ANHANG VIII VO (EU) 2015/2378
Formblatt gemäß Artikel 2c
Das Formblatt für die Bewertung gemäß Artikel 23 Absatz 3 der Richtlinie 2011/16/EU enthält die folgenden Angaben:- —
Angabe des Mitgliedstaats, der den Fragebogen beantwortet
- —
Verfügbarkeit von Informationen in diesem Mitgliedstaat
- —
Überwachung der Übermittlung bilateraler jährlicher Rückmeldungen gemäß Artikel 14 Absatz 2
- —
Wirksamkeit des automatischen Informationsaustauschs:
- —
Verarbeitung der eingegangenen Informationen und wichtigste dabei aufgetretene technische (IT-)Probleme allgemeiner Art
- —
Qualität der eingegangenen Informationen zur Identifizierung von Empfängern/Parteien; Probleme mit dem Inhalt der eingegangenen Informationen und damit zusammenhängende Anregungen
- —
Nutzung und Wirksamkeit im Hinblick auf die Rechtskonformität unter Einschluss der grundsätzlichen Nützlichkeit der Informationen; derzeitige und künftige Nutzung von Informationen; Nutzung von Informationen, aufgeschlüsselt nach Steuerbereichen; Förderung der Verwaltungszusammenarbeit durch Nutzung der eingegangenen Informationen
- —
in der Praxis erreichte Ergebnisse unter Einschluss des Gesamtergebnisses (einschließlich der Sonderprojekte); konkrete Ergebnisse von Sonderprojekten; Verwaltungs- und sonstige einschlägige Kosten der Entwicklung und Durchführung des automatischen Informationsaustauschs; Verwaltungskosten regelmäßiger Vorgänge des automatischen Informationsaustauschs; sonstige einschlägige Kosten von Operationen zur Gewährleistung der Steuerrechtskonformität; positive und negative Erfahrungen; wesentliche Probleme, die zu Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren geführt haben
- —
Erfolgsquote bezüglich der Verpflichtung zur Übermittlung von länderbezogenen Berichten an die betroffenen Mitgliedstaaten (Anzahl der von den Steuerbehörden anderer Mitgliedstaaten übermittelten länderbezogenen Berichte/Anzahl der noch von den Steuerbehörden anderer Mitgliedstaaten zu übermittelnden länderbezogenen Berichte)
- —
Konformitätsquote der berichtenden Einheiten hinsichtlich der Verpflichtung zur Vorlage von länderbezogenen Berichten (Anzahl der eingegangenen länderbezogenen Berichte/Anzahl der zu übermittelnden länderbezogenen Berichte)
- —
Liste etwaiger Staaten und Hoheitsgebiete, in denen oberste Muttergesellschaften von berichtenden Einheiten mit Sitz in der Union ansässig sind, in denen aber keine vollständigen Berichte vorgelegt oder ausgetauscht wurden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.