ANHANG VIII VO (EU) 2015/3

Investorenberichte

Die Investorenberichte enthalten folgende Informationen:
a)
Performance des Vermögenswerts;
b)
ausführliche Zuordnung der Zahlungsströme;
c)
Liste aller Trigger der Transaktion und deren Status;
d)
Liste aller an einer Transaktion beteiligten Gegenparteien, deren Rolle und Ratings;
e)
Angaben zu den Geldmitteln, die vom Originator/Sponsor in die Transaktion eingebracht wurden, sowie zu sonstiger Unterstützung für die Transaktion, einschließlich Inanspruchnahme oder Nutzung von Liquiditäts- oder Kredithilfe sowie Unterstützung, die von Dritten bereitgestellt wird;
f)
Beträge, die garantierten Beteiligungsverträgen und sonstigen Bankkonten gutgeschrieben wurden;
g)
Angaben zu Swaps (z. B. Sätze, Zahlungen und Nominalwerte) und sonstige Absicherungsvereinbarungen für die Transaktion, einschließlich Buchung zugehöriger Sicherheiten;
h)
Begriffsbestimmungen für zentrale Begriffe (wie z. B. Zahlungsrückstände, Ausfälle und vorzeitige Rückzahlungen);
i)
LEI, ISIN und sonstige Wertpapier- oder Unternehmenskennungen des Emittenten und des strukturierten Finanzinstruments;
j)
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Investorenbericht erstellt.

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