Artikel 30 VO (EU) 2015/35
Ungewissheit der Zahlungsströme
Die bei der Berechnung des besten Schätzwerts zugrunde gelegte Zahlungsstrom-Projektion trägt explizit oder implizit allen Unsicherheiten bei den Zahlungsströmen Rechnung, einschließlich Folgender:
- (a)
- Ungewissheit über den Eintrittszeitpunkt, die Häufigkeit und die Schwere der versicherten Ereignisse;
- (b)
- Ungewissheit über die Höhe der Versicherungsansprüche, einschließlich einer etwaigen Inflation, sowie über den für die Schadensregulierung und -vergütung benötigten Zeitraum;
- (c)
- Ungewissheit über die Höhe der in Artikel 78 Nummer 1 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Aufwendungen;
- (d)
- Unsicherheit über die in Artikel 29 genannten erwarteten künftigen Entwicklungen, sofern praktikabel;
- (e)
- Ungewissheit über das Verhalten der Versicherungsnehmer;
- (f)
- wechselseitige Abhängigkeit zwischen zwei oder mehr Ursachen für Ungewissheit;
- (g)
- Abhängigkeit der Zahlungsströme von Gegebenheiten vor dem Zeitpunkt des Zahlungsstroms.
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