ANHANG VIII VO (EU) 2015/2378

Formblatt gemäß Artikel 2c

Das Formblatt für die Bewertung gemäß Artikel 23 Absatz 3 der Richtlinie 2011/16/EU enthält die folgenden Angaben:

Angabe des Mitgliedstaats, der den Fragebogen beantwortet

Verfügbarkeit von Informationen in diesem Mitgliedstaat

Überwachung der Übermittlung bilateraler jährlicher Rückmeldungen gemäß Artikel 14 Absatz 2

Wirksamkeit des automatischen Informationsaustauschs:

Verarbeitung der eingegangenen Informationen und wichtigste dabei aufgetretene technische (IT-)Probleme allgemeiner Art

Qualität der eingegangenen Informationen zur Identifizierung von Empfängern/Parteien; Probleme mit dem Inhalt der eingegangenen Informationen und damit zusammenhängende Anregungen

Nutzung und Wirksamkeit im Hinblick auf die Rechtskonformität unter Einschluss der grundsätzlichen Nützlichkeit der Informationen; derzeitige und künftige Nutzung von Informationen; Nutzung von Informationen, aufgeschlüsselt nach Steuerbereichen; Förderung der Verwaltungszusammenarbeit durch Nutzung der eingegangenen Informationen

in der Praxis erreichte Ergebnisse unter Einschluss des Gesamtergebnisses (einschließlich der Sonderprojekte); konkrete Ergebnisse von Sonderprojekten; Verwaltungs- und sonstige einschlägige Kosten der Entwicklung und Durchführung des automatischen Informationsaustauschs; Verwaltungskosten regelmäßiger Vorgänge des automatischen Informationsaustauschs; sonstige einschlägige Kosten von Operationen zur Gewährleistung der Steuerrechtskonformität; positive und negative Erfahrungen; wesentliche Probleme, die zu Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren geführt haben

Erfolgsquote bezüglich der Verpflichtung zur Übermittlung von länderbezogenen Berichten an die betroffenen Mitgliedstaaten (Anzahl der von den Steuerbehörden anderer Mitgliedstaaten übermittelten länderbezogenen Berichte/Anzahl der noch von den Steuerbehörden anderer Mitgliedstaaten zu übermittelnden länderbezogenen Berichte)

Konformitätsquote der berichtenden Einheiten hinsichtlich der Verpflichtung zur Vorlage von länderbezogenen Berichten (Anzahl der eingegangenen länderbezogenen Berichte/Anzahl der zu übermittelnden länderbezogenen Berichte)

Liste etwaiger Staaten und Hoheitsgebiete, in denen oberste Muttergesellschaften von berichtenden Einheiten mit Sitz in der Union ansässig sind, in denen aber keine vollständigen Berichte vorgelegt oder ausgetauscht wurden.

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