Artikel 224 VO (EU) 2015/35

Abstimmung auf die Geschäftstätigkeiten

Die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen stellen sicher, dass die Ausgestaltung des internen Modells auf folgende Weise auf ihre Geschäftstätigkeiten abgestimmt wird:

(a)
Die Modellierungsansätze spiegeln Art, Umfang und Komplexität der Risiken wider, die den in den Geltungsbereich des internen Modells fallenden Geschäftstätigkeiten inhärent sind.
(b)
Die Ergebnisse des internen Modells und die Inhalte der internen und externen Berichterstattung des Unternehmens sind kohärent.
(c)
Das interne Modell ist in der Lage, Ergebnisse zu produzieren, die eine ausreichende Detailtiefe aufweisen, um eine wichtige Rolle bei maßgeblichen Managemententscheidungen des Unternehmens spielen zu können. Die Ergebnisse des internen Modells differenzieren mindestens nach Geschäftsbereichen, Hauptgeschäftsbereichen und Risikokategorien.
(d)
Die Leitlinien für Änderungen des internen Modells sehen vor, dass Letzteres bei Änderungen des Umfangs oder der Art der Unternehmenstätigkeiten angepasst wird.

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