ANHANG VIII VO (EU) 2015/3
Investorenberichte
Die Investorenberichte enthalten folgende Informationen:- a)
- Performance des Vermögenswerts;
- b)
- ausführliche Zuordnung der Zahlungsströme;
- c)
- Liste aller Trigger der Transaktion und deren Status;
- d)
- Liste aller an einer Transaktion beteiligten Gegenparteien, deren Rolle und Ratings;
- e)
- Angaben zu den Geldmitteln, die vom Originator/Sponsor in die Transaktion eingebracht wurden, sowie zu sonstiger Unterstützung für die Transaktion, einschließlich Inanspruchnahme oder Nutzung von Liquiditäts- oder Kredithilfe sowie Unterstützung, die von Dritten bereitgestellt wird;
- f)
- Beträge, die garantierten Beteiligungsverträgen und sonstigen Bankkonten gutgeschrieben wurden;
- g)
- Angaben zu Swaps (z. B. Sätze, Zahlungen und Nominalwerte) und sonstige Absicherungsvereinbarungen für die Transaktion, einschließlich Buchung zugehöriger Sicherheiten;
- h)
- Begriffsbestimmungen für zentrale Begriffe (wie z. B. Zahlungsrückstände, Ausfälle und vorzeitige Rückzahlungen);
- i)
- LEI, ISIN und sonstige Wertpapier- oder Unternehmenskennungen des Emittenten und des strukturierten Finanzinstruments;
- j)
- Kontaktdaten des Unternehmens, das den Investorenbericht erstellt.
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