Artikel 198 VO (EU) 2015/2446
Bewilligung zur Verwendung einer Versandanmeldung mit verringerten Datenanforderungen (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe d des Zollkodex)
Bewilligungen gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe d des Zollkodex zur Verwendung einer Zollanmeldung mit verringerten Datenanforderungen für die Überführung von Waren in den Unionsversand werden gewährt für
- a)
- Warenbeförderungen im Eisenbahnverkehr;
- b)
- Warenbeförderungen im Luft- und im Seeverkehr, wenn als Versandanmeldung kein elektronisches Beförderungsdokument verwendet wird.
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