Artikel 29 VO (EU) 2015/35
Erwartete künftige Entwicklungen bei den externen Rahmenbedingungen
Bei der Berechnung des besten Schätzwerts werden erwartete künftige Entwicklungen berücksichtigt, die sich wesentlich auf die Zahlungszu- und -abflüsse auswirken, die zur Erfüllung der Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen während der gesamten Laufzeit erforderlich sind. In diesem Sinne umfassen künftige Entwicklungen demografische, rechtliche, medizinische, technologische, soziale, ökologische und wirtschaftliche Entwicklungen einschließlich Inflation gemäß Artikel 78 Nummer 2 der Richtlinie 2009/138/EG.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.