ANHANG IV VO (EU) 2015/2378
Formblatt gemäß Artikel 1 Absatz 5
Das Formblatt für Rückmeldungen gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2011/16/EU enthält die folgenden Felder(1):- —
Referenznummer
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Datum
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Für die Übermittlung der Rückmeldung zuständige Behörde
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Allgemeine Rückmeldung zu den übermittelten Informationen
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Ergebnisse, die in direktem Zusammenhang zu den übermittelten Informationen stehen.
Fußnote(n):
- (1)
Das Formblatt für einen bestimmten Fall muss jedoch nur die tatsächlich ausgefüllten Felder enthalten.
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