Artikel 152 VO (EU) 2015/2446
Zollförmlichkeiten und -kontrollen bei Eigenkontrolle (Artikel 185 Absatz 1 des Zollkodex)
Inhaber von Bewilligungen für die Eigenkontrolle dürfen unter zollamtlicher Überwachung die Einhaltung von in der Bewilligung festgelegten Verboten und Beschränkungen kontrollieren.
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