Artikel 35 VO (EU) 2015/2219
Sitzabkommen und Arbeitsvoraussetzungen
Die Bestimmungen über die Unterbringung der EPA in Ungarn und die Leistungen, die von diesem Mitgliedstaat zu erbringen sind, sowie die besonderen Vorschriften, die im Sitzmitgliedstaat der EPA für den Exekutivdirektor, die Mitglieder des Verwaltungsrats, die Bediensteten der EPA und deren Familienangehörige gelten, werden in einem Sitzabkommen zwischen der EPA und Ungarn festgelegt das nach Billigung durch den Verwaltungsrat geschlossen wird.
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