Anlage 22 VO (EU) 2015/504

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Sicherheitsgurtes als Bauteil/STE

A.
ALLGEMEINE ANGABEN

2.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU SYSTEMEN, BAUTEILEN UND SELBSTÄNDIGEN TECHNISCHEN EINHEITEN

2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers):

2.2. Typ (6): …

2.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
2.2.2. Typgenehmigungsnummer(n) (49) (sofern vorhanden): …
2.2.3. Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …
2.2.4. Für Bauteile und selbständige technische Einheiten — Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden) (19): …

2.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers:

2.3.1. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …
2.3.2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

2.4. Für Systeme und selbständige technische Einheiten — Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind (21):

2.4.1. Typ (17): …
2.4.2. Variante(n) (17): …
2.4.3. Version(en) (17): …
2.4.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
2.4.5. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs (2): …

54.
SICHERHEITSGURTE

54.1. Die Anforderungen der Norm ISO 3776-3:2009 (Traktoren und Maschinen für die Landwirtschaft — Sitzgurte — Teil 3: Anforderungen an Gurte) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein (4)

54.2. Der gemäß der UNECE-Regelung Nr. 16 (ABl. L 233 vom 9.9.2011, S. 1) erstellte Bericht ist mit den sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein (4)

54.3.
Anzahl und Lage der Sicherheitsgurte und der Sitze, für die sie vorgesehen sind; bitte nachstehende Tabelle ausfüllen:

Ausführung des Sicherheitsgurts und diesbezügliche Angaben

(L = linke Seite, M = Mitte, R = rechte Seite)

Vollständiges EU-Typgenehmigungszeichen/ECE-Typgenehmigungszeichen Gegebenenfalls Variante Einrichtung zur Höhenverstellung des Gurts (ja/nein/optional)
Fahrersitz L
M
R

Beifahrersitz

1

L
M
R

Beifahrersitz

L
M
R

54.4. Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile: …

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