Artikel 30 VO (EU) 2015/35

Ungewissheit der Zahlungsströme

Die bei der Berechnung des besten Schätzwerts zugrunde gelegte Zahlungsstrom-Projektion trägt explizit oder implizit allen Unsicherheiten bei den Zahlungsströmen Rechnung, einschließlich Folgender:

(a)
Ungewissheit über den Eintrittszeitpunkt, die Häufigkeit und die Schwere der versicherten Ereignisse;
(b)
Ungewissheit über die Höhe der Versicherungsansprüche, einschließlich einer etwaigen Inflation, sowie über den für die Schadensregulierung und -vergütung benötigten Zeitraum;
(c)
Ungewissheit über die Höhe der in Artikel 78 Nummer 1 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Aufwendungen;
(d)
Unsicherheit über die in Artikel 29 genannten erwarteten künftigen Entwicklungen, sofern praktikabel;
(e)
Ungewissheit über das Verhalten der Versicherungsnehmer;
(f)
wechselseitige Abhängigkeit zwischen zwei oder mehr Ursachen für Ungewissheit;
(g)
Abhängigkeit der Zahlungsströme von Gegebenheiten vor dem Zeitpunkt des Zahlungsstroms.

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