Artikel 175 VO (EU) 2015/35
Anwendungsbereich des Untermoduls Spread-Risiko
Die Kapitalanforderung für das Spread-Risiko nach Artikel 105 Absatz 5 Unterabsatz 2 Buchstabe d der Richtlinie 2009/138/EG errechnet sich wie folgt:
Dabei gilt:
- (a)
- SCRbonds bezeichnet die Kapitalanforderung für das Spread-Risiko von Anleihen und Krediten;
- (b)
- SCRsecuritisation bezeichnet die Kapitalanforderung für das Spread-Risiko von Verbriefungspositionen;
- (c)
- SCRcd bezeichnet die Kapitalanforderung für das Spread-Risiko von Kreditderivaten.
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