ANHANG IX VO (EU) 2015/2378

Liste gemäß Artikel 2d

Die für alle Formen der Verwaltungszusammenarbeit außer dem verpflichtenden automatischen Informationsaustausch gemäß Artikel 23 Absatz 4 der Richtlinie 2011/16/EU benötigten statistischen Angaben umfassen folgende Informationen:

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Angabe des Mitgliedstaats

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Jahr

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Teil A: Nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselte statistische Angaben zum Informationsaustausch

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zum Informationsaustausch auf Ersuchen (Artikel 5, 6 und 7 der Richtlinie 2011/16/EU)

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Anzahl der übermittelten Ersuchen

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Anzahl der eingegangenen Antworten

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Anzahl der innerhalb der gesetzlichen Frist eingegangenen vollumfänglichen Antworten

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Anzahl der Antworten, bei denen (alle oder ein Teil der) Informationen innerhalb von zwei Monaten eingegangen sind

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Anzahl der eingegangenen Ersuchen

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Anzahl der übermittelten Antworten

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Anzahl der Ablehnungen gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2011/16/EU

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zum Informationsaustausch auf ein auf eine Gruppe bezogenes Ersuchen (Artikel 5a der Richtlinie 2011/16/EU)

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Anzahl der übermittelten gruppenbezogenen Ersuchen

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Anzahl der eingegangenen gruppenbezogenen Antworten

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Anzahl der innerhalb der gesetzlichen Frist eingegangenen vollumfänglichen gruppenbezogenen Antworten

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Anzahl der gruppenbezogenen Antworten, bei denen (alle oder ein Teil der) Informationen innerhalb von zwei Monaten eingegangen sind

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Anzahl der eingegangenen gruppenbezogenen Ersuchen

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Anzahl der übermittelten gruppenbezogenen Antworten

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Anzahl der Ablehnungen von gruppenbezogenen Ersuchen gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2011/16/EU

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zum spontanen Informationsaustausch (Artikel 9 und 10 der Richtlinie 2011/16/EU)

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Anzahl der spontanen Informationsübermittlungen

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Anzahl der spontanen Informationseingänge

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Teil B: Nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselte statistische Angaben zu anderen Formen der Verwaltungszusammenarbeit

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zur Anwesenheit in den Amtsräumen von Behörden und zur Teilnahme an behördlichen Ermittlungen (Artikel 11 der Richtlinie 2011/16/EU)

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Anzahl der eingehenden Anträge auf Anwesenheit in den Amtsräumen der Behörden und auf Teilnahme an behördlichen Ermittlungen

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Anzahl der ausgehenden Anträge auf Anwesenheit in den Amtsräumen der Behörden und auf Teilnahme an behördlichen Ermittlungen

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zu gleichzeitigen Prüfungen (Artikel 12 der Richtlinie 2011/16/EU)

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Anzahl der vom betreffenden Mitgliedstaat eingeleiteten gleichzeitigen Prüfungen

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Anzahl der gleichzeitigen Prüfungen, an denen der betreffende Mitgliedstaat beteiligt war

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zu gemeinsamen Prüfungen (Artikel 12a der Richtlinie 2011/16/EU)

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Anzahl der vom betreffenden Mitgliedstaat eingeleiteten gemeinsamen Prüfungen

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Anzahl der gemeinsamen Prüfungen, an denen der betreffende Mitgliedstaat beteiligt war

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zu Zustellungsersuchen (Artikel 13 der Richtlinie 2011/16/EU)

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Anzahl der übermittelten Zustellungsersuchen

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Anzahl der eingegangenen Zustellungsersuchen

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zu Rückmeldungen (Artikel 14 der Richtlinie 2011/16/EU)

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Anzahl der übermittelten Bitten um Rückmeldung

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Anzahl der eingegangenen Rückmeldungen

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Anzahl der eingegangenen Bitten um Rückmeldung

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Anzahl der übermittelten Rückmeldungen

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Teil C: Statistiken zu den geschätzten Mehreinnahmen oder zum Anstieg der festgesetzten Steuern durch Verwaltungszusammenarbeit. Die hier genannten Angaben sind freiwillig.

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Infolge des Informationsaustauschs auf Ersuchen

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infolge des spontanen Informationsaustauschs

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infolge gleichzeitiger Prüfungen

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Gesamtbetrag und Zahl der Fälle.

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