Artikel 293 VO (EU) 2015/35
Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis
1. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage enthält alle folgenden Informationen über die Geschäftstätigkeit des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens:
- (a)
- Name und Rechtsform des Unternehmens;
- (b)
- Name und Kontaktdaten der für die Finanzaufsicht über das Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde und gegebenenfalls Name und Kontaktdaten der für die Beaufsichtigung der Gruppe, der das Unternehmen angehört, zuständigen Aufsichtsbehörde;
- (c)
- Name und Kontaktdaten des externen Abschlussprüfers des Unternehmens;
- (d)
- Angaben zu den Haltern qualifizierter Beteiligungen an dem Unternehmen;
- (e)
- sofern das Unternehmen einer Gruppe angehört, detaillierte Angaben zur Stellung des Unternehmens innerhalb der rechtlichen Struktur der Gruppe;
- (f)
- wesentliche Geschäftsbereiche und wesentliche Regionen, in denen es seinen Tätigkeiten nachgeht;
- (g)
- etwaige wesentliche Geschäftsvorfälle oder sonstige Ereignisse im Berichtszeitraum, die sich erheblich auf das Unternehmen ausgewirkt haben.
2. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage enthält qualitative und quantitative Informationen über das versicherungstechnische Ergebnis des Unternehmens im Berichtszeitraum auf aggregierter Ebene sowie aufgeschlüsselt nach wesentlichen Geschäftsbereichen und wesentlichen Regionen, in denen es seinen Tätigkeiten nachgeht, zusammen mit einer Gegenüberstellung der Informationen mit den für den vorangegangenen Berichtszeitraum vorgelegten und im Abschluss des Unternehmens enthaltenen Informationen.
3. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage enthält alle folgenden qualitativen und quantitativen Informationen über die Anlageergebnisse des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens im Berichtszeitraum zusammen mit einer Gegenüberstellung der Informationen mit den für den vorangegangenen Berichtszeitraum vorgelegten und im Abschluss des Unternehmens enthaltenen Informationen.
- (a)
- Angaben zu Erträgen aus und Aufwendungen für Anlagegeschäfte, aufgeschlüsselt nach Vermögenswertklassen, sowie, soweit für eine angemessene Einschätzung der Erträge und Aufwendungen erforderlich, zu deren Zusammensetzung;
- (b)
- Informationen über direkt im Eigenkapital erfasste Gewinne und Verluste;
- (c)
- Informationen über Anlagen in Verbriefungen.
4. Im Bericht über Solvabilität und Finanzlage wird dargelegt, welche sonstigen wesentlichen Erträge und Aufwendungen das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen im Berichtszeitraum zu verzeichnen hatte, zusammen mit einer Gegenüberstellung der Informationen mit den für den vorangegangenen Berichtszeitraum vorgelegten und im Abschluss des Unternehmens enthaltenen Informationen.
5. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage enthält in einem separaten Abschnitt alle anderen wesentlichen Informationen über Geschäftstätigkeit und Leistung des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens.
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