Artikel 40 VO (EU) 2015/2219

Ersetzung und Aufhebung

(1) Der Beschluss 2005/681/JI in der durch die Verordnung (EU) Nr. 543/2014 geänderten Fassung wird für die Mitgliedstaaten, die durch die vorliegende Verordnung gebunden sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2016 ersetzt.

Der Beschluss 2005/681/JI wird daher aufgehoben.

(2) Für die durch diese Verordnung gebundenen Mitgliedstaaten gelten Verweise auf die in Absatz 1 genannten Rechtsakte als Verweise auf diese Verordnung.

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