Artikel 26 VO (EU) 2015/35

Verhalten der Versicherungsnehmer

Bei der Bestimmung der Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherungsnehmer vertragliche Optionen, einschließlich Storno- und Rückkaufsmöglichkeiten, wahrnehmen, analysieren die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen das frühere Verhalten der Versicherungsnehmer und bewerten prospektiv das erwartete Verhalten. Bei dieser Analyse wird Folgendem Rechnung getragen:

(a)
der Frage, wie vorteilhaft die Ausübung der Optionen für den Versicherungsnehmer unter den zum Zeitpunkt der Ausübung herrschenden Umständen war und künftig sein wird;
(b)
dem Einfluss vergangener und künftiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen;
(c)
den Auswirkungen vergangener und künftiger Maßnahmen des Managements;
(d)
allen anderen etwaigen Umständen, die die Entscheidungen der Versicherungsnehmer über die Wahrnehmung einer Option beeinflussen dürften.

Dass die Wahrscheinlichkeit von den unter den Buchstaben a bis d genannten Elementen unabhängig ist, wird nur dann angenommen, wenn empirische Nachweise eine solche Annahme stützen.

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