Artikel 295 VO (EU) 2015/35
Risikoprofil
1. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage enthält qualitative und quantitative Informationen über das Risikoprofil des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens gemäß den Absätzen 2 bis 7, wobei die Angaben nach folgenden Risikokategorien aufzuschlüsseln sind:
- (a)
- versicherungstechnisches Risiko;
- (b)
- Marktrisiko;
- (c)
- Kreditrisiko;
- (d)
- Liquiditätsrisiko;
- (e)
- operationelles Risiko;
- (f)
- andere wesentliche Risiken.
2. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage enthält folgende Informationen über die Risikoexponierung des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, einschließlich seiner Exponierung aufgrund außerbilanzieller Positionen und der Risikoübertragung auf Zweckgesellschaften:
- (a)
- eine Beschreibung der Maßnahmen, die zur Bewertung dieser Risiken innerhalb des Unternehmens getroffen werden, einschließlich etwaiger wesentlicher Änderungen im Berichtzeitraum;
- (b)
- eine Beschreibung der wesentlichen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, einschließlich etwaiger wesentlicher Änderungen im Berichtszeitraum;
- (c)
- eine Beschreibung, wie die Vermögenswerte im Einklang mit dem in Artikel 132 der Richtlinie 2009/138/EG festgelegten Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht angelegt wurden, wobei auf die in jenem Artikel erwähnten Risiken und den angemessenen Umgang mit diesen Risiken einzugehen ist.
3. Hinsichtlich der Risikokonzentration enthält der Bericht über Solvabilität und Finanzlage eine Beschreibung der wesentlichen Risikokonzentrationen, denen das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen ausgesetzt ist.
4. Hinsichtlich der Risikominderung enthält der Bericht über Solvabilität und Finanzlage eine Beschreibung der zur Risikominderung verwendeten Techniken sowie der Verfahren für die Überwachung der dauerhaften Wirksamkeit dieser Risikominderungstechniken.
5. Hinsichtlich des Liquiditätsrisikos nennt der Bericht über Solvabilität und Finanzlage den Gesamtbetrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns, berechnet gemäß Artikel 260 Absatz 2.
6. Hinsichtlich der Risikosensitivität enthält der Bericht über Solvabilität und Finanzlage eine Beschreibung der verwendeten Methoden, der zugrunde gelegten Annahmen und der Ergebnisse der Stresstests und Sensitivitätsanalysen für wesentliche Risiken und Ereignisse.
7. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage enthält in einem separaten Abschnitt alle anderen wesentlichen Informationen über das Risikoprofil des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens.
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