Artikel 8 VO (EU) 2015/504
Muster für die Anlage mit den Prüfergebnissen
Die Genehmigungsbehörden stellen die in Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 erwähnte Anlage mit den Prüfergebnissen gemäß dem Muster in Anhang VII der vorliegenden Verordnung aus.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.