Anlage 23 VO (EU) 2015/504
Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Schutzes gegen das Eindringen von Gegenständen (OPS) als STE
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A.
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ALLGEMEINE ANGABEN
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2.
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ALLGEMEINE ANGABEN ZU SYSTEMEN, BAUTEILEN UND SELBSTÄNDIGEN TECHNISCHEN EINHEITEN
2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …
2.2. Typ (6): …2.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
2.2.2. Typgenehmigungsnummer(n) (49) (sofern vorhanden): …
2.2.3. Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …
2.2.4. Für Bauteile und selbständige technische Einheiten — Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden) (19): …
2.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers: …2.3.1. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …
2.3.2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …
2.4. Für Systeme und selbständige technische Einheiten — Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind (21):2.4.1. Typ (17): …
2.4.2. Variante(n) (17): …
2.4.3. Version(en) (17): …
2.4.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
2.4.5. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs (2): …
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55.
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SCHUTZ GEGEN DAS EINDRINGEN VON GEGENSTÄNDEN (OPS)
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55.1.
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Für forstwirtschaftliche Anwendungen ausgestattete Fahrzeuge der Klassen T und C
55.1.1. Die Anforderungen der Norm ISO 8084:2003 (Forstmaschinen — Schutzeinrichtungen für die Bedienungsperson (OPS) — Laborprüfungen und Festigkeitsanforderungen) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein (4)
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55.2.
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Alle anderen mit OPS ausgestatteten Fahrzeuge der Klassen T und C
55.2.1. Die Anforderungen in Anhang 14 der UNECE-Regelung Nr. 43 (ABl. L 230 vom 31.8.2010, S. 119) über Sicherheitsverglasungen sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein (4)
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