Artikel 120 VO (EU) 2015/35
Untermodul Naturkatastrophenrisiko
1. Das Untermodul Naturkatastrophenrisiko umfasst sämtliche folgenden Untermodule:
- (a)
- das Untermodul Sturmrisiko;
- (b)
- das Untermodul Erdbebenrisiko;
- (c)
- das Untermodul Überschwemmungsrisiko;
- (d)
- das Untermodul Hagelrisiko;
- (e)
- das Untermodul Bodensenkungsrisiko.
2. Die Kapitalanforderung für das Naturkatastrophenrisiko errechnet sich wie folgt:
Dabei gilt:
- (a)
- die Summe umfasst alle möglichen Kombinationen der in Absatz 1 aufgeführten Untermodule i;
- (b)
- SCRi bezeichnet die Kapitalanforderung für das Untermodul i.
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