ANHANG IV VO (EU) 2015/2378

Formblatt gemäß Artikel 1 Absatz 5

Das Formblatt für Rückmeldungen gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2011/16/EU enthält die folgenden Felder(1):

Referenznummer

Datum

Für die Übermittlung der Rückmeldung zuständige Behörde

Allgemeine Rückmeldung zu den übermittelten Informationen

Ergebnisse, die in direktem Zusammenhang zu den übermittelten Informationen stehen.

Fußnote(n):

(1)

Das Formblatt für einen bestimmten Fall muss jedoch nur die tatsächlich ausgefüllten Felder enthalten.

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