Artikel 92 VO (EU) 2015/35

Vereinfachte Berechnung der Kapitalanforderung für das Langlebigkeitsrisiko der Lebensversicherung

Ist Artikel 88 erfüllt, dürfen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die Kapitalanforderung für das Langlebigkeitsrisiko der Lebensversicherung wie folgt berechnen:

SCR longevity 0,2qn1,1 n12BElong

Dabei gilt in Bezug auf die in Artikel 138 Absatz 2 genannten Verträge Folgendes:

(a)
q bezeichnet die mit der Versicherungssumme gewichtete erwartete durchschnittliche Sterblichkeitsrate der Versicherten in den folgenden zwölf Monaten;
(b)
n bezeichnet die modifizierte Duration (in Jahren) der Zahlungen an Anspruchsberechtigte, die in den besten Schätzwerts einbezogen wurden;
(c)
BElong bezeichnet den besten Schätzwert der dem Langlebigkeitsrisiko unterliegenden Verpflichtungen.

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