Anlage 18 VO (EU) 2015/504
Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Schutzes vor gefährlichen Stoffen (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf einen Schutz vor gefährlichen Stoffen)
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A.
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ALLGEMEINE ANGABEN
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2.
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ALLGEMEINE ANGABEN ZU SYSTEMEN, BAUTEILEN UND SELBSTÄNDIGEN TECHNISCHEN EINHEITEN
2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …
2.2. Typ (6): …2.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
2.2.2. Typgenehmigungsnummer(n) (49) (sofern vorhanden): …
2.2.3. Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …
2.2.4. Für Bauteile und selbständige technische Einheiten — Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden) (19): …
2.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers: …2.3.1. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …
2.3.2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …
2.4. Für Systeme und selbständige technische Einheiten — Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind (21):2.4.1. Typ (17): …
2.4.2. Variante(n) (17): …
2.4.3. Version(en) (17): …
2.4.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
2.4.5. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs (2): …
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3.
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ALLGEMEINE BAUMERKMALE
3.11. Fahrzeug der Klasse T oder C mit Ausrüstung für den Schutz vor gefährlichen Stoffen: ja/nein (4)
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58.
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SCHUTZ VOR GEFÄHRLICHEN STOFFEN
58.1. Kurzbeschreibung (einschließlich Zeichnungen und Fotos) der Luftzuführung und des Filtriersystems, einschließlich der Vorrichtungen zur Erzielung eines Überdrucks innerhalb der Kabine und des Zustroms frischer, gefilterter Luft: …
58.2. Die Anforderungen der Norm EN 15695-1 (Landwirtschaftliche Traktoren und selbstfahrende Pflanzenschutzgeräte — Schutz der Bedienungsperson (Fahrer) vor gefährlichen Substanzen — Teil 1: Kabinen-Klassifizierung, Anforderungen und Prüfverfahren): Kategorie 1/Kategorie 2/Kategorie 3/Kategorie 4 (4) über die Kabinen-Klassifizierung hinsichtlich des Schutzes vor gefährlichen Stoffen sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein (4)
58.3. Die Anforderungen der Norm EN 15695-2 (Landwirtschaftliche Traktoren und selbstfahrende Pflanzenschutzgeräte — Schutz der Bedienungsperson (Fahrer) vor gefährlichen Substanzen — Teil 2: Filter, Anforderungen und Prüfverfahren): Staubfilter/Aerosolfilter/Gas- und Dampffilter (4) über Filter hinsichtlich des Schutzes vor gefährlichen Stoffen sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein (4)
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