Artikel 8 VO (EU) 2015/504

Muster für die Anlage mit den Prüfergebnissen

Die Genehmigungsbehörden stellen die in Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 erwähnte Anlage mit den Prüfergebnissen gemäß dem Muster in Anhang VII der vorliegenden Verordnung aus.

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