Artikel 294 VO (EU) 2015/35

Governance-System

1. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage enthält alle folgenden Informationen über das Governance-System des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens:

(a)
Struktur des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans des Unternehmens mit einer Beschreibung seiner Hauptaufgaben und -zuständigkeiten, einer Kurzdarstellung der Abgrenzung der Zuständigkeiten innerhalb dieser Organe, insbesondere Angaben dazu, ob innerhalb der Organe einschlägige Ausschüsse bestehen, sowie einer Beschreibung der Hauptaufgaben und -zuständigkeiten der Schlüsselfunktionen;
(b)
alle wesentlichen Änderungen des Governance-Systems im Berichtszeitraum;
(c)
Angaben zu Vergütungsleitlinien und -praktiken in Bezug auf das Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan und — soweit nicht anders angegeben — die Beschäftigten, einschließlich

i)
der Grundsätze der Vergütungsleitlinien mit einer Erläuterung der relativen Bedeutung fester und variabler Vergütungsbestandteile;
ii)
Informationen über individuelle und kollektive Erfolgskriterien, an die etwaige Ansprüche auf Aktienoptionen, Aktien und variable Vergütungsbestandteile geknüpft sind;
iii)
einer Beschreibung der Hauptcharakteristika von Zusatzrenten- oder Vorruhestandsregelungen für die Mitglieder des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans und anderer Inhaber von Schlüsselfunktionen;

(d)
Informationen über wesentliche Transaktionen im Berichtszeitraum mit Anteilseignern, Personen, die maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben, und Mitgliedern des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans.

2. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage enthält alle folgenden Informationen über die Leitlinien des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens in Bezug auf fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit:

(a)
eine Beschreibung der spezifischen Anforderungen des Unternehmens an Fähigkeiten, Kenntnisse und Fachkunde der Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselfunktionen innehaben;
(b)
eine Beschreibung der Vorgehensweise des Unternehmens bei der Bewertung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit der Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselfunktionen innehaben.

3. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage enthält alle folgenden Informationen über das Risikomanagementsystem des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens:

(a)
eine Beschreibung des Risikomanagementsystems, einschließlich Strategien, Prozessen und Berichtsverfahren, sowie der Art und Weise, wie das Unternehmen die Risiken, denen es ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein könnte, kontinuierlich und effektiv auf Einzelebene und auf aggregierter Ebene ermittelt, misst, überwacht, managt und darüber Bericht erstattet;
(b)
eine Beschreibung, wie das Risikomanagementsystem, einschließlich der Risikomanagementfunktion, umgesetzt und in Organisationsstruktur und Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert wird.

4. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage enthält alle folgenden Informationen über das Verfahren, das das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen eingeführt hat, um seiner Verpflichtung zur Vornahme einer unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung nachzukommen:

(a)
eine Beschreibung des Verfahrens, das das Unternehmen durchführt, um seiner Verpflichtung nachzukommen, im Rahmen seines Risikomanagementsystems eine unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung vorzunehmen, einschließlich Angaben dazu, wie die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung in Organisationsstruktur und Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert wird;
(b)
eine Erklärung darüber, in welchen Intervallen die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung überprüft und vom Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan gebilligt wird;
(c)
eine Erklärung darüber, wie das Unternehmen vor dem Hintergrund seines Risikoprofils seinen eigenen Sovabilitätsbedarf bestimmt und wie sich die Interaktion zwischen seinem Kapitalmanagement und seinem Risikomanagementsystem gestaltet.

5. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage enthält alle folgenden Informationen über das interne Kontrollsystem des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens:

(a)
eine Beschreibung des internen Kontrollsystems des Unternehmens;
(b)
eine Beschreibung, wie die Compliance-Funktion umgesetzt wird.

6. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage enthält alle folgenden Informationen über die Funktion der internen Revision des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens:

(a)
eine Beschreibung, wie die Funktion der internen Revision innerhalb des Unternehmens umgesetzt wird;
(b)
eine Beschreibung, wie gewährleistet wird, dass die Funktion der internen Revision des Unternehmens ihre Objektivität und ihre Unabhängigkeit von den Tätigkeiten gewährleistet, deren Überprüfung ihr obliegt.

7. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage enthält eine Beschreibung, wie die versicherungsmathematische Funktion des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens umgesetzt wird.

8. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage enthält eine Darstellung der Outsourcing-Politik des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, der Auslagerung kritischer bzw. wichtiger operativer Funktionen oder Tätigkeiten des Unternehmens sowie des Rechtsraums, in dem die Dienstleister, die die betreffenden Funktionen oder Tätigkeiten ausüben, ansässig sind.

9. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage enthält eine Bewertung der Angemessenheit des Governance-Systems des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens vor dem Hintergrund von Art, Umfang und Komplexität der seinen Geschäftstätigkeiten inhärenten Risiken.

10. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage enthält in einem separaten Abschnitt alle anderen wesentlichen Informationen über das Governance-System des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens.

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