Artikel 1 VO (EU) 2015/2219
Errichtung der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung
(1) Hiermit wird die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) errichtet.
(2) Die durch diese Verordnung errichtete EPA tritt als Nachfolgerin an die Stelle der durch den Beschluss 2005/681/JI errichteten Europäischen Polizeiakademie (EPA).
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