Artikel 41 VO (EU) 2015/2219

Aufrechterhaltung der vom auf der Grundlage des Beschlusses 2005/681/JI eingesetzten Verwaltungsrat erlassenen internen Vorschriften und Maßnahmen

Die vom Verwaltungsrat auf der Grundlage des Beschlusses 2005/681/JI erlassenen internen Vorschriften und Maßnahmen bleiben auch nach dem 1. Juli 2016 in Kraft, sofern der Verwaltungsrat im Zuge der Anwendung dieser Verordnung nichts anderes beschließt.

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