Artikel 242 VO (EU) 2015/35

Validierungsinstrumente

1. Die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen testen die Ergebnisse und zentralen Annahmen des internen Modells mindestens jährlich vor dem Hintergrund der gewonnenen Erfahrungen und anderer geeigneter Daten, soweit entsprechende Daten verfügbar sind. Diese Tests werden sowohl auf Ebene der Einzelergebnisse als auch auf Ebene der aggregierten Ergebnisse durchgeführt. Die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen ermitteln die Gründe für etwaige signifikante Abweichungen zwischen Annahmen und Daten und zwischen Ergebnissen und Daten.

2. Im Rahmen der Tests der Ergebnisse des internen Modells vor dem Hintergrund der gewonnenen Erfahrungen vergleichen die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die Ergebnisse der Zuordnung von Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 123 der Richtlinie 2009/138/EG mit den im internen Modell modellierten Risiken.

3. Das in Artikel 124 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG genannte statistische Verfahren zur Validierung des internen Modells muss sich stützen auf

(a)
aktuelle Informationen, soweit relevant und angezeigt, unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Bereich der Versicherungsmathematik und der allgemein anerkannten Marktpraxis;
(b)
ein Detailverständnis der Wirtschaftstheorie und der Versicherungsmathematik sowie der Annahmen, die den Methoden zur Berechnung der Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognose des internen Modells zugrunde liegen.

4. Sollten Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen im Einklang mit Artikel 124 Unterabsatz 4 der Richtlinie 2009/138/EG feststellen, dass Änderungen in Bezug auf eine zentrale zugrunde liegende Annahme signifikante Auswirkungen auf die Solvenzkapitalanforderung haben, müssen sie darlegen können, wie sich diese Sensitivität erklären lässt und wie sie ihr in ihrem Entscheidungsprozess Rechnung tragen. Zu den wichtigsten Annahmen im Sinne von Artikel 124 Absatz 4 der Richtlinie 2009/138/EG zählen auch Annahmen über künftige Maßnahmen des Managements.

5. Der Modellvalidierungsprozess umfasst eine Stabilitätsanalyse der Ergebnisse des internen Modells im Hinblick auf verschiedene Berechnungen des internen Modells, bei denen dieselben Inputdaten verwendet werden.

6. Im Rahmen des zu erbringenden Nachweises, dass die sich aus dem internen Modell ergebenden Kapitalanforderungen angemessen sind, vergleichen die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Deckungsumfang und Geltungsbereich des internen Modells. Zu diesem Zweck sieht das statistische Verfahren für die Validierung des internen Modells einen Reverse-Stresstest vor, in dem die wahrscheinlichsten Stresse ermittelt werden, die die Tragfähigkeit des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens bedrohen könnten.

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