Artikel 93 VO (EU) 2015/35
Vereinfachte Berechnung der Kapitalanforderung für das Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko der Lebensversicherung
Ist Artikel 88 erfüllt, dürfen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die Kapitalanforderung für das Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko der Lebensversicherung wie folgt berechnen:
SCRdisability-morbidity = | 0,35 · CAR1 · d1 + 0,25 · 1,1(n – 3)/2 · (n – 1) · CAR2 · d2 + 0,2 · 1,1(n –1)/2 · t · n · BEdis |
Dabei gilt in Bezug auf Versicherungs- und Rückversicherungsverträge mit positivem Risikokapital Folgendes:
- (a)
-
CAR1 bezeichnet das gesamte Risikokapital, d. h. die Summe über alle Verträge von dem höheren Betrag von entweder null oder der Differenz zwischen den folgenden Beträgen:
- i)
-
der Summe aus:
- —
-
dem Betrag, den das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen gegenwärtig im Todesfall oder bei Invalidität der Versicherten gemäß dem Vertrag nach Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und von Zweckgesellschaften einforderbaren Beträgen zahlen würde, und
- —
-
dem erwarteten Barwert von nicht im vorstehenden Gedankenstrich erfassten Beträgen, die das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen zukünftig im sofortigen Todesfall oder bei sofortiger Invalidität der Versicherten gemäß dem Vertrag nach Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und von Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge zahlen würde;
- ii)
- dem besten Schätzwert der entsprechenden Verpflichtungen nach Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und von Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge.
- (b)
- CAR2 bezeichnet das gesamte Risikokapital im Sinne des Buchstabens a nach zwölf Monaten;
- (c)
- d1 bezeichnet die erwartete durchschnittliche Invaliditäts-/Morbiditätsrate in den folgenden zwölf Monaten, gewichtet mit der Versicherungssumme;
- (d)
- d2 bezeichnet die erwartete durchschnittliche Invaliditäts-/Morbiditätsrate in den zwölf Monaten nach den folgenden zwölf Monaten, gewichtet mit der Versicherungssumme;
- (e)
- n bezeichnet die modifizierte Duration der in den besten Schätzwert einbezogenen Zahlungen bei Invalidität/Morbidität;
- (f)
- t bezeichnet die erwarteten Beendigungsraten in den folgenden zwölf Monaten;
- (g)
- BEdis bezeichnet den besten Schätzwert der dem Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko unterliegenden Verpflichtungen.
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