Artikel 1 VO (EU) 2015/2346
Nach Artikel 13 Absatz 3 der Grundverordnung wird eine Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob mit in die Union versandten Einfuhren manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon, d. h. Chassis und Hydraulik, mit einem sogenannten Gewichtsangabesystem bestehend aus einem Wiegemechanismus, der nicht in das Chassis eingebaut ist und eine Fehlertoleranz von gleich oder mehr als 1 % der Last aufweist, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den KN-Codes ex84279000 und ex84312000 (TARIC-Codes 8427900030 und 8431200050) eingereiht sind, die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1008/2011, geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 372/2013, eingeführten Maßnahmen umgangen werden.
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