Artikel 11 VO (EU) 2015/504

Muster für die Autorisierungsbescheinigung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann

Die Genehmigungsbehörden stellen die in Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 genannte Autorisierungsbescheinigung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder für seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung sind, ausgehen kann, gemäß dem Muster in Anhang X der vorliegenden Verordnung aus.

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