ANHANG V VO (EU) 2015/504

Muster für die EU-Typgenehmigungsbögen

LISTE DER ANLAGEN

Anlage Nummer Titel der Anlage
1 Muster des EU-Typgenehmigungsbogens für einen Typ eines vollständigen Fahrzeugs
2 Muster eines EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungsbogens für einen Typ eines unvollständigen Fahrzeugs, einen Fahrzeugtyp mit vollständigen und unvollständigen Varianten, einen Fahrzeugtyp mit vervollständigten und unvollständigen Varianten oder einen vervollständigten Fahrzeugtyp
3 Muster des Beiblatts zum EU-Typgenehmigungsbogen
4 Muster des EU-Typgenehmigungsbogens für ein Fahrzeugsystem
5 Muster des EU-Typgenehmigungsbogens für eine selbständige technische Einheit oder ein Bauteil
6 Muster des Beiblatts zum EU-Typgenehmigungsbogen für eine selbständige technische Einheit oder ein Bauteil

1.
Allgemeine Vorschriften

1.1. Muster A des EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungsbogens für einen Typ eines vollständigen Fahrzeugs wird in Anlage 1 dargestellt.

1.2. Muster B des EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungsbogens für einen Typ eines unvollständigen Fahrzeugs, einen Fahrzeugtyp mit vollständigen und unvollständigen Varianten, einen Fahrzeugtyp mit vervollständigten und unvollständigen Varianten oder einen vervollständigten Fahrzeugtyp wird in Anlage 2 dargestellt.

1.3. Anlage 3 enthält das Verzeichnis der geltenden Anforderungen oder Rechtsakte, mit denen der Fahrzeugtyp übereinstimmt und die dem EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungsbogen beigefügt werden, wenn sich der Hersteller für das Einphasen-Typgenehmigungsverfahren gemäß Artikel 25 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 entscheidet.

1.4. Muster C des EU-Typgenehmigungsbogens für ein Fahrzeugsystem wird in Anlage 4 dargestellt.

1.5. Muster D des EU-Typgenehmigungsbogens für eine selbständige technische Einheit oder ein Bauteil wird in Anlage 5 dargestellt.

1.5.1. Das Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen für eine selbständige technische Einheit oder ein Bauteil wird in Anlage 6 dargestellt. Bestehen für ein Bauteil/eine selbständige technische Einheit Nutzungseinschränkungen und/oder besondere Einbauvorschriften, so sind diese in diesem Beiblatt anzugeben.

1.6. Der Typgenehmigungsbogen darf nicht größer sein als das Format A4 (210 × 297 mm).

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