Artikel 198 VO (EU) 2015/2446

Bewilligung zur Verwendung einer Versandanmeldung mit verringerten Datenanforderungen (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe d des Zollkodex)

Bewilligungen gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe d des Zollkodex zur Verwendung einer Zollanmeldung mit verringerten Datenanforderungen für die Überführung von Waren in den Unionsversand werden gewährt für

a)
Warenbeförderungen im Eisenbahnverkehr;
b)
Warenbeförderungen im Luft- und im Seeverkehr, wenn als Versandanmeldung kein elektronisches Beförderungsdokument verwendet wird.

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