. A. oder durch die Bezeichnung g. t. S. bzw. „Bergerzeugnis” geschützten Lebensmitteln verwendet werden.
- 3.
- Der Betrieb produziert einige Erzeugnisse oder Lebensmittel, die durch eine g. U. oder g. g. A. oder die Bezeichnung g. t. S. oder „Bergerzeugnis” geschützt sind oder einige Erzeugnisse, die bekanntlich zur Herstellung von durch eine g. U. oder g. g. A. oder durch die Bezeichnung g. t. S. bzw. „Bergerzeugnis” geschützten Lebensmitteln verwendet werden.
- 0.
- Entfällt.
- 31.
- Getreide
- 32.
- Ölsaaten und Eiweißpflanzen
- 33.
- Obst und Gemüse (einschließlich Zitrusfrüchte aber ohne Oliven)
- 34.
- Oliven
- 35.
- Wein
- 36.
- Rindfleisch
- 37.
- Kuhmilch
- 38.
- Schweinefleisch
- 39.
- Schafe und Ziegen (Milch und Fleisch)
- 40.
- Geflügelfleisch
- 41.
- Eier
- 42.
- Sonstige Sektoren
- 1.
- Der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt weder in einem aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligten Gebiet im Sinne von Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 noch – im Falle der Mitgliedstaaten, in denen die Abgrenzung gemäß Artikel 32 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 noch nicht abgeschlossen ist – in einem Gebiet, das gemäß Artikel 36 Buchstabe a Ziffer ii der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 im Programmplanungszeitraum 2007-2013 beihilfefähig war;
- 21.
- der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt in einem aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligten Gebiet im Sinne von Artikel 32 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013;
- 22.
- der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt in einem durch besondere Gründe benachteiligten Gebiet im Sinne von Artikel 32 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013;
- 23.
- der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt – im Falle der Mitgliedstaaten, in denen die Abgrenzung gemäß Artikel 32 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 noch nicht abgeschlossen ist – in einem Gebiet, das gemäß Artikel 36 Buchstabe a Ziffer ii der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 im Programmplanungszeitraum 2007-2013 beihilfefähig war;
- 3.
- der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt in einem Berggebiet im Sinne von Artikel 32 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013;
- 5.
- der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt in einem Gebiet mit Übergangsregelung im Sinne von Artikel 31 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.
- 1.
- Der überwiegende Teil des Betriebs liegt unter 300 m.
- 2.
- Der überwiegende Teil des Betriebs liegt zwischen 300 und 600 m.
- 3.
- Der überwiegende Teil des Betriebs liegt über 600 m.
- 4.
- Angaben nicht verfügbar.
- 1.
- Der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt in einer weniger entwickelten Region im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, insbesondere von Artikel 90 Absatz 2 Buchstabe a;
- 2.
- der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt in einer stärker entwickelten Region im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, insbesondere von Artikel 90 Absatz 2 Buchstabe c;
- 3.
- der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt in einer Übergangsregion im Sinne von Artikel 90 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
- 1.
- Der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt nicht in einem Gebiet, das für Natura-2000-Zahlungen in Betracht kommt.
- 2.
- Der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt in einem Gebiet, das für Natura-2000-Zahlungen in Betracht kommt.
- 1.
- Der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt nicht in einem Gebiet, das für Zahlungen im Rahmen der Richtlinie 2000/60/EG in Betracht kommt.
- 2.
- Der überwiegende Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs liegt in einem Gebiet, das für Zahlungen im Rahmen der Richtlinie 2000/60/EG in Betracht kommt.
- A.OT.
- Sonstige Angaben hinsichtlich des Betriebs
A.OT.210.C. Bewässerungssystem: Anzugeben ist, über welches Hauptbewässerungssystem der Betrieb verfügt:- 0.
- Entfällt (Betrieb verfügt über kein Bewässerungssystem)
- 1.
- Oberflächenbewässerung
- 2.
- Sprinkler
- 3.
- Tropfbewässerung
- 4.
- Sonstige
- 0.
- Nicht Mitglied einer Erzeugerorganisation
- 31.
- Getreide
- 32.
- Ölsaaten und Eiweißpflanzen
- 33.
- Obst und Gemüse (einschließlich Zitrusfrüchte aber ohne Oliven)
- 34.
- Oliven
- 35.
- Wein
- 36.
- Rindfleisch
- 37.
- Kuhmilch
- 38.
- Schweinefleisch
- 39.
- Schafe und Ziegen (Milch und Fleisch)
- 40.
- Geflügelfleisch
- 41.
- Eier
- 42.
- Sonstige Sektoren.
- 1.
- ≥ 0 % bis ≤ 10 % (marginaler Anteil)
- 2.
- > 10 % bis ≤ 50 % (mittlerer Anteil)
- 3.
- > 50 % bis < 100 % (erheblicher Anteil)
- 1.
- Die EO hat weniger als 10 Mitglieder.
- 2.
- Die EO hat 10 oder mehr, aber weniger als 20 Mitglieder.
- 3.
- Die EO hat 20 oder mehr, aber weniger als 50 Mitglieder.
- 4.
- Die EO hat 50 oder mehr, aber weniger als 100 Mitglieder.
- 5.
- Die EO hat 100 oder mehr, aber weniger als 500 Mitglieder.
- 6.
- Die EO hat 500 oder mehr, aber weniger als 1000 Mitglieder.
- 7.
- Die EO hat 1000 Mitglieder (oder mehr).
SPALTEN DER TABELLE A
Spalte R bezieht sich auf das INLB-Gebiet, Spalte S auf das Teilgebiet, Spalte H auf die Ordnungsnummer des Betriebs, Spalte DG auf den Grad der geografischen Breite/Länge, Spalte MI auf die Minuten, Spalte N auf NUTS, Spalte AO auf die Nummer der Buchungsstelle, Spalte DT auf das Datum, Spalte W auf die Gewichtung des Betriebs, Spalte TF auf die betriebswirtschaftliche Ausrichtung, Spalte ES auf die wirtschaftliche Größenklasse und Spalte C auf den Code.Tabelle B
Kategorie der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) | Code (*) | |
---|---|---|
Informationsgruppe | Landwirtschaftlich genutzte Fläche | |
A | ||
UO | LF in Eigentum | |
UT | LF in Pacht | |
US | LF in Teilpacht oder in sonstigen Besitzformen |
Code (*) | Beschreibung der Kategorien | Gruppe | A |
---|---|---|---|
10 | LF in Eigentum | UO | |
20 | LF in Pacht | UT | |
30 | LF in Teilpacht | US |
- B.UO.
- Landwirtschaftlich genutzte Fläche in Eigentum
B.UO.10.A. Landwirtschaftlich genutzte Fläche (Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen und Haus- und Nutzgärten), die vom Eigentümer, Nutznießer auf Lebenszeit oder Erbpächter genutzt wird, und/oder unter vergleichbaren Bedingungen genutzte landwirtschaftlich genutzte Fläche.- B.UT.
- Landwirtschaftlich genutzte Fläche in Pacht
B.UT.20.A Landwirtschaftlich genutzte Fläche (Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen und Haus- und Nutzgärten), die von einer sonstigen Person als dem Eigentümer, Nutznießer auf Lebenszeit oder Erbpächter genutzt wird und für die ein im Allgemeinen im Voraus fest vereinbartes Pachtgeld in bar oder in sonstiger Form gezahlt wird, und/oder unter vergleichbaren Bedingungen bewirtschaftete landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Pachtfläche umfasst nicht die Fläche, deren Ernte auf dem Halm gekauft wird. Die für den Erwerb von Kulturen auf dem Halm gezahlten Beträge sind in Tabelle H im Fall von Grünland oder Futterpflanzen unter den Rubriken 2020 bis 2040 (zugekaufte Futtermittel) und im Fall von marktfähigen Kulturen unter der Rubrik 3090 (sonstige spezifische Kosten der pflanzlichen Erzeugnisse) anzugeben. Bei auf dem Halm gekauften marktfähigen Kulturen ist die betreffende Fläche nicht zu spezifizieren (Tabelle H). Fläche, die auf Gelegenheitsbasis für weniger als ein Jahr gepachtet wird, und die entsprechenden Erträge sind wie Flächen zu behandeln, deren Ernte auf dem Halm gekauft wird.- B.US.
- Landwirtschaftlich genutzte Fläche in Teilpacht oder in sonstigen Besitzformen
B.US.30.A. Landwirtschaftliche genutzte Fläche (Ackerflächen, Dauergrünland, Dauerkulturen und Haus- und Nutzgärten), die gemeinsam von Verpächter und vom Teilpächter auf der Grundlage eines Teilpachtvertrags und/oder unter vergleichbaren Bedingungen bewirtschaftet wird.SPALTEN DER TABELLE B
Spalte A bezieht sich auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche.Arbeitskategorie | Code (*) |
Spalten | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Informationsgruppe | Allgemeines | Gesamtarbeit im Betrieb (landwirtschaftliche Arbeiten und unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende sonstige Erwerbstätigkeiten) | Anteil der unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehenden sonstigen Erwerbstätigkeiten | |||||
Anzahl der Personen | Geschlecht | Geburtsjahr | Landwirtschaftliche Ausbildung des Betriebsleiters/der Betriebsleiterin | Jahresarbeitszeit | Jahresarbeitseinheiten | % der Jahresarbeitszeit | ||
P | G | B | T | Y1 | W1 | Y2 | ||
Zahl | Code | vierstellig | Code | (Stunden) | (JAE) | % | ||
UR | Nicht entlohnt, regelmäßig beschäftigt | |||||||
UC | Nicht entlohnt, unregelmäßig beschäftigt | — | — | — | — | — | ||
PR | Entlohnt, regelmäßig beschäftigt | |||||||
PC | Entlohnt, unregelmäßig beschäftigt | — | — | — | — | — |
Code (*) | Beschreibung | Gruppe | P | G | B | T | Y1 | W1 | Y2 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
10 | Betriebsinhaber/in bzw. Betriebsinhaber/innen/Betriebsleiter/in bzw. Betriebsleiter/innen | UR | — | ||||||
20 | Betriebsinhaber/in bzw. Betriebsinhaber/innen/nicht Betriebsleiter/in bzw. Betriebsleiter/innen | UR | — | — | |||||
30 | Betriebsleiter/in bzw. Betriebsleiter/innen/nicht Betriebsinhaber/in bzw. Betriebsinhaber/innen | UR | — | ||||||
40 | Ehepartner/innen/Partner/innen des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin bzw. der Betriebsinhaber/innen | UR | — | — | — | ||||
50 | Sonstige | UR, PR | — | — | — | ||||
60 | Unregelmäßig beschäftigt | UC, PC | — | — | — | — | — | ||
70 | Bezahlte Führungskraft | PR | — |
- a)
- in Form von Arbeit erhaltene Hilfe wird durch eine sonstige Dienstleistung (z. B. die Bereitstellung von Maschinen) ausgeglichen: Die erhaltene Arbeitszeit wird als entlohnte Arbeitskraft eingetragen (Gruppe PR oder PC, je nachdem ob die Arbeitskraft regelmäßig oder anderweitig im Betrieb beschäftigt ist); der Wert der geleisteten Hilfestellung wird sowohl als Teil der Erzeugung unter der entsprechenden Kategorie in sonstigen Tabellen (in diesem Fall: Code 2010 „Vertragsarbeiten” in Tabelle L) als auch als Aufwand (Tabelle H Code 1010 „Löhne und Soziallasten” ) eingetragen;
- b)
- in Form von Arbeit geleistete Hilfe wird durch eine sonstige Dienstleistung (z. B. die Bereitstellung von Maschinen) ausgeglichen: Die geleistete Arbeitszeit und eventuelle Entlohnung wird nicht berücksichtigt. Der Wert der erhaltenen Dienstleistung wird unter der entsprechenden Gruppe in einer anderen Tabelle (in diesem Beispiel Code 1020 „Arbeiten durch Dritte und Mieten von Maschinen” in Tabelle H) eingetragen.
- C.UR.
- Nicht entlohnte, regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte
Nicht entlohnte Arbeitskräfte oder Arbeitskräfte, die weniger Lohn (Geld- oder Naturalleistungen) erhalten, als normalerweise für die geleistete Arbeit gewährt wird (diese Zahlungen werden nicht unter dem Betriebsaufwand aufgeführt), und die im Laufe des Rechnungsjahres (mit Ausnahme des Urlaubs) mindestens einen ganzen Tag pro Woche im Betrieb gearbeitet haben.
Eine regelmäßig beschäftigte Person, die aus besonderen Gründen nur für einen begrenzten Zeitraum des Rechnungsjahres im Betrieb gearbeitet hat, wird trotzdem als regelmäßige Arbeitskraft eingetragen (mit den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden).
Folgende oder ähnliche Fälle können auftreten:
- a)
- besondere Erzeugungsbedingungen im Betrieb, wodurch die Arbeitskraft nicht das ganze Jahr über benötigt wird: z. B. Oliven- oder Weinbaubetriebe, Betriebe mit saisonbedingter Tiermast oder mit Obst- und Gemüseerzeugung im Freilandanbau;
- b)
- Abwesenheit vom Betrieb aus sonstigen Gründen, z. B. Militärdienst, Krankheit, Unfall, Mutterschaftsurlaub, längerfristige Freistellung, usw.;
- c)
- Arbeitsantritt oder Verlassen des Betriebs;
- d)
- vollständige Einstellung der Arbeit des Betriebs durch äußere Umstände (Überflutung, Brände usw.).
Folgende Kategorien sind auszuweisen:
- C.UR.10.
- Betriebsinhaber/in bzw. Betriebsinhaber/innen / Betriebsleiter/in bzw. Betriebsleiter/innen
Person, die die wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung für den Betrieb übernimmt und die seine tägliche Führung innehat. Bei Teilpacht wird der/die Teilpächter/in als Betriebsinhaber/in / Betriebsleiter/in eingetragen.
- C.UR.20.
- Betriebsinhaber/in bzw. Betriebsinhaber/innen / nicht Betriebsleiter/in bzw. Betriebsleiter/innen
Person, die die wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung für den Betrieb übernimmt, ohne die tägliche Führung innezuhaben.
- C.UR.30
- Betriebsleiter/in bzw. Betriebsleiter/innen / nicht Betriebsinhaber/in bzw. Betriebsinhaber/innen
Person, die die tägliche Führung des Betriebs innehat, ohne die wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung dafür zu übernehmen.
- C.UR.40.
- Ehepartner/innen / Partner/innen des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaber/der Betriebsinhaberin/der Betriebsinhaberinnen
- C.UR.50.
- Sonstige regelmäßig beschäftigte, nicht entlohnte Arbeitskräfte
Regelmäßig beschäftigte, nicht entlohnte Arbeitskräfte, die nicht unter die vorstehenden Rubriken fallen. Schließt auch Vorarbeiter und Teilbereichsleiter ein, die nicht für die Führung des Gesamtbetriebs verantwortlich sind.
- C.UC.
- Nicht entlohnte, unregelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte
- C.UC.60.
- Nicht entlohnte Arbeitskräfte, die im Rechnungsjahr nicht regelmäßig im Betrieb gearbeitet haben.
- C.PR.
- Entlohnte, regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte
Entlohnte Arbeitskräfte, die den normalerweise für die geleistete Arbeit gewährten Lohn (Geld- oder Naturalleistungen) erhalten und die im Laufe des Rechnungsjahres (mit Ausnahme des Urlaubs) mindestens einen ganzen Tag pro Woche im Betrieb gearbeitet haben.
Folgende Kategorien sind auszuweisen:
- C.PR.70.
- Bezahlte Führungskraft
Entlohnte Person, die für die tägliche Führung des Betriebs verantwortlich ist.
- C.PR.50.
- Sonstige
Alle entlohnten, regelmäßig beschäftigten Arbeitskräfte (mit Ausnahme des entlohnten Betriebsleiters/der entlohnten Betriebsleiterin). Schließt auch Vorarbeiter und Teilbereichsleiter ein, die nicht für die Führung des Gesamtbetriebes verantwortlich sind.
- C.PC.
- Entlohnte, unregelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte
- C.PC.60.
- Entlohnte Arbeitskräfte, die während des Rechnungsjahres nicht regelmäßig im Betrieb gearbeitet haben (einschließlich Akkordarbeit).
SPALTEN DER TABELLE C
Anzahl der Personen (Spalte P) Bei mehreren Betriebsinhabern/-haberinnen kann es mehrere Ehepartner/innen bzw. Partner/innen geben. Die Anzahl der Ehepartner/innen / Partner/innen und die Anzahl der Personen sollten in den entsprechenden Kategorien angegeben werden (Kategorien 40 und 50 der Gruppen „Nicht entlohnte, regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte” UR oder „Entlohnte, regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte” PR). Geschlecht (Spalte G) Das Geschlecht ist nur für den/die Betriebsinhaber/in und/oder Betriebsleiter/in in den entsprechenden Kategorien anzugeben (Kategorien 10 bis 30 und 70 der Gruppen „Nicht entlohnte, regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte” UR oder „Entlohnte, regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte” PR). Das Geschlecht wird durch eine Codenummer angegeben, d. h.:- 1.
- männlich
- 2.
- weiblich
- 1.
- Ausschließlich praktische landwirtschaftliche Erfahrung
- 2.
- Landwirtschaftliche Grundausbildung
- 3.
- Umfassende landwirtschaftliche Ausbildung
- —
Finanzorganisation und -management (Verkäufe und Zukäufe, Buchhaltung usw.);
- —
Feldarbeit (Pflügen, Säen, Ernten, Obstbau usw.);
- —
Tierhaltung, (Futterbereitung, Fütterung, Melken, Tierpflege usw.);
- —
Vorbereitung der Erzeugnisse für die Vermarktung, Lagerhaltung, Direktverkäufe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Be- und Verarbeitung der Erzeugnisse für den Eigenverbrauch, Erzeugung von Wein und Olivenöl;
- —
Instandhaltung der Gebäude, Maschinen, Geräte, Hecken, Gräben usw.;
- —
Transporte für den Betrieb und durch die Arbeitskräfte des Betriebs.
- —
vertragliche Arbeiten (unter Einsatz von Produktionsmitteln des Betriebs);
- —
Fremdenverkehr, Beherbergung und sonstige Freizeitaktivitäten;
- —
Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (unabhängig davon, ob das Rohmaterial im Betrieb erzeugt oder von außen angekauft wird), z. B. Käse, Butter, Fleischerzeugnisse usw.;
- —
Erzeugung erneuerbarer Energie;
- —
Forstwirtschaft und Holzverarbeitung;
- —
sonstige Erwerbstätigkeiten (Pelztierhaltung, soziale Aktivitäten, Handwerk, Aquakultur usw.).
- —
Arbeiten zur Erzeugung von Anlagegütern (Bau oder umfangreiche Instandsetzung von Gebäuden oder Maschinen, Obstbaumpflanzungen, Abriss von Gebäuden, Roden von Obstplantagen usw.);
- —
Arbeiten, die für den Haushalt des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin bzw. der Betriebsinhaber/innen oder des Betriebsleiters/der Betriebsleiterin bzw. der Betriebsleiter/innen durchgeführt werden.
Tabelle D
Aufbau der TabelleKategorie | Code (*) | |
---|---|---|
Spalte | ||
Informationsgruppe | Wert | |
V | ||
OV | Anfangsbestand | |
AD | Kumulierte Abschreibungen | |
DY | Abschreibung des laufenden Jahres | |
IP | Investition/Kauf vor Abzug von Beihilfen | |
S | Beihilfen | |
SA | Verkäufe | |
CV | Endbestand |
Code (*) | Beschreibung der Kategorien | OV | AD | DY | IP | S | SA | CV |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1005 | Bargeld, Forderungen, sonstige kurzfristige Vermögenswerte und Äquivalente | — | — | — | — | — | ||
1040 | Lagerbestände | — | — | |||||
2010 | Biologische Vermögenswerte — Pflanzen | |||||||
3010 | Landwirtschaftliche Flächen | — | — | |||||
3020 | Bodenverbesserungen | |||||||
3030 | Betriebsgebäude | |||||||
4010 | Maschinen und Geräte | |||||||
5010 | Forstflächen einschließlich stehendes Holz | — | — | |||||
7005 | Immaterielle Vermögenswerte | |||||||
8010 | Sonstige langfristige Vermögenswerte |
- 1010.
- Bargeld und Gegenwerte
Bargeld und sonstige Vermögenswerte, die leicht in Bargeld umgewandelt werden können.- 1020.
- Forderungen
Kurzfristige Vermögenswerte, dem Betrieb geschuldete Beträge, die sich aus den Geschäftstätigkeiten ergeben.- 1030.
- Sonstiges Umlaufvermögen
Sonstige Vermögenswerte, die leicht verkauft werden können oder innerhalb eines Jahres gezahlt werden müssen.- 1005.
- Bargeld, Forderungen, sonstige kurzfristige Vermögenswerte und Äquivalente
Bargeld und sonstige Vermögenswerte, die leicht in Bargeld umgewandelt werden können. Kurzfristige Vermögenswerte, dem Betrieb geschuldete Beträge, die sich aus den Geschäftstätigkeiten ergeben. Sonstige Vermögenswerte, die leicht verkauft werden können oder innerhalb eines Jahres gezahlt werden müssen.- 1040.
- Lagerbestände
Erzeugnisbestände des Betriebs, die entweder als Einsatzmittel verwendet werden können oder zum Verkauf stehen, unabhängig davon, ob sie im Betrieb erzeugt oder angekauft wurden.- 2010.
- Biologische Vermögenswerte — Pflanzen
Wert aller Pflanzen, die noch nicht geerntet wurden (Dauerkulturen und Kulturen auf dem Halm). Kumulierte Abschreibungen (D.AD.) und Abschreibungen des laufenden Jahres (D.DY.) sollten nur für Dauerkulturen gemeldet werden.- 3010.
- Landwirtschaftliche Flächen
Landwirtschaftliche Flächen in Eigentum des Betriebs.- 3020.
- Bodenverbesserungen
Verbesserungen der Flächen (z. B.: Umzäunungen, Entwässerung, stationäre Bewässerungsanlagen) in Eigentum des Betriebsinhabers, unabhängig von den Besitzverhältnissen der Flächen. Die verbuchten Beträge unterliegen der Abschreibung in Spalte DY.- 3030.
- Betriebsgebäude
Sämtliche Gebäude, die in Eigentum des Betriebsinhabers sind, unabhängig von den Besitzverhältnissen der Flächen. Die Rubrik muss ausgefüllt werden, und die verbuchten Beträge unterliegen der Abschreibung in Spalte DY.- 4010.
- Maschinen und Geräte
Traktoren, Motorfräsen, Lastkraftwagen, Lieferwagen, Personenkraftwagen, Maschinen und Geräte. Die Rubrik muss ausgefüllt werden, und die aufgeführten Beträge unterliegen der Abschreibung in Spalte DY.- 5010.
- Forstflächen einschließlich stehendes Holz
Zum Betrieb gehörige Forstflächen in Eigentum.- 7005.
- Immaterielle Vermögenswerte
Alle immateriellen Vermögenswerte, die leicht ge- oder verkauft werden können (z. B. Quoten und Rechte, wenn diese ohne Land handelbar sind und ein aktiver Markt besteht) und die nicht ohne Weiteres ge- oder verkauft werden können (z. B. Software, Lizenzen usw.). Die Rubrik muss ausgefüllt werden, und die verbuchten Beträge unterliegen der Abschreibung in Spalte DY.- 7010.
- Immaterielle Vermögenswerte — handelbar
Alle immateriellen Vermögenswerte, die leicht ge- oder verkauft werden können (z. B. Quoten und Rechte, wenn diese ohne Land handelbar sind und ein aktiver Markt besteht).- 7020.
- Immaterielle Vermögenswerte — nicht handelbar
Alle sonstigen immateriellen Vermögenswerte, die leicht ge- oder verkauft werden können (z. B. Software, Lizenzen usw.). Die Rubrik muss ausgefüllt werden, und die verbuchten Beträge unterliegen der Abschreibung in Spalte DY.- 8010.
- Sonstige langfristige Vermögenswerte
Sonstige langfristige Vermögenswerte. Die Rubrik muss ausgefüllt werden, und die verbuchten Beträge unterliegen gegebenenfalls der Abschreibung in Spalte DY.Informationsgruppen in Tabelle D
Es handelt sich um folgende Informationsgruppen: (OV) Anfangsbestand, (AD) Kumulierte Abschreibungen, (DY) Abschreibung des laufenden Jahres, (IP) Investition oder Ankauf vor Abzug von Beihilfen, (S) Beihilfen, (SA) Verkauf, (CV) Endbestand. Diese werden im Folgenden erläutert. Es gibt nur einen Spaltenwert (V).Bewertungsmethoden
Als Methoden kommen zum Einsatz:Zeitwert abzüglich der geschätzten Verkaufskosten | Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte, abzüglich der Kosten, die schätzungsweise in Zusammenhang mit dem Verkauf entstehen | 3010, 5010, 7010 |
Historische Anschaffungskosten | Nominelle oder ursprüngliche Kosten eines Vermögenswerts bei Anschaffung | 2010, 3020, 3030, 4010, 7020 |
Buchwert | Wert, zu dem ein Vermögenswert in einer Bilanz geführt wird | 1010, 1020, 1030, 1040, 8010 |
- D.OV.
- Anfangsbestand
Der Anfangsbestand ist der Wert der Anlagegüter zum Beginn des Rechnungsjahres. Bei Betrieben, die bereits im vorangegangenen Jahr zur Stichprobe gehörten, sollte der Anfangsbestand dem Wert des Endbestands im Vorjahr entsprechen.- D.AD.
- Kumulierte Abschreibungen
Die Summe der Abschreibungen von Vermögenswerten von Beginn ihrer Nutzung bis zum Ende des vorangehenden Erhebungszeitraums.- D.DY.
- Abschreibung des laufenden Jahres
Die systematische Zuweisung des Abschreibungsvolumens eines Vermögenswerts im Laufe seiner Nutzungsdauer. Jeder Mitgliedstaat sollte der Kommission rechtzeitig für die Einrichtung des elektronischen Übermittlungs- und Kontrollsystems gemäß Artikel 10 Absatz 1 eine Tabelle mit den von ihm angewandten jährlichen Abschreibungssätzen zuleiten.- D.IP.
- Investitionen/Käufe
Gesamtausgaben für Käufe, größere Instandsetzungsarbeiten und die Erzeugung von Anlagegütern während des Rechnungsjahres. Wurden in Zusammenhang mit diesen Ausgaben Prämien und Beihilfen bezogen, so wird der Betrag vor Abzug der Prämien und Beihilfen in Spalte IP eingetragen. Der Erwerb von kleineren Maschinen und Geräten sowie von jungen Bäumen und Sträuchern für Neuanpflanzungen in kleinem Umfang werden nicht in diesen Spalten, sondern in dem Aufwand für das Rechnungsjahr eingetragen. Größere Instandsetzungsarbeiten, durch die der Wert von Maschinen und Geräten erhöht wird, fallen auch unter diese Spalte und werden entweder als Teil der Abschreibung von Maschinen und Geräten eingetragen, die gegebenenfalls geändert wird, um der (durch die Reparaturen bedingten) längeren Lebensdauer Rechnung zu tragen, oder der Aufwand für diese Instandsetzungsarbeiten wird über die erwartete Nutzungsdauer verteilt. Der Wert der Anlagegütererzeugung ist auf der Grundlage ihrer Kosten zu bewerten (einschließlich des Werts der Arbeit der entlohnten und/oder nicht entlohnten Arbeitskräfte) und muss dem Wert der unter den Codes 2010 bis 8010 der Tabelle D „Vermögenswerte” eingetragenen Anlagegüter hinzugerechnet werden.- D.S.
- Investitionsbeihilfen
Derzeitiger Anteil aller (während des vorangegangenen oder des laufenden Rechnungsjahres) bezogenen Beihilfen für in dieser Tabelle erfasste Vermögenswerte.- D.SA.
- Verkäufe
Alle Verkäufe von Vermögenswerten während des Rechnungsjahres.- D.CV.
- Endbestand
Der Endbestand ist der Wert aller Vermögenswerte zum Ende des Rechnungsjahres.Anmerkungen
Für die Gruppen 2010, 3010, 5010 und 7010 wird die Differenz zwischen OV+IP-SA und CV für diese Vermögenswerte für das Rechnungsjahr als Einkommen oder Verlust betrachtet (bedingt sowohl durch eine Änderung des Einheitspreises als auch des Umfangs). Angaben über „Biologische Vermögenswerte — Tiere” werden in der Tabelle J „Tierische Erzeugung” erfasst.Kategorie der Quoten oder Rechte | Code (*) | ||||
---|---|---|---|---|---|
Spalten | |||||
Informationsgruppe | Quoten in Eigentum | Gepachtete Quoten | Verpachtete Quoten | Steuern | |
N | I | O | T | ||
Menge am Ende des Rechnungsjahres | — | ||||
QP | Gekaufte Quoten | — | — | — | |
QS | Verkaufte Quoten | — | — | — | |
OV | Anfangsbestand | — | — | — | |
CV | Endbestand | — | — | — | |
PQ | Zahlungen für geleaste oder gepachtete Quoten | — | — | — | |
RQ | Einkünfte aus geleasten oder verpachteten Quoten | — | — | — | |
TX | Steuern | — | — | — |
Code (*) | Beschreibung |
---|---|
50 | Organischer Dünger |
60 | Zahlungsansprüche im Rahmen der Basisprämienregelung und Zahlungsansprüche im Rahmen der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit |
- 50.
- Organischer Dünger
- 60.
- Zahlungsansprüche im Rahmen der Basisprämienregelung und Zahlungsansprüche im Rahmen der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit.
- —
Kategorie 50 (Organischer Dünger): Anzahl der Tiere, umgerechnet mithilfe von Standardumrechnungsfaktoren für den Dunganfall;
- —
Kategorie 60 (Basisprämienregelung und Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit): Anzahl der Ansprüche.
SPALTEN DER TABELLE E
Spalte N bezieht sich auf die Quoten in Eigentum, Spalte I auf gepachtete Quoten, Spalte O auf verpachtete Quoten und Spalte T auf Steuern.Tabelle F
Aufbau der TabelleKategorie der Verbindlichkeiten | Code (*) | ||
---|---|---|---|
Spalten | |||
Informationsgruppe | kurzfristig | langfristig | |
S | L | ||
OV | Anfangsbestand | ||
CV | Endbestand |
Code (*) | Beschreibung der Kategorien | S | L |
---|---|---|---|
1010 | Darlehen ohne öffentliche Förderung | ||
1020 | Darlehen mit öffentlicher Förderung | ||
1030 | Familiäre/private Darlehen | ||
2010 | Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten | — | |
3000 | Sonstige Verbindlichkeiten |
- —
1010. Geschäftliche Verbindlichkeiten (Standard) bezieht sich auf Darlehen, die nicht in Zusammenhang mit öffentlichen Maßnahmen zur Darlehensförderung stehen.
- —
1020. Geschäftliche Verbindlichkeiten (besondere Bedingungen) bezieht sich auf Darlehen, für die eine öffentliche Unterstützung gewährt wird (Zinszuschüsse, Bürgschaften usw.).
- —
1030. Verbindlichkeiten — familiäre/private Darlehen — Darlehen, die eine natürliche Person aufgrund ihrer familiären/privaten Verbindung mit dem Schuldner gewährt.
- —
2010. Verbindlichkeiten — Lieferanten geschuldete Beträge.
- —
3000. Sonstige Passiva — andere Passiva als Darlehen und Verbindlichkeiten
- —
Kurzfristige Verbindlichkeiten — Darlehen und sonstige Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit dem Betrieb, die in weniger als einem Jahr getilgt werden müssen.
- —
Langfristige Verbindlichkeiten — Darlehen und sonstige Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit dem Betrieb, die eine Laufzeit von einem Jahr oder mehr haben.
Tabelle G
Aufbau der TabelleKategorie des MwSt.-Systems | Code (*) | |||
---|---|---|---|---|
Informationsgruppe | MwSt.-System | Bilanz nicht-investitions-gebundener Transaktionen | Bilanz investitions-gebundener Transaktionen | |
C | NI | I | ||
VA | MwSt.-System des Betriebs |
Code (*) | Beschreibung der Kategorien |
---|---|
1010 | Haupt-MwSt.-System des Betriebs |
1020 | Spezielles MwSt.-System des Betriebs |
Liste der MwSt.-Systeme für beide Kategorien | C | NI | I |
---|---|---|---|
Normales MwSt.-System | 1 | — | — |
MwSt.-System mit teilweiser Anrechnung | 2 |
- 1010.
- Haupt-MwSt.-System des Betriebs
- 1. Normales MwSt.-System—
- das für landwirtschaftliche Betriebe garantiert einkommensneutrale MwSt.-System, da die MwSt.-Bilanz mit den Steuerbehörden abgerechnet wird.
- 2. MwSt.-System mit teilweiser Anrechnung—
- das für landwirtschaftliche Betriebe nicht garantiert einkommensneutrale MwSt.-System, obwohl ein entsprechender Mechanismus zum Ausgleich gezahlter und erhaltener MwSt. enthalten sein kann.
- 1020.
- Spezielles MwSt.-System des Betriebs
Die Codes entsprechen den Codes des Haupt-MwSt.-Systems. Es ist nur eine Informationsgruppe „(VA) MwSt.-System des Betriebs” vorhanden, die gegliedert ist in die Spalten (C) Code des MwSt.-Systems, (NI) Bilanz nicht-investitionsgebundener Transaktionen und (I) Bilanz investitionsgebundener Transaktionen. Für das normale MwSt.-System wird nur der Code eingetragen. Unterliegt der Betrieb dem MwSt.-System mit teilweiser Anrechnung, muss auch zwischen der MwSt.-Bilanz nicht-investitionsgebundener Transaktionen und der MwSt.-Bilanz investitionsgebundener Transaktionen unterschieden werden. Erhöht der MwSt.-Umsatz die Einnahmen des Betriebs, ergibt sich eine positive MwSt.-Bilanz. Bei einem Rückgang der Einnahmen ist die Bilanz negativ.Tabelle H
Aufbau der TabelleKategorie der Betriebsmittel | Code (*) | ||||
---|---|---|---|---|---|
Spalten | |||||
Informationsgruppe | Wert | Menge | |||
V | Q | ||||
LM | Kosten und Betriebsmittel — Arbeitskräfte und Maschinen | ||||
SL | Spezifische Kosten — Tierische Erzeugung | ||||
SC | Spezifische Kosten und Betriebsmittel — Pflanzliche Erzeugung | ||||
OS | Spezifische Kosten für sonstige Erwerbstätigkeiten | ||||
FO | Gemeinkosten |
Code (*) | Gruppe | Beschreibung der Kategorien | V | Q |
---|---|---|---|---|
1010 | LM | Löhne und Soziallasten für entlohnte Arbeitskräfte | — | |
1020 | LM | Arbeiten durch Dritte und Mieten von Maschinen | — | |
1030 | LM | Laufende Unterhaltung der Maschinen und Geräte | — | |
1040 | LM | Treib- und Schmierstoffe | — | |
1050 | LM | Aufwendungen für Kraftfahrzeuge | — | |
2010 | SL | Zugekaufte Kraftfutter für Raufutterfresser (Einhufer, Wiederkäuer) | — | |
2020 | SL | Zugekaufte Raufutter für Raufutterfresser (Einhufer, Wiederkäuer) | — | |
2030 | SL | Zugekaufte Futtermittel für Schweine | — | |
2040 | SL | Zugekaufte Futtermittel für Geflügel und sonstige Kleintiere | — | |
2050 | SL | Im Betrieb erzeugte Futtermittel für Raufutterfresser (Einhufer, Wiederkäuer) | — | |
2060 | SL | Im Betrieb erzeugte Futtermittel für Schweine | — | |
2070 | SL | Im Betrieb erzeugte Futtermittel für Geflügel und sonstige Kleintiere | — | |
2080 | SL | Veterinärkosten | — | |
2090 | SL | Sonstige spezifische Kosten — Tierische Erzeugung | — | |
3010 | SC | Zugekauftes Saat- und Pflanzgut | — | |
3020 | SC | Im Betrieb erzeugtes und verbrauchtes Saat- und Pflanzgut | — | |
3030 | SC | Dünge- und Bodenverbesserungsmittel | — | |
3031 | SC | Menge N in Mineraldüngern | — | |
3032 | SC | Menge P2O5 in Mineraldüngern | — | |
3033 | SC | Menge K2O in Mineraldüngern | — | |
3034 | SC | Zugekaufter Dung | — | |
3040 | SC | Pflanzenschutzmittel | — | |
3090 | SC | Sonstige spezifische Kosten — Pflanzliche Erzeugung | — | |
4010 | OS | Spezifische Kosten für Forstwirtschaft und Holzverarbeitung | — | |
4020 | OS | Spezifische Kosten für die Verarbeitung pflanzlicher Erzeugnisse | — | |
4030 | OS | Spezifische Kosten für die Verarbeitung von Kuhmilch | — | |
4045 | OS | Spezifische Kosten für die Verarbeitung von Milch anderer Tiere | — | |
4070 | OS | Spezifische Kosten für die Verarbeitung von Fleisch und sonstigen tierischen Erzeugnissen | — | |
4090 | OS | Sonstige spezifische Kosten für sonstige Erwerbstätigkeiten | — | |
5010 | FO | Laufende Unterhaltung der Wirtschaftsgebäude und Bodenverbesserungen | — | |
5020 | FO | Elektrischer Strom | — | |
5030 | FO | Brennstoffe insgesamt | — | |
5031 | FO | davon Erdgas und industriell erzeugte Gase | — | |
5032 | FO | davon Erdöl und Erdölerzeugnisse | — | |
5033 | FO | davon feste fossile Brennstoffe | — | |
5034 | FO | davon erneuerbare Brennstoffe (Holz, Stroh, Biogas usw.) | — | |
5040 | FO | Wasser | — | |
5051 | FO | Landwirtschaftsversicherung | — | |
5055 | FO | Sonstige Betriebsversicherungen | — | |
5061 | FO | Steuern und sonstige Lasten | — | |
5062 | FO | Steuern und sonstige Abgaben auf Grundstücke und Gebäude | — | |
5070 | FO | Bezahlte Pacht insgesamt | — | |
5071 | FO | davon Pacht für Flächen | — | |
5080 | FO | Zinsen und Finanzierungskosten | — | |
5090 | FO | Sonstige Gemeinkosten | — |
- 1010.
- Löhne und Soziallasten für entlohnte Arbeitskräfte
Darunter fällt Folgendes:- —
an die Arbeitnehmer gezahlte Löhne und Gehälter unabhängig von der Basis der Entlohnung (Akkordarbeit oder Bezahlung pro Stunde), unter Abzug an den Betriebsinhaber gezahlter Sozialleistungen zum Ausgleich der Zahlung eines Gehalts, das nicht der tatsächlich geleisteten Arbeit entspricht (z. B. Abwesenheit vom Arbeitsplatz aufgrund eines Unfalls, Weiterbildung usw.);
- —
Löhne und Gehälter in Naturalleistungen (z. B. Unterkunft, Verpflegung, Beherbergung, Erzeugnisse des Betriebs usw.);
- —
Prämien für Produktivität oder Qualifikationen, Geschenke, Gratifikationen, Gewinnbeteiligung;
- —
sonstige Ausgaben in Zusammenhang mit Beschäftigung (Einstellungskosten);
- —
vom Arbeitgeber zu tragende Soziallasten und Beschäftigungsabgaben;
- —
Unfallversicherungen für Arbeitnehmer.
- 1020.
- Arbeiten durch Dritte und Mieten von Maschinen
Darunter fällt Folgendes:- —
Gesamtaufwand für die Arbeiten landwirtschaftlicher Lohnunternehmen im Betrieb. Dies umfasst in der Regel die Kosten für den Einsatz von Geräten (einschließlich Treibstoff) und die Arbeitsleistung. Sind — außer für den Treibstoff — die Kosten für die verwendeten Materialien (d. h. Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Saatgut) bereits in dem vertragsmäßigen Preis inbegriffen, so sind diese Materialkosten auszuschließen. Dieser Betrag (erforderlichenfalls geschätzt) wird unter dem entsprechenden Aufwandsposten (z. B. für Pestizide unter Code 3040 „Pflanzenschutzmittel” ) eingetragen;
- —
Kosten für die Miete von Maschinen, die von den Arbeitskräften des Betriebs verwendet werden. Die Treibstoffkosten für die gemieteten Maschinen sind unter dem Code 1040 „Treib- und Schmierstoffe” zu verbuchen;
- —
Kosten für das Leasing von Maschinen, die von den Arbeitskräften des Betriebs verwendet werden. Die Treibstoff- und Instandhaltungskosten für geleaste Maschinen sind unter den einschlägigen Codes (Code 1030 „Laufende Unterhaltung der Maschinen und Geräte” und Code 1040 „Treib- und Schmierstoffe” ) zu verbuchen.
- 1030.
- Laufende Unterhaltung der Maschinen und Geräte
Aufwand für die Unterhaltung von Maschinen und Geräten und kleinere Instandsetzungen, die den Marktwert der Geräte nicht beeinflussen (z. B. Bezahlung eines Mechanikers, Kosten für Ersatzteile usw.). Dieser Posten umfasst auch Zukäufe von Kleingeräten, Sattler- und Hufschmiedearbeiten, den Kauf von Reifen, Frühbeetkästen, Schutzbekleidung, Reinigungsmitteln für die Reinigung von Geräten im Allgemeinen und den anteilmäßigen Aufwand für die betriebliche Nutzung privater Kraftfahrzeuge (siehe auch Code 1050). Mittel für die Reinigung von Geräten in Zusammenhang mit der Tierhaltung (z. B. Melkmaschinen) werden unter Code 2090 „Sonstige spezifische Kosten — Tierische Erzeugung” eingetragen. Größere Instandsetzungsarbeiten, die den Wert der Geräte erhöhen, fallen nicht unter diesen Code (siehe auch die Anweisungen für die Abschreibung in Tabelle D „Vermögenswerte” ).- 1040.
- Treib- und Schmierstoffe
Hier ist auch der anteilmäßige Aufwand für die betriebliche Nutzung privater Kraftfahrzeuge einzutragen (siehe auch Code 1050). Werden Mineralölerzeugnisse sowohl als Treib- als auch als Brennstoffe verwendet, wird die Summe in zwei Codes unterteilt:- 1040.
- „Treib- und Schmierstoffe” ;
- 5030.
- „Brennstoffe” .
- 1050.
- Aufwendungen für Kraftfahrzeuge
Wird der anteilmäßige Aufwand für die betriebliche Nutzung privater Kraftfahrzeuge geschätzt (z. B. ein fester Betrag pro km), werden diese Kosten unter diesem Code eingetragen.Futtermittel
Futtermittel werden in im Betrieb erzeugte und zugekaufte Futtermittel unterteilt. Die zugekauften Futtermittel umfassen Minerallecksteine, Milcherzeugnisse (zugekauft oder zum Betrieb zurückgeführt) und Erzeugnisse für die Haltbarmachung und Lagerung von Futtermitteln sowie die Kosten für die Viehpension, die Benutzung von Gemeinschaftsweiden und die Pacht von Futterflächen, die nicht in der landwirtschaftlich genutzten Fläche enthalten sind. Zugekaufte Einstreu und Stroh werden auch zu den zugekauften Futtermitteln gerechnet. Zugekaufte Futtermittel für Raufutterfresser werden in Kraftfutter und Raufutter unterteilt (einschließlich Pensionstiere und Ausgaben für die Verwendung von Gemeinschaftsweiden, Weideland und Futterflächen, die nicht zur landwirtschaftlich genutzten Fläche gehören, sowie zugekaufte Einstreu und Stroh). Unter den Code 2010 „Zugekaufte Kraftfutter für Raufutterfresser (Einhufer, Wiederkäuer)” fallen insbesondere Ölkuchen, Mischfuttermittel, Getreide, getrocknetes Gras, getrocknete Zuckerrübenpulpe, Fischmehl, Milch und Milcherzeugnisse, Mineralstoffe und Lagerungs- und Haltbarmachungszusätze. Ausgaben für Arbeiten zur Erzeugung von Raufutter, z. B. Silage, die durch Lohnarbeitnehmer ausgeführt werden, fallen unter den Code 1020 „Arbeiten durch Dritte und Mieten von Maschinen” . Im Betrieb erzeugte und verwendete Futtermittel umfassen handelsfähige Betriebserzeugnisse, die als Futtermittel verwendet werden (einschließlich Milch und Milcherzeugnisse, außer von Kälbern gesäugte Milch, die nicht berücksichtigt wird). Im Betrieb erzeugte Einstreu und Stroh werden nur erfasst, wenn sie in der betreffenden Region und in dem betreffenden Jahr ein handelsfähiges Erzeugnis darstellen. Folgende Unterteilung wird vorgenommen:- —
Zugekaufte Futtermittel:
- 2010.
- Zugekaufte Kraftfutter für Raufutterfresser (Einhufer, Wiederkäuer)
- 2020.
- Zugekaufte Raufutter für Raufutterfresser (Einhufer, Wiederkäuer)
- 2030.
- Zugekaufte Futtermittel für Schweine
- 2040.
- Zugekaufte Futtermittel für Geflügel und sonstige Kleintiere
- —
Im Betrieb erzeugte und verwendete Futtermittel:
- 2050.
- Im Betrieb erzeugte Futtermittel für Raufutterfresser (Einhufer, Wiederkäuer)
- 2060.
- Im Betrieb erzeugte Futtermittel für Schweine
- 2070.
- Im Betrieb erzeugte Futtermittel für Geflügel und sonstige Kleintiere
- 2080.
- Veterinärkosten
Tierarztkosten und Arzneimittel.- 2090.
- Sonstige spezifische Kosten — Tierische Erzeugung
Alle unter den Codes der Tabelle H nicht erfassten spezifischen Kosten der tierischen Erzeugung: Deckgebühren, künstliche Besamung, Kastrierung, Milchkontrolle, Herdbuchbeiträge und -eintragungen, Reinigungsmittel für Maschinen und Geräte für die Tierhaltung (z. B. Melkmaschinen), Verpackungsmaterial für tierische Erzeugnisse, Kosten der Lagerung und Vermarktungsvorbereitung tierischer Erzeugnisse außerhalb des Betriebs, Kosten der Vermarktung tierischer Erzeugnisse im Betrieb, Kosten für die Entsorgung von Dungüberschüssen usw. Dies umfasst auch die kurzfristige Anmietung von Gebäuden zur Unterbringung von Tieren oder Lagerung von Erzeugnissen in Zusammenhang mit der tierischen Erzeugung. Ausgeschlossen sind spezifische Kosten für die Verarbeitung tierischer Erzeugnisse, die unter den Codes 4030 bis 4070 von Tabelle H erfasst werden.- 3010.
- Zugekauftes Saat- und Pflanzgut
Sämtliches zugekaufte Saat- und Pflanzgut, einschließlich Blumenzwiebeln und Knollen. Die Kosten für junge Bäume und Sträucher für Neuanpflanzungen gelten als Investition und sind in Tabelle D entweder unter Code 2010 „Biologische Vermögenswerte — Pflanzen” oder unter Code 5010 „Forstflächen einschließlich stehendes Holz” einzutragen. Die Kosten für die Neupflanzung von jungen Bäumen und Sträuchern in geringem Umfang gelten jedoch als Kosten innerhalb des Rechnungsjahres und sind unter dem vorliegenden Code einzutragen, mit Ausnahme derjenigen, die in Zusammenhang mit den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörigen Wäldern stehen. Letztere sind unter dem Code 4010 „Spezifische Kosten für Forstwirtschaft und Holzverarbeitung” einzutragen. Die Kosten für die Verarbeitung von Saatgut (Sortieren, Desinfektion) sind ebenfalls unter diesem Code einzutragen.- 3020.
- Im Betrieb erzeugtes und verbrauchtes Saat- und Pflanzgut
Sämtliches im Betrieb erzeugtes und verbrauchtes Saat- und Pflanzgut (einschließlich Blumenzwiebeln und Knollen).- 3030.
- Dünge- und Bodenverbesserungsmittel
Sämtliche zugekauften Dünge- und Bodenverbesserungsmittel (z. B. Kalk) einschließlich Kompost, Torf und Dung (außer im Betrieb erzeugter Dung). Für die zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Wälder verwendete Dünge- und Bodenverbesserungsmittel sind unter dem Code 4010 „Spezifische Kosten für Forstwirtschaft und Holzverarbeitung” einzutragen.- 3031.
- Stickstoffmenge (N) in Mineraldüngern
Gesamtmenge (Gewicht) an Stickstoff (N) in den verwendeten Mineraldüngern, abgeschätzt anhand der Mineraldüngermengen und ihres Stickstoffgehalts.- 3032.
- Phosphormenge (P2O5) in Mineraldüngern
Gesamtmenge (Gewicht) an Phosphor (P2O5) in den verwendeten Mineraldüngern, abgeschätzt anhand der Mineraldüngermengen und ihres Phosphorgehalts.- 3033.
- Kaliummenge (K2O) in Mineraldüngern
Gesamtmenge (Gewicht) an Kalium (K2O) in den verwendeten Mineraldüngern, abgeschätzt anhand der Mineraldüngermengen und ihres Kaliumgehalts.- 3034.
- Zugekaufter Dung
Wert des zugekauften Dungs.- 3040.
- Pflanzenschutzmittel
Alle Erzeugnisse, die zum Schutz der Kulturen gegen Schädlinge und Krankheiten, wildlebende Tiere, Wettereinflüsse usw. eingesetzt werden (Insektizide, Fungizide, Herbizide, Giftköder, Vogelscheuchen, Antihagelgeschosse, Frostschutzmittel usw.). Werden die Arbeiten im Rahmen des Pflanzenschutzes durch Dritte ausgeführt und können die Kosten für die Pflanzenschutzmittel selbst nicht einzeln ermittelt werden, so wird der Gesamtbetrag unter dem Code 1020 „Arbeiten durch Dritte und Mieten von Maschinen” aufgeführt. Für die zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Wälder verwendete Schutzmaterialien werden unter dem Code 4010 „Spezifische Kosten für Forstwirtschaft und Holzverarbeitung” eingetragen.- 3090.
- Sonstige spezifische Kosten — Pflanzliche Erzeugung
Sämtliche direkt mit der pflanzlichen Erzeugung (einschließlich Dauerweiden und Grünland) verbundenen Kosten, die nicht unter sonstige Aufwandsposten fallen: Verpackungs- und Bindematerial, Bindfaden und Seile, Bodenanalysen, Wettbewerbskosten, Kunststoffüberzüge (z. B. für Erdbeerfelder), Material für Konservierungs-, Weiterverarbeitungs-, Lagerungs- und Vermarktungszwecke außerhalb des Betriebs, Vermarktungskosten der pflanzlichen Erzeugnisse des Betriebs, Kauf von marktfähigen Ernten auf dem Halm oder kurzfristiges Pachten von Flächen für weniger als ein Jahr zum Anbau marktfähiger Kulturen, Zukäufe von Trauben und Oliven zur Verarbeitung im Betrieb usw. Ausgenommen sind spezifische Kosten für die Verarbeitung von sonstigen pflanzlichen Erzeugnissen als Trauben und Oliven, die unter Code 4020 erfasst werden. Schließt auch die kurzfristige Anmietung von Gebäuden ein, die für marktfähige Kulturen verwendet werden.- 4010.
- Spezifische Kosten für Forstwirtschaft und Holzverarbeitung
Düngemittel, Schutzmaterialien, verschiedene spezifische Kosten. Arbeitskosten, Lohnarbeit und Kosten der Mechanisierung sind nicht eingeschlossen und werden unter den entsprechenden Aufwandscodes geführt.- 4020.
- Spezifische Kosten für die Verarbeitung pflanzlicher Erzeugnisse
Zutaten, Rohmaterialien oder Halbfertigerzeugnisse, im Betrieb erzeugt oder zugekauft, und sonstige spezifische Kosten für die Verarbeitung pflanzlicher Erzeugnisse (z. B. spezifische Verpackungs- oder Vermarktungskosten). Arbeitskosten, Lohnarbeit und Kosten der Mechanisierung sind nicht eingeschlossen und werden unter den entsprechenden Aufwandscodes geführt.- 4030.
- Spezifische Kosten für die Verarbeitung von Kuhmilch
Zutaten, Rohmaterialien oder Halbfertigerzeugnisse, im Betrieb erzeugt oder zugekauft, und sonstige spezifische Kosten für die Verarbeitung von Kuhmilch (z. B. spezifische Verpackungs- oder Vermarktungskosten). Arbeitskosten, Lohnarbeit und Kosten der Mechanisierung sind nicht eingeschlossen und werden unter den entsprechenden Aufwandscodes geführt.- 4045.
- Spezifische Kosten für die Verarbeitung von Milch anderer Tiere
Zutaten, Rohstoffe oder Halbfertigungserzeugnisse, im Betrieb erzeugt oder zugekauft, und sonstige spezifische Kosten der Verarbeitung der Milch anderer Tiere (z. B.: Büffel, Schafe und Ziegen) (z. B. spezifische Verpackungs- oder Vermarktungskosten). Arbeitskosten, Lohnarbeit und Kosten der Mechanisierung sind nicht eingeschlossen und werden unter den entsprechenden Aufwandscodes geführt.- 4040.
- Spezifische Kosten für die Verarbeitung von Büffelmilch
Zutaten, Rohmaterialien oder Halbfertigerzeugnisse, im Betrieb erzeugt oder zugekauft, und sonstige spezifische Kosten für die Verarbeitung von Büffelmilch (z. B. spezifische Verpackungs- oder Vermarktungskosten). Arbeitskosten, Lohnarbeit und Kosten der Mechanisierung sind nicht eingeschlossen und werden unter den entsprechenden Aufwandscodes geführt.- 4050.
- Spezifische Kosten für die Verarbeitung von Schafsmilch
Zutaten, Rohmaterialien oder Halbfertigerzeugnisse, im Betrieb erzeugt oder zugekauft, und sonstige spezifische Kosten für die Verarbeitung von Schafsmilch (z. B. spezifische Verpackungs- oder Vermarktungskosten). Arbeitskosten, Lohnarbeit und Kosten der Mechanisierung sind nicht eingeschlossen und werden unter den entsprechenden Aufwandscodes geführt.- 4060.
- Spezifische Kosten für die Verarbeitung von Ziegenmilch
Zutaten, Rohmaterialien oder Halbfertigerzeugnisse, im Betrieb erzeugt oder zugekauft, und sonstige spezifische Kosten für die Verarbeitung von Ziegenmilch (z. B. spezifische Verpackungs- oder Vermarktungskosten). Arbeitskosten, Lohnarbeit und Kosten der Mechanisierung sind nicht eingeschlossen und werden unter den entsprechenden Aufwandscodes geführt.- 4070.
- Spezifische Kosten für die Verarbeitung von Fleisch und sonstigen tierischen Erzeugnissen
Zutaten, Rohmaterialien oder Halbfertigerzeugnisse, im Betrieb erzeugt oder zugekauft, und sonstige spezifische Kosten für die Verarbeitung von Fleisch oder sonstigen tierischen Erzeugnissen, die nicht unter den Codes 4030 bis 4060 aufgeführt sind (z. B. spezifische Verpackungs- oder Vermarktungskosten). Arbeitskosten, Lohnarbeit und Kosten der Mechanisierung sind nicht eingeschlossen und werden unter den entsprechenden Aufwandscodes geführt.- 4090.
- Sonstige spezifische Kosten für sonstige Erwerbstätigkeiten
Rohmaterialien, im Betrieb erzeugt oder zugekauft, und sonstige spezifische Kosten für sonstige Erwerbstätigkeiten. Arbeitskosten, Lohnarbeit und Kosten der Mechanisierung sind nicht eingeschlossen und werden unter den entsprechenden Aufwandscodes geführt.- 5010.
- Laufende Unterhaltung der Wirtschaftsgebäude und Bodenverbesserungen
Vom Betriebsinhaber finanzierte Instandhaltung der Wirtschaftsgebäude und Bodenverbesserungen, einschließlich Gewächshäuser, Gartenbaukästen und Träger. Unter diesem Code sollte der Kauf der erforderlichen Baustoffe für die Instandhaltung der Gebäude aufgeführt werden. Der Kauf von Baustoffen für neue Investitionen sollte unter den entsprechenden Codes in der Spalte „Investitionen/Käufe” in der Informationsgruppe D „Vermögenswerte” eingetragen werden. Die Kosten für größere Reparaturen von Gebäuden, die deren Wert erhöhen (größere Instandhaltungsarbeiten) werden nicht unter diesem Code eingetragen. Diese Kosten werden als Investitionen unter Code 3030 „Betriebsgebäude” in Tabelle D aufgeführt.- 5020.
- Elektrischer Strom
Gesamtverbrauch für alle betrieblichen Zwecke.- 5030.
- Brennstoffe (insgesamt)
Wert des Gesamtverbrauchs zugekaufter Brennstoffe für alle betrieblichen Zwecke, einschließlich Heizung der Gewächshäuser. Diese Kategorie umfasst den Wärmeverbrauch zugekaufter fossiler Brennstoffe (Erdgas und industriell erzeugte Gase, Erdöl, Erdölerzeugnisse und feste fossile Brennstoffe) sowie den Verbrauch zugekaufter erneuerbarer Energiequellen (z. B. Holz, Stroh, Pellets, Biogas).- 5031.
- Davon Erdgas und industriell erzeugte Gase
Gesamtverbrauch von Erdgas und anderen industriell erzeugten, auf fossilen Brennstoffen basierenden Gasen für alle betrieblichen Zwecke, einschließlich Heizung der Gewächshäuser.- 5032.
- Davon Erdöl und Erdölerzeugnisse
Gesamtverbrauch von Erdöl und Erdölerzeugnissen für alle betrieblichen Zwecke, einschließlich Heizung der Gewächshäuser.- 5033.
- Davon feste fossile Brennstoffe
Gesamtverbrauch fester fossiler Brennstoffe (z. B. Kohle) für alle betrieblichen Zwecke, einschließlich Heizung der Gewächshäuser.- 5034.
- Davon erneuerbare Brennstoffe
Gesamtverbrauch erneuerbarer Brennstoffe (z. B. Holz, Stroh, Pellets, Biogas) für alle betrieblichen Zwecke, einschließlich Heizung der Gewächshäuser. Die Übermittlung von Daten zu den Variablen 5031, 5032, 5033 und 5034 ist ab dem Rechnungsjahr 2023 freiwillig und ab dem Rechnungsjahr 2025 verpflichtend.- 5040.
- Wasser
Kosten für den Anschluss an das Wasserversorgungsnetz und Wasserverbrauch für alle betrieblichen Zwecke einschließlich Bewässerung. Die Kosten für die Verwendung der betriebseigenen Wasseranlagen werden unter den entsprechenden Codes eingetragen: Abschreibung von Maschinen und Geräten, Instandhaltung von Maschinen und Geräten, Treibstoffe, Elektrizität.- 5051.
- Landwirtschaftsversicherung
Die Kosten für die Versicherung der Erlöse aus der landwirtschaftlichen Erzeugung bzw. seiner Bestandteile, einschließlich der Versicherung gegen Tierverluste, Ernteschäden usw.- 5055.
- Sonstige Betriebsversicherungen
Alle Versicherungsprämien, die Betriebsrisiken (außer landwirtschaftliche Risiken) decken, wie z. B. Haftpflicht des Betriebsinhabers, Brand, Überschwemmung, außer Unfallversicherungen für Arbeitsunfälle, die unter Code 1010 einzutragen sind. Eingeschlossen sind hier auch die Versicherungsprämien für Gebäude.- 5061.
- Steuern und sonstige Lasten
Alle Steuern und sonstigen Lasten, die den Betrieb betreffen, einschließlich Umweltsteuern. Mehrwertsteuer und Steuern, die sich auf Grund und Boden, Gebäude oder Arbeitskräfte beziehen, sind ausgenommen. Direkte Steuern (Einkommenssteuern) des Betriebsinhabers werden nicht im Betriebsbogen erfasst.- 5062.
- Grund- und Gebäudesteuern
Steuern, Abgaben und sonstige Lasten, die der Inhaber auf den Besitz oder die Nutzung von Betriebsländereien und Wirtschaftsgebäuden zu zahlen hat.- 5070.
- Bezahlte Pacht
Wert der (in bar oder in Naturalien) entrichteten Pacht für Flächen, Gebäude, Quoten und sonstige Rechte des Betriebs. Nur der für Betriebszwecke genutzte Teil der Betriebsgebäude und sonstiger gepachteter Gebäude sollte eingetragen werden. Die Pacht- oder Leasingkosten für Quoten, die nicht an Flächen gebunden sind, werden ebenfalls in Tabelle E eingetragen.- 5071.
- Davon: Pacht für Flächen
- 5080.
- Zinsen und Finanzierungskosten
Zinsen und Finanzierungskosten für Darlehen, die zu betrieblichen Zwecken aufgenommen wurden. Diese Angaben sind obligatorisch. Zinsvergünstigungen sind nicht abziehbar, sie werden in Tabelle M unter Code 3550 eingetragen.- 5090.
- Sonstige Gemeinkosten
Alle übrigen, unter den vorangegangenen Codes nicht erfassten Betriebsunkosten (Buchführungs- und Sekretariatskosten, Bürokosten, Telefongebühren, Beiträge, Abonnements usw.).Tabelle I
Aufbau der TabellePflanzenkategorie | Code (*) | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Pflanzenart | Code (**) | |||||||
Fehlende Angaben | Code (***) | |||||||
Informationsgruppe | Spalten | |||||||
Gesamtfläche | davon bewässert | davon Energie—pflanzen | davon GVO | Menge | Wert | |||
TA | IR | DE | GM | Q | V | |||
A | Fläche | — | — | |||||
OV | Anfangsbestand | — | — | — | — | — | ||
CV | Endbestand | — | — | — | — | — | ||
PR | Erzeugung | — | — | — | — | — | ||
SA | Verkäufe | — | — | — | — | |||
FC | Eigenverbrauch und Naturalleistungen | — | — | — | — | — | ||
FU | Verbrauch im Betrieb | — | — | — | — | — |
Code (*) | Beschreibung |
---|---|
Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut) | |
10110 | Weichweizen und Spelz |
10120 | Hartweizen |
10130 | Roggen und Wintermenggetreide |
10140 | Gerste |
10150 | Hafer und Sommermenggetreide |
10160 | Körnermais und Corn-Cob-Mix |
10170 | Reis |
10190 | Triticale, Mohrenhirse und sonstiges anderweitig nicht klassifiziertes Getreide zur Körnergewinnung (Buchweizen, Rispenhirse, Kanariensaat usw.) |
Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten) | |
10210 | Futtererbsen, Ackerbohnen und Süßlupinen |
10220 | Linsen, Kichererbsen und Wicken |
10290 | Sonstige Eiweißpflanzen |
Wurzeln und Knollen | |
10300 | Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Früh- und Pflanzkartoffeln/-erdäpfel) |
10310 | – davon zur Stärkeherstellung bestimmte Kartoffeln/Erdäpfel |
10390 | – davon sonstige Kartoffeln/Erdäpfel |
10400 | Zuckerrüben (ohne Saatgut) |
10500 | Sonstige Hackfrüchte, Futterrüben und Futterpflanzen der Familie Brassicae, die der Wurzel oder des Stiels wegen angebaut werden, und andere Futterhackfrüchte a. n. g. |
Handelsgewächse | |
10601 | Tabak |
10602 | Hopfen |
10603 | Baumwolle |
10604 | Raps und Rübsen zur Körnergewinnung |
10605 | Sonnenblumenkerne |
10606 | Soja |
10607 | Öllein (Leinsamen) |
10608 | Sonstige Ölfrüchte zur Körnergewinnung a. n. g. |
10609 | Flachs |
10610 | Hanf |
10611 | Sonstige Faserpflanzen a. n. g. |
10612 | Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen |
10613 | Zuckerrohr |
10690 | Energiepflanzen und sonstige Handelsgewächse a. n. g. |
Frischgemüse, Melonen und Erdbeeren, darunter: | |
Frischgemüse, Melonen und Erdbeeren im Freiland oder unter niedrigen (nicht begehbaren) Schutzabdeckungen | |
10711 | Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren – Feldanbau |
10712 | Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren – Gartenbau |
10720 | Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung |
Details für alle Unterkategorien von „Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren” : | |
10731 | Blumenkohl/Karfiol und Brokkoli |
10732 | Grüner Salat |
10733 | Tomaten/Paradeiser |
10734 | Zuckermais |
10735 | Speisezwiebeln |
10736 | Knoblauch |
10737 | Karotten |
10738 | Erdbeeren |
10739 | Melonen |
10790 | Sonstiges Gemüse |
Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen) | |
10810 | Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen) – Freiland |
10820 | Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen) unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung |
Details für alle Unterkategorien von „Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen)” : | |
10830 | Blumenzwiebeln und ‐knollen |
10840 | Schnittblumen und Knospen |
10850 | Blühende Pflanzen und Zierpflanzen |
Grün geerntete Pflanzen | |
10910 | Ackerwiesen- und ‐weiden |
Sonstige grün geerntete Pflanzen | |
10921 | Grünmais/Silomais |
10922 | Leguminosen zur Ganzpflanzenernte |
10923 | Sonstige Pflanzen und Getreide zur Ganzpflanzen-/Grünernte, a. n. g. |
Saat- und Pflanzgut und andere landwirtschaftliche Kulturpflanzen | |
11000 | Saat- und Pflanzgut auf dem Ackerland |
11100 | Sonstige Kulturen auf dem Ackerland |
Brachflächen | |
11200 | Brachflächen |
Haus- und Nutzgärten | |
20000 | Haus- und Nutzgärten |
Dauergrünland | |
30100 | Dauerwiesen und ‐weiden (ohne ertragsarmes Dauergrünland) |
30200 | Ertragsarmes Dauergrünland |
30300 | Dauergrünland, das nicht mehr zu Produktionszwecken genutzt wird und beihilfefähig ist |
Dauerkulturen | |
Obstarten, darunter | |
40101 | Kernobst |
40111 |
|
40112 |
|
40102 | Steinobst |
40113 |
|
40115 | Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen |
40120 | Beerenobst (ohne Erdbeeren) |
40130 | Nüsse |
Zitrusanlagen | |
40200 | Zitrusfrüchte |
40210 |
|
40230 |
|
Olivenanlagen | |
40310 | Tafeloliven |
40320 | Oliven, die für die Ölherstellung (als Früchte) verkauft werden |
40330 | Olivenöl |
40340 | Nebenerzeugnisse des Olivenanbaus |
Rebanlagen | |
40411 | Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.) |
40412 | Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.) |
40420 | Sonstige Weine |
40430 | Tafeltrauben |
40440 | Trauben für Rosinen |
40451 | Keltertrauben für Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.) |
40452 | Keltertrauben für Wein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.) |
40460 | Keltertrauben für sonstige Weine |
40470 | Verschiedene Erzeugnisse des Weinbaus: Traubenmost, Saft, Branntwein, Essig und sonstige im Betrieb erzeugte Produkte |
40480 | Nebenerzeugnisse des Weinbaus (Trester, Trub) |
Baumschulen, sonstige Dauerkulturen, Dauerkulturen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung und junge Anpflanzungen | |
40500 | Baumschulen |
40600 | Sonstige Dauerkulturen |
40610 |
|
40700 | Dauerkulturen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung |
40800 | Junge Anpflanzungen |
Sonstige Flächen | |
50100 | Nicht genutzte landwirtschaftliche Flächen |
50200 | Forstflächen |
50210 |
|
50900 | Sonstige Flächen (Gebäude- und Hofflächen, Wege, Teiche, Steinbrüche, unfruchtbares Land, Felsflächen usw.) |
60000 | Zuchtpilze (Speisepilze) |
Sonstige Erzeugnisse und Einnahmen | |
90100 | Erträge aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen |
90200 | Ausgleichszahlungen durch nicht kulturgebundene Ernteversicherung |
90300 | Nebenerzeugnisse pflanzlicher Erzeugnisse, ohne Olivenanbau und Rebanlagen |
90310 | Stroh |
90320 | Rübenblätter |
90330 | Sonstige Nebenerzeugnisse |
90900 | Sonstiges |
Code (**) | Beschreibung |
---|---|
0 | Entfällt. Diese Codenummer ist für weiter verarbeitete Erzeugnisse, eingelagerte Erzeugnisse und Nebenprodukte zu verwenden. |
1 | Feldanbau — Hauptkultur, gemischte (kombinierte) Kultur. Diese umfassen:
|
2 | Feldanbau — Folgekultur(en): Kulturen, die im Rechnungsjahr nacheinander auf einer bestimmten Fläche angebaut und nicht als Hauptkulturen betrachtet werden. |
3 | Gemüse- und Zierpflanzenanbau im Freiland: Frisches Gemüse, Melonen und Erdbeeren sowie Blumen und Zierpflanzen im Freilandanbau. |
4 | Anbau unter begehbarem Witterungsschutz: Frisches Gemüse, Melonen, Erdbeeren sowie Blumen und Zierpflanzen (einjährig und mehrjährig) und Dauerkulturen aus dem Anbau unter Witterungsschutz. |
Code (***) | Beschreibung |
---|---|
0 | Einzutragen, wenn alle Angaben vorliegen. |
1 | Code 1 ist einzutragen, wenn die Fläche einer Kultur nicht angegeben werden kann, z. B. beim Verkauf von Erzeugnissen marktfähiger Kulturen, die auf dem Halm gekauft wurden oder von gelegentlich für weniger als ein Jahr gepachteten Flächen stammen. |
2 | Code 2 ist einzutragen, wenn die tatsächliche Erzeugung aufgrund der Verkaufsbedingungen nicht in Dezitonnen (oder Hektolitern für Wein und Weinerzeugnisse) bestimmt werden kann oder wenn keine tatsächliche Erzeugung vorliegt. |
4 | Code 4 ist einzutragen, wenn die Anbaufläche nicht gemeldet werden kann und keine tatsächliche Erzeugung vorliegt oder die tatsächliche Erzeugung nicht in Dezitonnen (oder Hektolitern für Wein und Weinerzeugnisse) bestimmt werden kann. |
INFORMATIONSGRUPPEN IN TABELLE I
Tabelle I enthält sieben Reihen mit folgenden Informationsgruppen: Flächen (A), Anfangsbestand (OV), Endbestand (CV), Erzeugung (PR), Verkäufe (SA), Eigenverbrauch und Naturalleistungen (FC) und Verbrauch im Betrieb (FU). Tabelle I enthält außerdem sechs Spalten, in die für jede Kultur die Gesamtfläche (TA), die bewässerte Fläche (IR), die für Energiepflanzen genutzte Fläche (EN), die für die Erzeugung von GVO genutzte Fläche (GM), die Produktions- und Verkaufsmenge (Q) und der Wert (V) einzutragen sind. Im Folgenden wird beschrieben, welche Spalten für welche Informationsgruppe ausgefüllt werden müssen:- I.A
- Fläche
Für die Informationsgruppe Fläche (A) sind die Gesamtfläche (TA), die bewässerte Fläche (IR), die für Energiepflanzen genutzte Fläche (EN) und die für die Erzeugung von GVO genutzte Fläche zu erfassen. Die Fläche wird in Ar (100 Ar = 1 Hektar) angegeben, außer der Fläche für die Pilzzucht, die in Quadratmeter angegeben wird.- I.OV
- Anfangsbestand
Für die Informationsgruppe Anfangsbestand (OV) ist der Wert (V) der Erzeugnisse auf Lager zu Beginn des Rechnungsjahres zu erfassen. Die Erzeugnisse werden bei der Bestandsaufnahme zu „Ab-Hof-Preisen” bewertet.- I.CV
- Endbestand
Für die Informationsgruppe Endbestand (CV) ist der Wert (V) der Erzeugnisse auf Lager am Ende des Rechnungsjahres zu erfassen. Die Erzeugnisse werden bei der Bestandsaufnahme zu „Ab-Hof-Preisen” bewertet.- I.PR
- Erzeugung
Für die Informationsgruppe Erzeugung (PR) sind die während des Rechnungsjahres produzierten Mengen pflanzlicher Erzeugnisse (Q) (abzüglich möglicher Verluste auf dem Feld und im Betrieb) zu erfassen. Diese Mengen werden für die Haupterzeugnisse des Betriebs angegeben (ohne Nebenerzeugnisse). Die Mengen werden in Dezitonnen (100 kg) angegeben außer für Wein und Weinerzeugnisse, die in Hektoliter angegeben werden. Wenn aufgrund der Verkaufsbedingungen die tatsächliche Erzeugung in Dezitonnen nicht ermittelt werden kann, ist der Code 2 für fehlende Angaben einzutragen. Für die Codes 10790 „Sonstiges Gemüse” und 90900 „Sonstiges” sind keine Mengen anzugeben.- I.SA
- Verkäufe insgesamt
Für die Informationsgruppe Verkäufe (SA) sind die Menge (Q) und der Wert (V) für Verkäufe von Erzeugnissen einzutragen, die sich am Anfang des Rechnungsjahres auf Lager befanden und/oder im Rechnungsjahr produziert wurden. Wenn etwaige Vermarktungskosten bekannt sind, werden sie nicht vom Verkaufsbetrag abgezogen, sondern in Tabelle H „Betriebsmittel” eingetragen.- I.FC
- Eigenverbrauch und Naturalleistungen
Für die Informationsgruppe Eigenverbrauch und Naturalleistungen (FC) ist der Wert (V) der Erzeugnisse einzutragen, die vom Haushalt des Betriebsinhabers verbraucht werden, und/oder als Naturalleistungen für gekaufte Güter und Dienstleistungen (einschließlich Entlohnung in Naturalien) verwendet werden. Diese Erzeugnisse werden zu „Ab-Hof-Preisen” bewertet.- I.FU
- Innerbetrieblicher Verbrauch
Für die Informationsgruppe innerbetrieblicher Verbrauch sind die zu „Ab-Hof-Preisen” bewerteten Betriebserzeugnisse einzutragen, die im Rechnungsjahr als Betriebsmittel im Betrieb verwendet worden sind und sich am Anfang des Rechnungsjahres auf Lager befanden (Hofbestände) und/oder im Verlauf des Rechnungsjahres produziert wurden. Dies beinhaltet Folgendes:- —
Futtermittel:
Wert der marktfähigen Erzeugnisse des Betriebs (Erzeugnisse, die in der Regel vermarktet werden), die im Rechnungsjahr als Futtermittel verwendet wurden. Das im Betrieb verbrauchte Stroh (als Futter oder Streu) wird nur so weit berücksichtigt, als es in dem betreffenden Gebiet und in dem betreffenden Rechnungsjahr ein marktfähiges Erzeugnis darstellt. Die betreffenden Erzeugnisse werden zu „Ab-Hof-Preisen” bewertet;
- —
Saatgut:
Ab-Hof-Wert der marktfähigen Erzeugnisse des Betriebs, die im Laufe des Jahres als Saatgut verwendet wurden;
- —
sonstiger innerbetrieblicher Verbrauch (einschließlich Betriebserzeugnisse, die zur Verköstigung von Touristen verwendet werden).
Tabelle J
Aufbau der TabelleTierkategorie | Code (*) |
Spalten | ||||
---|---|---|---|---|
Informationsgruppe | Durchschnittlicher Bestand | Anzahl | Wert | |
A | N | V | ||
AN | Durchschnittlicher Bestand | — | — | |
RN | Referenzgröße | — | — | |
OV | Anfangsbestand | — | ||
CV | Endbestand | — | ||
PU | Käufe | — | ||
SA | Verkäufe insgesamt | — | ||
SS | Verkäufe zur Schlachtung | — | ||
SR | Verkäufe zur weiteren Haltung/Zucht | — | ||
SU | Verkäufe mit unbekannter Bestimmung | — | ||
FC | Eigenverbrauch | — | ||
FU | Verbrauch im Betrieb | — |
Code (*) | Beschreibung |
---|---|
100 | Einhufer |
210 | Rinder unter 1 Jahr alt, männlich und weiblich |
220 | Rinder, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt, männlich |
230 | Färsen, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt |
240 | Rinder von 2 Jahren und älter, männlich |
251 | Zuchtfärsen |
252 | Mastfärsen |
261 | Milchkühe |
262 | Büffel-Milchkühe |
269 | Sonstige Kühe |
311 | Weibliche Zuchttiere — Schafe |
319 | Sonstige Schafe |
321 | Weibliche Zuchttiere — Ziegen |
329 | Sonstige Ziegen |
410 | Ferkel mit einem Lebendgewicht unter 20 kg |
420 | Zuchtsauen mit einem Lebendgewicht von 50 kg und mehr |
491 | Mastschweine |
499 | Sonstige Schweine |
510 | Geflügel — Masthühner |
520 | Legehennen |
530 | Sonstiges Geflügel |
610 | Weibliche Zuchttiere — Kaninchen |
699 | Sonstige Kaninchen |
700 | Bienen |
900 | Sonstige Tiere |
Tierkategorien
Folgende Tierkategorien sind zu unterscheiden:- 100.
- Einhufer
Hierzu gehören auch Renn- und Reitpferde, Esel, Maultiere, Maulesel usw.
- 210.
- Rinder unter 1 Jahr alt, männlich und weiblich
- 220.
- Rinder, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt, männlich
- 230.
- Färsen, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt
Ohne weibliche Rinder, die schon gekalbt haben
- 240.
- Rinder von 2 Jahren und älter, männlich
- 251.
- Zuchtfärsen
Weibliche Rinder von 2 Jahren und älter, die noch nicht gekalbt haben und zur Zucht bestimmt sind
- 252.
- Mastfärsen
Weibliche Rinder von 2 Jahren und älter, die noch nicht gekalbt haben und nicht zur Zucht bestimmt sind
- 261.
- Milchkühe
Weibliche Rinder (einschließlich jene unter 2 Jahren), die schon gekalbt haben und die ausschließlich oder hauptsächlich zur Erzeugung von Milch für den menschlichen Verzehr oder zur Verarbeitung zu Milcherzeugnissen gehalten werden. Einschließlich Schlachtkühe
- 262.
- Büffel-Milchkühe
Weibliche Büffel (einschließlich jene unter 2 Jahren), die schon gekalbt haben und die ausschließlich oder hauptsächlich zur Erzeugung von Milch für den menschlichen Verzehr oder zur Verarbeitung zu Milcherzeugnissen gehalten werden. Einschließlich Schlachtbüffelkühe
- 269.
- Sonstige Kühe
- 1.
- Weibliche Rinder (einschließlich jene unter 2 Jahren), die schon gekalbt haben und ausschließlich oder hauptsächlich zur Kälbererzeugung gehalten werden und deren Milch nicht für den menschlichen Verzehr oder zur Verarbeitung zu Milcherzeugnissen verwendet wird
- 2.
- Arbeitskühe
- 3.
- Nicht als Milchkühe einsetzbare Schlachtkühe (vor der Schlachtung gemästet oder nicht).
- 311.
- Weibliche Zuchttiere — Schafe
Weibliche Schafe von 1 Jahr und älter, die für die Zucht bestimmt sind
- 319.
- Sonstige Schafe
Schafe jeden Alters, ausgenommen weibliche Zuchtschafe
- 321.
- Weibliche Zuchttiere — Ziegen
- 329.
- Sonstige Ziegen
Ziegen, ausgenommen weibliche Zuchttiere
- 410.
- Ferkel mit einem Lebendgewicht unter 20 kg
Ferkel mit einem Lebendgewicht von weniger als 20 kg
- 420.
- Zuchtsauen mit einem Lebendgewicht von 50 kg und mehr
Zuchtsauen mit einem Gewicht von 50 kg oder mehr, ausgenommen Schlachtsauen (siehe Kategorie 499 „Sonstige Schweine” )
- 491.
- Mastschweine
Mastschweine mit einem Lebendgewicht von 20 kg oder mehr, ausgenommen Schlachtsauen und Eber (siehe Kategorie 499 „Sonstige Schweine” )
- 499.
- Sonstige Schweine
Schweine mit einem Lebendgewicht von 20 kg oder mehr, ausgenommen Zuchtsauen (siehe Kategorie 420) und Mastschweine (siehe Kategorie 491)
- 510.
- Geflügel — Masthühner
Masthühner. Ausgenommen Legehennen und Schlachthennen. Ausgenommen Küken
- 520.
- Legehennen
Einschließlich Junghennen, Legehennen, Schlachthennen und Zuchthähne für Legehennen, wenn diese als Legehennen gehalten werden. Junghennen sind Hennen, die das Legealter noch nicht erreicht haben. Ausgenommen Küken
- 530.
- Sonstiges Geflügel
Einschließlich Enten, Truthühner, Gänse, Perlhühner, Strauße und männliche Zuchttiere (außer die genannten Zuchthähne für Legehennen). Einschließlich weibliche Zuchttiere. Ausgenommen Küken
- 610.
- Weibliche Zuchttiere — Kaninchen
- 699.
- Sonstige Kaninchen
- 700.
- Bienen
Anzugeben in Anzahl der besetzten Stöcke.
- 900.
- Sonstige Tiere
Einschließlich Küken, Rotwild und Fische. Umfasst auch sonstige Tiere für agrotouristische Zwecke. Sonstige tierische Erzeugnisse werden hier nicht erfasst (siehe Tabelle K, Kategorie 900).
INFORMATIONSGRUPPEN IN TABELLE J
- J.AN.
- Durchschnittlicher Bestand (nur für Spalte A zu erfassen)
Eine Einheit entspricht der Anwesenheit eines Tieres im Betrieb während eines Jahres. Die Tiere werden anteilsmäßig im Verhältnis zu der während des Rechnungsjahres im Betrieb verbrachten Zeit gerechnet. Der durchschnittliche Bestand wird entweder mittels periodischer Bestandsaufnahmen oder eines Registers der Zu- und Abgänge ermittelt. Er umfasst alle im Betrieb vorhandenen Tiere, auch solche, die unter Vertrag aufgezogen oder gemästet werden (Tiere, die nicht zum Betrieb gehören und so aufgezogen oder gemästet werden, dass dies für den Betriebsinhaber lediglich eine Dienstleistung bedeutet und dieser nicht das finanzielle Risiko trägt, das normalerweise mit der Aufzucht und Mast solcher Tiere verbunden ist), und Tiere, die während des betreffenden Jahres in Pension gegeben oder genommen werden.Durchschnittlicher Bestand (Spalte A)
Der durchschnittliche Bestand wird auf zwei Dezimalstellen angegeben. Diese Angaben sind nicht für die sonstigen Tiere (Kategorie 900) einzutragen.- J.RN.
- Referenzgröße (nur für Spalte N zu erfassen)
Die Referenzgröße ist die Zahl der Tiere, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt üblicherweise im Betrieb befinden. Sie wird zur Berechnung des Standardoutputs des Betriebs und der wirtschaftlichen Betriebsgröße verwendet. Im Gegensatz zum durchschnittlichen Bestand (AN) ermöglicht sie es, einen Zeitraum zu berücksichtigen, in dem sich ausnahmsweise aufgrund einer außergewöhnlichen Unterbrechung des Produktionszyklus (z. B. Seuchenausbrüche) für eine gewisse Zeit eine geringere Anzahl von Tieren oder gar keine Tiere in dem Betrieb befinden. Anzahl (Spalte N) Die Anzahl der Tiere ist in Stück oder bei Bienen in der Anzahl der Bienenstöcke anzugeben, jeweils auf zwei Dezimalstellen genau. Diese Angaben sind nicht für die sonstigen Tiere (Kategorie 900) einzutragen. Die Daten für die Variable „J.RN. Referenzgröße” können in Ausnahmefällen (z. B. Seuche im Betrieb oder Keulung aus hygienischen Gründen) ab dem Rechnungsjahr 2022 übermittelt werden. Die Übermittlung ist freiwillig.- J.OV
- Anfangsbestand
Anzahl der Tiere, die zu Beginn des Rechnungsjahres zu dem Betrieb gehören, unabhängig davon, ob sie sich zu diesem Zeitpunkt im Betrieb befinden.Anzahl (Spalte N)
Die Anzahl der Tiere ist in Stück und auf zwei Dezimalstellen, bei Bienen in der Anzahl der Bienenstöcke anzugeben. Diese Angaben sind nicht für die sonstigen Tiere (Kategorie 900) einzutragen.Wert (Spalte V)
Der Wert der Tiere wird durch Abzug der geschätzten Verkaufskosten vom Zeitwert am Tag der Bewertung bestimmt.- J.CV
- Endbestand
Anzahl der Tiere, die am Ende des Rechnungsjahres zu dem Betrieb gehören, unabhängig davon, ob sie sich zu diesem Zeitpunkt im Betrieb befinden.Anzahl (Spalte N)
Die Anzahl der Tiere ist in Stück und auf zwei Dezimalstellen, bei Bienen in der Anzahl der Bienenstöcke anzugeben. Diese Angaben sind nicht für die sonstigen Tiere (Kategorie 900) einzutragen.Wert (Spalte V)
Der Wert der Tiere wird durch Abzug der geschätzten Verkaufskosten vom Zeitwert am Tag der Bewertung bestimmt.- J.PU
- Käufe
Sämtliche Tierzukäufe während des Rechnungsjahres.Anzahl (Spalte N)
Die Anzahl der Tiere ist in Stück und auf zwei Dezimalstellen anzugeben. Diese Angaben sind nicht für die sonstigen Tiere (Code 900) einzutragen.Wert (Spalte V)
Der Wert der Käufe umfasst auch die Einkaufskosten. Die damit zusammenhängenden Prämien und Beihilfen werden nicht von der Gesamtsumme der Käufe abgezogen, sondern in Tabelle M „Beihilfen” in die entsprechenden Kategorien (Codes 5100 bis 5900) eingetragen.- J.SA
- Verkäufe insgesamt
Sämtliche Tierverkäufe während des Rechnungsjahres. Darunter fallen auch Verkäufe von Tieren oder Fleisch an Endverbraucher für den Eigenbedarf, unabhängig davon, ob die Tiere im Betrieb geschlachtet werden oder nicht.Anzahl (Spalte N)
Die Anzahl der Tiere ist in Stück und auf zwei Dezimalstellen anzugeben. Diese Angaben sind nicht für die sonstigen Tiere (Kategorie 900) einzutragen.Wert (Spalte V)
Wenn die etwaigen Vermarktungskosten bekannt sind, werden sie nicht von der Summe der Verkäufe abgezogen sondern unter Code 2090 „Sonstige spezifische Kosten — Tierische Erzeugung” angegeben. Die damit zusammenhängenden Prämien und Beihilfen sind nicht in der Summe der Verkäufe enthalten, sondern werden in Tabelle M „Beihilfen” in die entsprechenden Kategorien (Codes 2110 bis 2900) eingetragen.- J.SS
- Verkäufe zur Schlachtung
Tierverkäufe während des Rechnungsjahres mit dem Ziel der Schlachtung. Diese Angaben sind nicht einzutragen für Zuchtfärsen (Code 251), Bienen (Code 700) und sonstige Tiere (Code 900).Anzahl (Spalte N)
Siehe Verkäufe insgesamt.Wert (Spalte V)
Siehe Verkäufe insgesamt.- J.SR
- Verkäufe zur weiteren Haltung oder Zucht
Tierverkäufe während des Rechnungsjahres mit dem Ziel der weiteren Haltung oder Zucht. Diese Angaben sind nicht einzutragen für Mastfärsen (Code 251), Bienen (Code 700) und sonstige Tiere (Code 900).Anzahl (Spalte N)
Siehe Verkäufe insgesamt.Wert (Spalte V)
Siehe Verkäufe insgesamt.- J.SU
- Verkäufe mit unbekannter Bestimmung
Tierverkäufe während des Rechnungsjahres, bei denen die Bestimmung nicht bekannt ist. Diese Angaben sind nicht einzutragen für Bienen (Code 700) und sonstige Tiere (Code 900).Anzahl (Spalte N)
Siehe Verkäufe insgesamt.Wert (Spalte V)
Siehe Verkäufe insgesamt.- J.FC
- Eigenverbrauch und Naturalleistungen
Während des Rechnungsjahres eigenverbrauchte oder für Naturalleistungen verwendete Tiere.Anzahl (Spalte N)
Die Anzahl der Tiere ist in Stück und auf zwei Dezimalstellen anzugeben. Diese Angaben sind nicht für die sonstigen Tiere (Kategorie 900) einzutragen.Wert (Spalte V)
Der Wert der Tiere ist als Zeitwert zu bestimmen.- J.FU
- Verbrauch im Betrieb
Tiere, die während des Rechnungsjahres als Betriebsmittel zur Weiterverarbeitung im Rahmen sonstiger Erwerbstätigkeiten im Betrieb eingesetzt werden. Darunter fallen:- —
Verköstigung und Beherbergung von Touristen;
- —
Verarbeitung von Tieren zu Fleischerzeugnissen und Futtermitteln.
Anzahl (Spalte N)
Die Anzahl der Tiere ist in Stück und auf zwei Dezimalstellen anzugeben. Diese Angaben sind nicht für die sonstigen Tiere (Kategorie 900) einzutragen.Wert (Spalte V)
Der Wert der Tiere ist als Zeitwert zu bestimmen.Tabelle K
Aufbau der TabelleKategorie der tierischen Erzeugnisse oder tierbezogenen Dienstleistungen | Code (*) | ||
---|---|---|---|
Fehlende Angaben | Code (**) | ||
Spalten | |||
Informationsgruppe | Menge | Wert | |
Q | V | ||
OV | Anfangsbestand | ||
CV | Endbestand | ||
PR | Erzeugung | — | |
SA | Verkauf | ||
FC | Eigenverbrauch | ||
FU | Verbrauch im Betrieb |
Code (*) | Beschreibung |
---|---|
261 | Kuhmilch |
262 | Büffelmilch |
311 | Schafsmilch |
321 | Ziegenmilch |
330 | Wolle |
531 | Eier für den menschlichen Verzehr (alle Geflügelarten) |
532 | Bruteier (alle Geflügelarten) |
700 | Honig und sonstige Erzeugnisse der Bienenzucht |
800 | Dung |
900 | Sonstige tierische Erzeugnisse |
1100 | Tierhaltung unter Vertrag |
1200 | Sonstige tierbezogene Dienstleistungen |
Code (**) | Beschreibung |
---|---|
0 | Einzutragen, wenn alle Angaben vorliegen. |
2 | Code 2 ist einzutragen, wenn die tatsächliche Erzeugung aufgrund der Verkaufsbedingungen nicht in Dezitonnen (oder in 1000 Stück Eier) bestimmt werden kann. |
4 | Code 4 ist einzutragen, wenn nur Lagerbestände und keine tatsächliche Erzeugung vorhanden sind. |
Kategorien der tierischen Erzeugnisse und tierbezogenen Dienstleistungen
Folgende Kategorien sind zu unterscheiden:- 261.
- Kuhmilch
- 262.
- Büffelmilch
- 311.
- Schafsmilch
- 321.
- Ziegenmilch
- 330.
- Wolle
- 531.
- Eier für den menschlichen Verzehr (alle Geflügelarten)
- 532.
- Bruteier (alle Geflügelarten)
- 700.
- Honig und sonstige Erzeugnisse der Bienenzucht: Honig, Met und sonstige Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse der Bienenzucht
- 800.
- Dung
- 900.
- Sonstige tierische Erzeugnisse (Deckgebühren, Embryos, Wachs, Gänse- oder Entenleber, Milch sonstiger Tiere usw.)
- 1100.
Tierhaltung unter Vertrag
Betrag der Einnahmen aus der Vertragstierhaltung unter solchen Bedingungen, dass diese Tätigkeit im Wesentlichen einer Dienstleistung des Betriebsinhabers entspricht, wobei dieser nicht das wirtschaftliche Risiko trägt, das normalerweise mit der Aufzucht oder Mast dieser Tiere, z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine oder Geflügel verbunden ist.
- 1120.
- Rinder unter Vertrag
- 1130.
- Schafe und/oder Ziegen unter Vertrag
- 1140.
- Schweine unter Vertrag
- 1150.
- Geflügel unter Vertrag
- 1190.
- Sonstige Tiere unter Vertrag
- 1200.
Sonstige tierbezogene Dienstleistungen
Erträge aus sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Tieren (Pension usw.)
Codes für fehlende Angaben
Folgende Codes sind zu verwenden:- Code 0:
- Einzutragen, wenn alle Angaben vorliegen.
- Code 2:
- Einzutragen, wenn die Verkaufsbedingungen bei tierischer Vertragserzeugung keine Angabe der mengenmäßigen Erzeugung zulassen (Spalte Q).
- Code 3:
- Einzutragen, wenn die Verkaufsbedingungen bei tierischer Nicht-Vertragserzeugung keine Angabe der mengenmäßigen Erzeugung zulassen (Spalte Q).
- Code 4:
- Einzutragen, wenn die Angaben zur mengenmäßigen Erzeugung nicht vorliegen.
INFORMATIONSGRUPPEN IN TABELLE K
Für Dung (Code 800) sind nur die Angaben über Verkäufe (SA) in der Spalte für den Wert (V) einzutragen. Für die sonstigen tierischen Erzeugnisse (Code 900) ist nur der Wert (in Spalte V) anzugeben, da die Menge für eine Zusammenstellung heterogener Erzeugnisse nicht erfasst werden kann. Für tierbezogene Dienstleistungen wie Tierhaltung unter Vertrag (Code 1100) und sonstige tierbezogene Dienstleistungen (Code 1200) sollten nur die Erträge eingetragen werden, und zwar bei den Informationen über Verkauf (SA) in der Spalte „Wert” (V).Menge (Spalte Q)
Diese Mengen sind in Dezitonnen (100 kg) anzugeben, außer bei Eiern (Codes 531 und 532), die in 1000 Stück angegeben werden. Bei andern Erzeugnissen der Bienenzucht als Honig (Code 700) wird die Menge in Dezitonnen „Honigäquivalent” ausgedrückt.- K.OV
- Anfangsbestand
Die Erzeugnisse auf Lager (Hofbestände) zu Beginn des Rechnungsjahres (ohne Tiere).Menge (Spalte Q)
Siehe Anweisungen für Tabelle K.Wert (Spalte V)
Zeitwert der Erzeugnisse am Tag der Bewertung.- K.CV
- Endbestand
Wert der Erzeugnisse auf Lager (Hofbestände) am Ende des Rechnungsjahres (ohne Tiere).Menge (Spalte Q)
Siehe Anweisungen für Tabelle K.Wert (Spalte V)
Zeitwert der Erzeugnisse am Tag der Bewertung.- K.PR
- Erzeugung während des Rechnungsjahres
Menge (Spalte Q)
Die im Rechnungsjahr erzeugten Mengen tierischer Erzeugnisse (ohne etwaige Verluste). Diese Mengen werden für die Haupterzeugnisse des Betriebs angegeben (ohne Nebenerzeugnisse). Darunter fällt auch die Erzeugung zur Weiterverarbeitung im Rahmen sonstiger unmittelbar mit dem Betrieb verbundener Erwerbstätigkeiten. Die von Kälbern vom Euter gesaugte Milch bleibt in der Erzeugung unberücksichtigt.- K.SA
- Verkauf
Betrag für Verkäufe von Erzeugnissen, die sich am Anfang des Rechnungsjahres auf Lager befanden und/oder im Rechnungsjahr produziert wurden.Menge (Spalte Q)
Siehe Anweisungen für Tabelle K.Wert (Spalte V)
Bereits verbuchte oder noch offene Beträge für Verkäufe von Erzeugnissen, die sich am Anfang des Rechnungsjahres auf Lager befanden und/oder im Rechnungsjahr produziert wurden. Der Betrag der verkauften Erzeugnisse umfasst auch den Wert der rückgelieferten Erzeugnisse (Magermilch usw.). Dieser Wert wird ebenfalls im Betriebsaufwand berücksichtigt. Im Rechnungsjahr gegebenenfalls erhaltene Entschädigungen (z. B. Versicherungszahlungen) sind den Verkaufseinnahmen bei den jeweiligen Erzeugnissen zuzuschlagen, sofern eine entsprechende Zuordnung möglich ist. Andernfalls sind sie unter Code 900 „Sonstige tierische Erzeugnisse” einzutragen. Während des Rechnungsjahres erhaltene Prämien und Beihilfen für Erzeugnisse werden nicht in die Verkäufe einbezogen, sondern in der Tabelle M „Beihilfen” unter den entsprechenden Kategorien (Codes zwischen 2110 und 2900) eingetragen. Wenn etwaige Vermarktungskosten bekannt sind, werden sie nicht vom Verkaufsbetrag abgezogen, sondern unter Code 2090 „Sonstige spezifische Kosten — Tierische Erzeugung” in Tabelle H „Betriebsmittel” eingetragen- K.FC
- Eigenverbrauch und Naturalleistungen
Wert der vom Haushalt des Betriebsinhabers verbrauchten Erzeugnisse und/oder als Naturalleistungen für gekaufte Güter und Dienstleistungen (einschließlich Entlohnung in Naturalien) verwendeten Erzeugnisse. Diese Angaben sind für Bruteier (Code 532) nicht einzutragen.Menge (Spalte Q)
Siehe Anweisungen für Tabelle K.Wert (Spalte V)
Zeitwert der Erzeugnisse.- K.FU
- Verbrauch im Betrieb
Wert der Betriebserzeugnisse, die im Rechnungsjahr als Produktionsmittel im Betrieb verwendet worden sind und sich am Anfang des Rechnungsjahres auf Lager befanden (Hofbestände) und/oder im Verlauf des Rechnungsjahres produziert wurden. Dies beinhaltet Folgendes:- —
Futtermittel: Marktfähige Erzeugnisse des Betriebs (Erzeugnisse, die in der Regel vermarktet werden), die im Rechnungsjahr als Futtermittel verwendet werden. Die von den Kälbern vom Euter gesaugte Milch bleibt beim Verbrauch im Betrieb unberücksichtigt;
- —
Erzeugnisse, die im Rahmen sonstiger, unmittelbar mit dem Betrieb verbundener Erwerbstätigkeiten verwendet werden:
- —
Verpflegung und Beherbergung von Touristen usw.
- —
Weiterverarbeitung (Verarbeitung von Milch zu Butter, Käse usw.)
Menge (Spalte Q)
Siehe Anweisungen für Tabelle K.Wert (Spalte V)
Zeitwert der Erzeugnisse. Diese Werte werden auch bei den Betriebskosten eingetragen.Tabelle L
Aufbau der TabelleKategorie der sonstigen Erwerbstätigkeiten | Code (*) | ||
---|---|---|---|
Fehlende Angaben | Code (**) | ||
Spalten | |||
Informationsgruppe | Menge | Wert | |
Q | V | ||
OV | Anfangsbestand | — | |
CV | Endbestand | — | |
PR | Erzeugung | — | |
SA | Verkauf | — | |
FC | Eigenverbrauch | — | |
FU | Verbrauch im Betrieb | — |
Code (*) | Beschreibung |
---|---|
261 | Verarbeitung von Kuhmilch |
263 | Verarbeitung von Milch anderer Tiere |
900 | Verarbeitung von Fleisch und sonstigen tierischen Erzeugnissen |
1010 | Verarbeitung von pflanzlichen Erzeugnissen |
1020 | Forstwirtschaft und Holzverarbeitung |
2010 | Vertragsarbeiten |
2020 | Fremdenverkehr, Beherbergung, Verköstigung und sonstige Freizeitaktivitäten |
2030 | Erzeugung erneuerbarer Energie |
9000 | Sonstige unmittelbar mit dem Betrieb verbundene „sonstige Erwerbstätigkeiten” |
Code (**) | Beschreibung |
---|---|
0 | Einzutragen, wenn alle Angaben vorliegen. |
1 | Code 1 ist einzutragen bei Erzeugung durch Weiterverarbeitung zugekaufter Tiere oder tierischer oder pflanzlicher Erzeugnisse. |
2 | Code 2 ist einzutragen, wenn die tatsächliche Erzeugung aufgrund der Verkaufsbedingungen nicht in Dezitonnen bestimmt werden kann. |
4 | Code 4 ist einzutragen, wenn nur Lagerbestände und keine tatsächliche Erzeugung vorhanden sind. |
Kategorien sonstiger direkt mit dem Betrieb verbundener Erwerbtätigkeiten
Folgende Kategorien sind zu unterscheiden:- 261.
- Verarbeitung von Kuhmilch
- 263.
- Verarbeitung von Milch anderer Tiere, z. B. Büffel-, Schaf- und Ziegenmilch
- 311.
- Verarbeitung von Schafsmilch
- 321.
- Verarbeitung von Ziegenmilch
- 900.
- Verarbeitung von Fleisch und sonstigen tierischen Erzeugnissen
- 1010.
- Verarbeitung von pflanzlichen Erzeugnissen, ausgenommen Wein und Olivenöl. Darunter fällt auch aus anderen Erzeugnissen als Trauben, Apfelwein oder Birnenmost hergestellter Alkohol.
- 1020.
- Forstwirtschaft und Holzverarbeitung. Darunter fällt der Verkauf von geschlagenem und stehendem Holz, von sonstigen Forsterzeugnissen als Holz (Kork, Kiefernharz usw.) und von verarbeitetem Holz während des Rechnungsjahres.
- 2010.
- Vertragsarbeiten für Dritte. Vermietung von Maschinen und Geräten des Betriebs ohne Arbeitskräfte des Betriebs oder ausschließlich mit Vertragsarbeitern werden nicht als sonstige Erwerbstätigkeiten, sondern als Teil der landwirtschaftlichen Tätigkeit betrachtet.
- 2020.
- Fremdenverkehr, Beherbergung, Verköstigung und sonstige Freizeitaktivitäten. Die angegebenen Einnahmen umfassen die für Fremdenverkehrsleistungen erhaltenen Vergütungen (Campingplätze, Ferienhäuser, Reitmöglichkeiten, Jagd- und Fischereiverpachtung usw.).
- 2030.
Erzeugung von erneuerbarer Energie. Dazu gehört die Erzeugung von erneuerbarer Energie für Vermarktungszwecke, einschließlich Biogas, Biokraftstoffe oder Strom, in Windturbinen oder sonstigen Einrichtungen oder aus landwirtschaftlichen Rohstoffen. Ausgeschlossen sind die folgenden Posten, da sie als Teil der landwirtschaftlichen Tätigkeiten im Betrieb zu betrachten sind:
- —
die Erzeugung erneuerbarer Energie ausschließlich für den Verbrauch im Betrieb;
- —
die Verpachtung von Flächen oder Dachflächen nur für die Installation von Anlagen wie Windrädern oder Solarpanelen;
- —
der Verkauf von Rohstoffen an sonstige Unternehmen für die Erzeugung erneuerbarer Energien.
- 9000.
- Sonstige unmittelbar mit dem Betrieb verbundene „sonstige Erwerbstätigkeiten” . Anderweitig nicht genannte sonstige Erwerbstätigkeiten, die unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehen.
Codes für fehlende Angaben
Folgende Codes sind zu verwenden:- Code 0:
- Einzutragen, wenn alle Angaben vorliegen.
- Code 1:
- Einzutragen bei Erzeugung durch Weiterverarbeitung zugekaufter Tiere, tierischer oder pflanzlicher Erzeugnisse.
- Code 2:
- Einzutragen, wenn die Verkaufsbedingungen bei Vertragserzeugung keine Angabe der mengenmäßigen Erzeugung zulassen (Spalte Q).
- Code 3:
- Einzutragen, wenn die Verkaufsbedingungen bei Nicht-Vertragserzeugung keine Angabe der mengenmäßigen Erzeugung zulassen (Spalte Q).
- Code 4:
- Einzutragen, wenn die Angaben zur mengenmäßigen Erzeugung nicht vorliegen.
INFORMATIONSGRUPPEN IN TABELLE L
Menge (Spalte Q)
Diese Mengen sind in Dezitonnen (100 kg) anzugeben. Für die Verarbeitungserzeugnisse aus Milch (Codes 261 und 263) wird die Menge der Flüssigmilch unabhängig von der Form (Sahne, Butter, Käse usw.) angegeben, in der sie verkauft bzw. zum Eigenverbrauch, zum Verbrauch im Betrieb oder für Naturalleistungen verwendet wird.- L.OV
- Anfangsbestand
Die Erzeugnisse auf Lager (Hofbestände) zu Beginn des Rechnungsjahres. Diese Angaben sind nicht einzutragen für Vertragsarbeit (Code 2010), Fremdenverkehrstätigkeiten (Code 2020), die Erzeugung erneuerbarer Energie (Code 2030) und sonstige „Sonstige unmittelbar mit dem Betrieb verbundene Erwerbstätigkeiten” (Code 9000).Wert (Spalte V)
Der Wert der Erzeugnisse wird durch Abzug der geschätzten Verkaufskosten vom Zeitwert am Tag der Bewertung bestimmt.- L.CV
- Endbestand
Wert der Erzeugnisse auf Lager (Hofbestände) am Ende des Rechnungsjahres. Diese Angaben sind nicht einzutragen für Vertragsarbeit (Code 2010), Fremdenverkehrstätigkeiten (Code 2020), die Erzeugung erneuerbarer Energie (Code 2030) und sonstige „Sonstige unmittelbar mit dem Betrieb verbundene Erwerbstätigkeiten” (Code 9000).Wert (Spalte V)
Der Wert der Erzeugnisse wird durch Abzug der geschätzten Verkaufskosten vom Zeitwert am Tag der Bewertung bestimmt.- L.PR
- Erzeugung des Rechnungsjahres
Menge (Spalte Q)
Diese Angaben sind nur für die Kategorien betreffend die Milchverarbeitung (Codes 261 bis 321) einzutragen. Die Erzeugung entspricht der Menge der während des Rechnungsjahres im Betrieb erzeugten und für die Herstellung von Verarbeitungserzeugnissen verwendeten Flüssigmilch.- L.SA
- Verkauf
Betrag für Verkäufe von Erzeugnissen, die sich am Anfang des Rechnungsjahres auf Lager befanden und/oder im Rechnungsjahr produziert wurden, sowie Einkünfte aus sonstigen Erwerbstätigkeiten.Wert (Spalte V)
Bereits verbuchte oder noch offene Beträge für Verkäufe von Erzeugnissen, die sich am Anfang des Rechnungsjahres auf Lager befanden und/oder im Rechnungsjahr produziert wurden. Im Rechnungsjahr gegebenenfalls erhaltene Entschädigungen (z. B. Versicherungszahlungen) sind den Verkaufseinnahmen bei den jeweiligen Erzeugnissen zuzuschlagen, sofern eine entsprechende Zuordnung möglich ist. Andernfalls sind sie in Tabelle I „Pflanzenbau” unter Code 90900 „Sonstiges” einzutragen. Während des Rechnungsjahres erhaltene Prämien und Beihilfen für Erzeugnisse werden nicht in die Verkäufe einbezogen, sondern in der Tabelle M „Beihilfen” unter den entsprechenden Kategorien (Codes zwischen 2110 und 2900) eingetragen. Wenn etwaige Vermarktungskosten bekannt sind, werden sie nicht vom Verkaufsbetrag abgezogen, sondern in der entsprechenden Kategorie der Kosten der sonstigen Erwerbstätigkeiten (Codes 4010 bis 4090) in Tabelle H „Betriebsmittel” eingetragen).- L.FC
- Eigenverbrauch und Naturalleistungen
Wert der vom Haushalt des Betriebsinhabers verbrauchten Erzeugnisse und/oder als Naturalleistungen für gekaufte Güter und Dienstleistungen (einschließlich Entlohnung in Naturalien) verwendeten Erzeugnisse. Diese Angaben sind nicht einzutragen für Vertragsarbeit (Code 2010), Fremdenverkehrstätigkeiten (Code 2020) und Erzeugung erneuerbarer Energie (Code 2030).Wert (Spalte V)
Zeitwert der Erzeugnisse.- L.FU
- Verbrauch im Betrieb
Wert der Betriebserzeugnisse, die im Rechnungsjahr als Produktionsmittel im Betrieb verwendet worden sind und sich am Anfang des Rechnungsjahres auf Lager befanden (Hofbestände) und/oder im Verlauf des Rechnungsjahres produziert wurden. Darunter fallen im Betrieb verarbeitete (Verarbeitung von Milch zu Käse, Getreide zu Brot, Fleisch zu Schinken usw.) und für Verköstigung und Beherbergung verwendete Erzeugnisse. Diese Angaben sind nicht einzutragen für Vertragsarbeit (Code 2010), Fremdenverkehrstätigkeiten (Code 2020) und Erzeugung erneuerbarer Energie (Code 2030).Wert (Spalte V)
Zeitwert der Erzeugnisse.Tabelle M
Aufbau der TabelleKategorie der Beihilfe/Verwaltungsinformation | Code (*) | |||
Finanzierung | Code (**) | |||
Basiseinheit | Code (***) | |||
Informationsgruppe | Spalten | |||
Anzahl der Basiseinheiten | Wert | Art | ||
N | V | T | ||
S | Beihilfe | — | ||
AI | Verwaltungsinformationen | — |
Code (*) | Gruppe | Beschreibung der Kategorien | Spalten | |||
---|---|---|---|---|---|---|
N | V | T | ||||
Entkoppelte Zahlungen | ||||||
1250 | S | Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit | — | |||
1300 | S | Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit | — | |||
1400 | S | Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl (Öko-Regelungen) | — | |||
1600 | S | Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte | — | |||
1700 | S | Zahlungen an Kleinerzeuger | — | |||
Gekoppelte Einkommensstützung | ||||||
Landwirtschaftliche Kulturpflanzen | ||||||
Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen | ||||||
23111 | S | Getreide | — | |||
23112 | S | Ölsaaten | — | |||
23114 | S | Eiweißpflanzen und Körnerleguminosen | — | |||
2312 | S | Kartoffeln/Erdäpfel | — | |||
23121 | S | davon zur Stärkeherstellung bestimmte Kartoffeln/Erdäpfel | — | |||
2313 | S | Zuckerrüben | — | |||
Handelsgewächse | ||||||
23141 | S | Flachs | — | |||
23142 | S | Hanf | — | |||
23143 | S | Hopfen | — | |||
23144 | S | Zuckerrohr | — | |||
23145 | S | Chicorée | — | |||
23149 | S | Sonstige Handelsgewächse | — | |||
2315 | S | Gemüse | — | |||
2316 | S | Schwarz- und Grünbrache | — | |||
2317 | S | Reis | — | |||
2319 | S | Landwirtschaftliche Kulturpflanzen (nicht näher bestimmt) | — | |||
2320 | S | Dauergrünland | — | |||
2321 | S | Trockenfutter | — | |||
2322 | S | Kulturspezifische Zahlung für Baumwolle | — | |||
2323 | S | Nationales Umstrukturierungsprogramm für den Baumwollsektor | — | |||
2324 | S | Saatgutproduktion | — | |||
Dauerkulturen | ||||||
23311 | S | Beeren | — | |||
23312 | S | Schalenfrüchte | — | |||
2332 | S | Kern- und Steinobst | — | |||
2333 | S | Zitrusanlagen | — | |||
2334 | S | Olivenanlagen — Olivenöl und Tafeloliven | — | |||
2335 | S | Rebanlagen | — | |||
2339 | S | Anderweitig nicht genannte Dauerkulturen | — | |||
Tiere | ||||||
2341 | S | Milchkühe | — | |||
2342 | S | Fleischrinder | — | |||
2343 | S | Rinder (nicht näher bestimmt) | — | |||
2344 | S | Schafe und Ziegen | — | |||
2345 | S | Schweine und Geflügel | — | |||
2346 | S | Seidenraupen | — | |||
2347 | S | Bienenzuchterzeugnisse | — | |||
2349 | S | Anderweitig nicht genannte Tiere | — | |||
2410 | S | Niederwald mit Kurzumtrieb | — | |||
2490 | S | Sonstige gekoppelte Zahlungen, anderweitig nicht genannt | — | |||
Außergewöhnliche Prämien und Beihilfen | ||||||
2810 | S | Entschädigungen bei Naturkatastrophen | — | |||
2890 | S | Sonstige außergewöhnliche Prämien und Beihilfen | — | |||
2900 | S | Sonstige Direktzahlungen, anderweitig nicht genannt | — | |||
Entwicklung des ländlichen Raums | ||||||
3100 | S | Investitionen, einschließlich in Bewässerung | — | |||
3200 | S | Niederlassung von Junglandwirten, neuen Landwirten und Existenzgründungen im ländlichen Raum | — | |||
3310 | S | Bewirtschaftungsverpflichtungen (umwelt- und klimabezogene und andere) (ausgenommen Tierwohl und ökologischer/biologischer Landbau) | — | |||
3320 | S | Zahlungen für Tierwohlmaßnahmen | — | |||
3350 | S | Ökologischer/biologischer Landbau | — | |||
3400 | S | Gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben (z. B. Natura 2000, Wasserrahmenrichtlinie) | — | |||
3500 | S | Naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen | — | |||
S | Forstwirtschaftliche/nichtproduktive Investitionen | |||||
3610 | S | Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und zur Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern | — | |||
3620 | S | Natura-2000-Zahlungen für die Forstwirtschaft sowie Mittel für Waldumwelt- und Klimaleistungen und die Erhaltung der Wälder | — | |||
3750 | S | Unterstützung für den Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen | — | |||
3760 | S | Risikomanagementinstrumente | — | |||
3900 | S | Sonstige Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums | — | |||
Prämien und Kostenbeihilfen | ||||||
4100 | S | Löhne und Soziallasten | — | |||
4200 | S | Kraftstoffe | — | |||
Tierbestand | ||||||
4310 | S | Futtermittel für Raufutterfresser | — | |||
4320 | S | Futtermittel für Schweine und Geflügel | — | |||
4330 | S | Sonstige Tierbestandskosten | — | |||
Pflanzenbau | ||||||
4410 | S | Saatgut | — | |||
4420 | S | Düngemittel | — | |||
4430 | S | Pflanzenschutzmittel | — | |||
4440 | S | Sonstige spezifische Kosten — Pflanzliche Erzeugung | — | |||
Gemeinkosten | ||||||
4510 | S | Elektrischer Strom | — | |||
4520 | S | Brennstoffe insgesamt | — | |||
4521 | S | davon Erdgas und industriell erzeugte Gase | — | |||
4522 | S | davon Erdöl und Erdölerzeugnisse | — | |||
4523 | S | davon feste fossile Brennstoffe | — | |||
4524 | S | davon erneuerbare Brennstoffe | — | |||
4530 | S | Wasser | — | |||
4540 | S | Versicherungen | — | |||
4550 | S | Zinsen | — | |||
4600 | S | Kosten für sonstige Erwerbstätigkeiten | — | |||
4900 | S | Sonstige Aufwendungen | — | |||
Prämien und Beihilfen auf Tierzukäufe | ||||||
5100 | S | Milchkuhzukäufe | — | |||
5200 | S | Fleischrinderzukäufe | — | |||
5300 | S | Schaf- und Ziegenzukäufe | — | |||
5400 | S | Schweine- und Geflügelzukäufe | — | |||
5900 | S | Sonstige Tierzukäufe | — | |||
9000 | S | Berichtigungen für frühere Rechnungsjahre | — | |||
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ-Standards 2, 8 und 9) | ||||||
10010 | AI | GLÖZ 2 für Feuchtgebiete und Torfflächen | — | — | ||
10011 | AI | GLÖZ 2: Feuchtgebiete und Torfflächen — Dauergrünland — in Hektar | — | — | ||
10012 | AI | GLÖZ 2: Feuchtgebiete und Torfflächen — Ackerland — in Hektar | — | — | ||
10013 | AI | GLÖZ 2: Feuchtgebiete und Torfflächen — Dauerkultur — in Hektar | — | — | ||
10300 | AI | GLÖZ 8: Mindestanteil an Ackerland, der für nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente vorgesehen ist | — | — | ||
10310 | AI | GLÖZ 8: Brachliegende Flächen in Hektar | — | — | ||
10311 | AI | GLÖZ 8: Terrassen in Hektar | — | — | ||
10312 | AI | GLÖZ 8: Hecken, Einzelbäume oder Baumgruppen, Baumreihen in Hektar | — | — | ||
10313 | AI | GLÖZ 8: Feldränder, Kleinflächen oder Pufferstreifen in Hektar | — | — | ||
10318 | AI | GLÖZ 8: Fläche von Zwischenfrüchten in Hektar | — | — | ||
10319 | AI | GLÖZ 8: Fläche von stickstoffbindenden Pflanzen in Hektar | — | — | ||
10324 | AI | GLÖZ 8: Gräben in Hektar | — | — | ||
10325 | AI | GLÖZ 8: Wasserläufe in Hektar | — | — | ||
10326 | AI | GLÖZ 8: Kleine Teiche in Hektar | — | — | ||
10327 | AI | GLÖZ 8: Kleine Feuchtgebiete in Hektar | — | — | ||
10328 | AI | GLÖZ 8: Steinmauern in Hektar | — | — | ||
10329 | AI | GLÖZ 8: Steinhaufen in Hektar | — | — | ||
10330 | AI | GLÖZ 8: Kulturobjekte in Hektar | — | — | ||
10400 | AI | GLÖZ 9: Umstellungs- oder Umbruchverbot | — | — | ||
10401 | AI | GLÖZ 9: Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten in Hektar | — | — | ||
10402 | AI | GLÖZ 9: Als umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten, das im Rahmen von GLÖZ 9 geschützt und von Landwirtinnen und Landwirten gemeldet wurde, ausgewiesene Fläche in Hektar | — | — | ||
10403 | AI | GLÖZ 9: Als umweltsensibles Dauergrünland außerhalb von Natura-2000-Gebieten, das im Rahmen von GLÖZ 9 geschützt und von Landwirtinnen und Landwirten gemeldet wurde, ausgewiesene Fläche in Hektar, falls zutreffend | — | — |
Code (**) | Beschreibung |
---|---|
0 | Entfällt. Diese Codenummer ist im Falle von Verwaltungsinformationen zu verwenden. |
1 | Die Beihilfe wird ausschließlich aus dem EU-Haushalt finanziert. |
2 | Die Beihilfe wird von der EU und dem Mitgliedstaat gemeinsam finanziert. |
3 | Die Beihilfe wird nicht durch die EU, sondern aus sonstigen öffentlichen Quellen finanziert. |
Code (***) | Beschreibung |
---|---|
0 | Entfällt. Diese Codenummer ist im Falle von Verwaltungsinformationen zu verwenden. |
1 | Die Beihilfe wird je Stück Vieh gewährt. |
2 | Die Beihilfe wird je Hektar gewährt. |
3 | Die Beihilfe wird pro Tonne gewährt. |
4 | Betrieb/Sonstiges: Die Beihilfe wird für den gesamten Betrieb oder in einer Form gewährt, die sich keiner der sonstigen Kategorien zuordnen lässt. |
INFORMATIONSGRUPPEN IN TABELLE M
- S
- Beihilfen
Prämien und Beihilfen werden nach der Beihilfekategorie (S), der Finanzierung und der Basiseinheit festgelegt. Für jeden Eintrag sind die Anzahl der Basiseinheiten (N) und der erhaltene Betrag (V) zu erfassen. Gegebenenfalls ergeben sich mehrere Übersichten je Beihilfekategorie, da die Basiseinheiten und/oder die Finanzierungsquellen unterschiedlich sein können. Als allgemeine Regel gilt, dass Prämien und Beihilfen, die in Tabelle M erfasst sind, das laufende Rechnungsjahr betreffen, ganz gleich, wann die Zahlung eingegangen ist (das Rechnungsjahr entspricht dem Antragsjahr). Investitionsbeihilfen und Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums, andere als Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete, bilden eine Ausnahme von dieser allgemeinen Regel, da sich eingetragene Beträge auf tatsächliche Zahlungen im Laufe des Rechnungsjahres beziehen sollten (das Rechnungsjahr entspricht dem Auszahlungsjahr).- AI
- Verwaltungsinformation
Bestimmte Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ-Standards 2, 8 und 9) werden durch die Kategorie der Verwaltungsinformation (AI) bestimmt. Die Anzahl (N) und/oder Art (T) der Basiseinheiten sind für jede Eintragung wie in der Tabelle spezifiziert zu erfassen. Die Anzahl der Basiseinheiten (N) entspricht der Fläche (in Hektar), für die GLÖZ-Standards gelten. Die Art (T) bezieht sich auf die Anwendung des GLÖZ-Standards auf Betriebsebene und ist aus der nachstehenden Liste auszuwählen:Code | Beschreibung |
---|---|
1 | Der landwirtschaftliche Betrieb muss die Verwaltungsanforderung erfüllen. |
2 | Für den landwirtschaftlichen Betrieb gilt eine im GLÖZ-Standard festgelegte Ausnahme. |
Fußnote(n):
- (1)
Vgl. Anhang VII.
- (2)
Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (ABl. L 189 vom 20.7.2007, S. 1).
- (3)
Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1).
- (4)
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487).
- (5)
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).
- (6)
Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1).
- (7)
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7).
- (8)
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1).
- (9)
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 385/2012 der Kommission vom 30. April 2012 über den Betriebsbogen für die Feststellung der Einkommen in den landwirtschaftlichen Betrieben und die Untersuchung von deren betriebswirtschaftlichen Verhältnissen (ABl. L 127 vom 15.5.2012, S. 1).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.