Artikel 1 VO (EU) 2015/272

In Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 612/2013 wird eine Ziffer iv) mit folgendem Wortlaut eingefügt:

iv)
Angaben zum Code Wirtschaftsbeteiligter (Rolle), aus denen hervorgeht, ob einem registrierten Empfänger oder zugelassenen Lagerinhaber gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Richtlinie 2008/118/EG die Bewilligung erteilt wurde, verbrauchsteuerpflichtige Waren an einen Bestimmungsort für eine Direktlieferung befördern zu lassen (Datengruppe 2.3 gemäß Anhang I Tabelle 2).

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