Anlage 1 VO (EU) 2015/504

Muster der Autorisierungsbescheinigung im Rahmen der EU-Typgenehmigung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann

EU-AUTORISIERUNGSBESCHEINIGUNG

MUSTER

Format: A4 (210 × 297 mm)

EU-AUTORISIERUNGSBESCHEINIGUNG

Stempel der Genehmigungsbehörde Mitteilung über:

die Autorisierungsbescheinigung (1)

die Erweiterung der Autorisierungsbescheinigung (1)

die Verweigerung der Autorisierungsbescheinigung (1)

den Entzug der Autorisierungsbescheinigung (1)

für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung sind, ausgehen kann.

ABSCHNITT I

Art des Teils/der Ausrüstung (1) … Teile-/Ausrüstungs- (1) Nummern: … Nummer der EU-Autorisierungsbescheinigung: … Grund für Erweiterung/Verweigerung/Entzug (1): … Firmenname und Anschrift des Herstellers:… Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):… (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

ABSCHNITT II

Das Teil/die Ausrüstung (1) ist speziell für den Einbau in das (die) folgende(n) Fahrzeug(e) bestimmt: Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):… Typ(en) (2):… Variante(n) (2):… Version(en) (2):…

ABSCHNITT III

Vorschriften für:
a)
Bausicherheit des Fahrzeugs (1):…
b)
Funktionale Sicherheit des Fahrzeugs (1):…
c)
Bremswirkung des Fahrzeugs (1):…
d)
Umweltwerte des Fahrzeugs (1):…
e)
Prüfnormen (1):…

ABSCHNITT IV

Die Vorschriften stützen sich auf:
a)
den Anhang (die Anhänge) (3) … der Delegierten Verordnung(en) (EU) (Nr.) (1) …/… der Kommission (sowie des Anhangs (der Anhänge) (3) der Delegierten Verordnung (EU) (Nr.) (1) …/… der Kommission) (1) zuletzt geändert durch die (Delegierte) (1) Verordnung (EU) (Nr.) (1) …/… der Kommission (1) (4) (des Europäischen Parlaments und des Rates) (1)
b)
einen Vergleich zwischen dem Teil/der Ausrüstung (1) und der Sicherheitsleistung/der Umweltverträglichkeit (1) des ursprünglichen Fahrzeugs/von Teilen des ursprünglichen Fahrzeugs (1) (bitte erläutern) (1):…

ABSCHNITT V — TECHNISCHER DIENST

Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist: … Datum des Prüfberichts: … Nummer des Prüfberichts: …

ABSCHNITT VI

Das Teil/die Ausrüstung (1) beeinträchtigt/beeinträchtigt nicht (1) das einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Die Autorisierungsbescheinigung wird erteilt/erweitert/verweigert/entzogen (1). Ort: … Datum:… Name und Unterschrift (oder die visuelle Darstellung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur im Sinne der Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, einschließlich Signaturprüfdaten): … … Anlagen: Prüfbericht

Erläuterungen zu Anlage 1

(Fußnotenverweise, Fußnoten und Erläuterungen, die nicht in der Autorisierungsbescheinigung im Rahmen der EU-Typgenehmigung anzugeben sind)

(1)
Nichtzutreffendes streichen.
(2)
Alphanummerischen Code Typ-Variante-Version oder „TVV” angeben, der gemäß Anhang I Teil B Nummer 2.3 dieser Verordnung für jeden Typ, jede Variante und jede Version zugeteilt wird. Für die Identifizierung der Variante und der Versionen kann die Tabelle in Anhang I Teil B Nummer 2.2 dieser Verordnung verwendet werden.
(3)
Die römische Ziffer des entsprechenden Anhangs der delegierten Verordnung der Kommission oder mehrere römische Ziffern der entsprechenden Anhänge derselben delegierten Verordnung der Kommission.
(4)
Angabe der letzten Änderung der delegierten Verordnung der Kommission gemäß der in der EU-Typgenehmigung beantragten Änderung.

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