Artikel 351 VO (EU) 2015/35
Bewertung der Bedingungen: Kriterien
1. Bei der Prüfung, ob Risikomanagement und interne Kontrollmechanismen des Mutterunternehmens gemäß Artikel 236 Buchstabe b der Richtlinie 2009/138/EG das Tochterunternehmen einschließen, untersuchen die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde und die anderen betroffenen Aufsichtsbehörden, ob nachstehende Kriterien erfüllt sind:
- (a)
- Die Risikomanagement-Funktion nach Artikel 44 Absatz 4 der Richtlinie 2009/138/EG liegt in Bezug auf das Tochterunternehmen in signifikantem Umfang beim Mutterunternehmen, das heißt dieses nimmt den Großteil der Aufgaben der Risikomanagement-Funktion gemäß Artikel 269 wahr;
- (b)
- die Compliance-Funktion nach Artikel 46 der Richtlinie 2009/138/EG liegt in Bezug auf das Tochterunternehmen in signifikantem Umfang beim Mutterunternehmen, das heißt dieses nimmt den Großteil der Aufgaben der Compliance-Funktion gemäß Artikel 270 wahr;
- (c)
- das Tochterunternehmen erfüllt in Bezug auf Risikomanagement und Compliance-Tätigkeiten des Mutterunternehmens die Anforderungen an das Outsourcing gemäß Artikel 49 der Richtlinie 2009/138/EG.
2. Bei der Prüfung, ob das Tochterunternehmen gemäß Artikel 236 Buchstabe b der Richtlinie 2009/138/EG vorsichtig geführt wird, untersuchen die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde und die anderen betroffenen Aufsichtsbehörden, ob nachstehende Kriterien erfüllt sind:
- (a)
- das Governance-System der Gruppe nach Artikel 246 der Richtlinie 2009/138/EG ist ausreichend wirksam und führt nicht zu einer mit einer erheblichen Abweichung im Sinne von Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe c der genannten Richtlinie vergleichbaren Situation;
- (b)
- das Governance-System des Tochterunternehmens nach Artikel 41 der Richtlinie 2009/138/EG ist ausreichend wirksam und führt nicht zu einer mit einer erheblichen Abweichung im Sinne von Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2009/138/EG vergleichbaren Situation;
- (c)
- das Governance-System des Tochterunternehmens nach Artikel 41 der Richtlinie 2009/138/EG wird nicht durch die das Tochterunternehmen erfassenden Risikomanagement- und Compliance-Funktionen des Mutterunternehmens beeinträchtigt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.