Artikel 111 VO (EU) 2015/2446
Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung im Falle höherer Gewalt (Artikel 127 Absätze 3 und 7 des Zollkodex)
Die in den Artikeln 105 bis 109 genannten Fristen gelten nicht im Falle höherer Gewalt.
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