Artikel 241 VO (EU) 2015/35

Modellvalidierungsprozess

1. Alle Teile des internen Modells sind Gegenstand des Modellvalidierungsprozesses, bei dem sämtliche in Artikel 101, Artikel 112 Absatz 5, den Artikeln 120 bis 123 und Artikel 125 der Richtlinie 2009/138/EG festgelegten Anforderungen abgedeckt werden. Im Falle eines internen Partialmodells deckt der Validierungsprozess darüber hinaus die Anforderungen von Artikel 113 der Richtlinie ab.

2. Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des Modellvalidierungsprozesses von der Entwicklung und dem Betrieb des internen Modells führen die zuständigen Personen oder die zuständige Organisationseinheit den Modellvalidierungsprozess ohne Einflussnahme seitens der für die Entwicklung und den Betrieb des internen Modells Verantwortlichen durch. Diese Bewertung erfolgt gemäß Absatz 4.

3. Im Hinblick auf den Modellvalidierungsprozess machen die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Angaben zu allen folgenden Punkten:

(a)
zur Validierung des internen Modells angewandte Prozesse und Methoden und deren Zielsetzung;
(b)
für jeden Teil des internen Modells die Intervalle der regelmäßigen Validierungen und die Umstände, die eine zusätzliche Validierung erforderlich machen;
(c)
für die einzelnen Validierungsaufgaben zuständige Personen;
(d)
Verfahren, das in dem Fall Anwendung findet, dass der Modellvalidierungsprozess Probleme hinsichtlich der Zuverlässigkeit des internen Modells zutage fördert, und Entscheidungsverfahren zur Lösung dieser Probleme.

4. Im Rahmen des Modellvalidierungsprozesses bewerten die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Qualität und Unabhängigkeit der Validierung. Bei der Bewertung der Unabhängigkeit berücksichtigen sie alles Folgende:

(a)
im Falle eines internen Validierungsprozesses die Zuständigkeiten und Berichtspflichten der am Prozess Beteiligten;
(b)
im Falle eines externen Validierungsprozesses die für die am Prozess beteiligten Personen — gegebenenfalls auch für deren Mitarbeiter oder andere in ihrem Namen handelnde Personen — geltende Vergütungsstruktur sowie etwaige sonstige Aufgaben der betreffenden Personen in Bezug auf das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen.

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