Artikel 179 VO (EU) 2015/35
Spread-Risiko bei Kreditderivaten
1. Die Kapitalanforderung SCRcd für das Spread-Risiko bei Kreditderivaten, auf die nicht in Absatz 3 Bezug genommen wird, entspricht der höheren der folgenden Kapitalanforderungen:
- (a)
- der Kapitalanforderung für den Verlust an Basiseigenmitteln, der sich aus einer unmittelbaren absoluten Ausweitung des Kredit-Spreads der den Kreditderivaten zugrunde liegenden Instrumente ergäbe;
- (b)
- der Kapitalanforderung für den Verlust an Basiseigenmitteln, der sich aus einer unmittelbaren relativen Verengung des Kredit-Spreads der den Kreditderivaten zugrundeliegenden Instrumente um 75 % ergäbe.
Für die Zwecke von Buchstabe a wird die unmittelbare Ausweitung des Kredit-Spreads der den Kreditderivaten zugrundeliegenden Instrumente, für die eine Bonitätsbewertung einer benannten ECAI verfügbar ist, nach der folgenden Tabelle berechnet:
Bonitäts-einstufung | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Unmittelbare Ausweitung des Spreads (in Prozentpunkten) | 1,3 | 1,5 | 2,6 | 4,5 | 8,4 | 16,20 | 16,20 |
2. Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe a entspricht die unmittelbare Ausweitung des Kredit-Spreads der den Kreditderivaten zugrundeliegenden Instrumente, für die keine Bonitätsbewertung einer benannten ECAI verfügbar ist, 5 Prozentpunkten.
3. Kreditderivate, die Teil der Risikominderungsstrategie des Unternehmens sind, unterliegen nicht der Kapitalanforderung für das Spread-Risiko, solange das Unternehmen entweder die dem Kreditderivat zugrundeliegenden Instrumente oder andere Risikoexponierungen hält, bei denen das Basisrisiko zwischen der jeweiligen Risikoexponierung und den dem Kreditderivat zugrundeliegenden Instrumenten unter allen Umständen unwesentlich ist.
4. Basieren die höhere der Kapitalanforderungen nach Absatz 1 Buchstaben a und b und die höhere der entsprechenden Kapitalanforderungen, die im Einklang mit Artikel 206 Absatz 2 berechnet wird, nicht auf demselben Szenario, ist die Kapitalanforderung für das Spread-Risiko bei Kreditderivaten die Kapitalanforderung nach Absatz 1, bei der das zugrundeliegende Szenario die höchste entsprechende im Einklang mit Artikel 206 Absatz 2 berechnete Kapitalanforderung ergibt.
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