Artikel 30 VO (EU) 2015/2219

Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen

Die EPA wendet die Sicherheitsvorschriften der Kommission zum Schutz von EU-Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen im Sinne der Beschlüsse (EU, Euratom) 2015/443(1) und (EU, Euratom) 2015/444(2) der Kommission — einschließlich der Bestimmungen über den Austausch, die Verarbeitung und die Speicherung von derartigen Informationen — entsprechend an.

Fußnote(n):

(1)

Beschluss (EU, Euratom) 2015/443 der Kommission vom 13. März 2015 über Sicherheit in der Kommission (ABl. L 72 vom 17.3.2015, S. 41).

(2)

Beschluss 2015/444 (EU, Euratom) der Kommission vom 13. März 2015 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 72 vom 17.3.2015, S. 53).

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