Artikel 42 VO (EU) 2015/2219

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2) Sie gilt ab dem 1. Juli 2016.

Die Artikel 37, 38 und 39 gelten jedoch bereits ab dem 24. Dezember 2015.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.