Artikel 4 VO (EU) 2015/2451

Offenlegung von Informationen über die Ausübung von Optionen gemäß der Richtlinie 2009/138/EG

Zur Übermittlung der Informationen nach Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie 2009/138/EG verwenden die Aufsichtsbehörden den in Anhang III aufgeführten Meldebogen.

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