Anlage 23 VO (EU) 2015/504

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Schutzes gegen das Eindringen von Gegenständen (OPS) als STE

A.
ALLGEMEINE ANGABEN

2.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU SYSTEMEN, BAUTEILEN UND SELBSTÄNDIGEN TECHNISCHEN EINHEITEN

2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers):

2.2. Typ (6): …

2.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
2.2.2. Typgenehmigungsnummer(n) (49) (sofern vorhanden): …
2.2.3. Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …
2.2.4. Für Bauteile und selbständige technische Einheiten — Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden) (19): …

2.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers:

2.3.1. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …
2.3.2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

2.4. Für Systeme und selbständige technische Einheiten — Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind (21):

2.4.1. Typ (17): …
2.4.2. Variante(n) (17): …
2.4.3. Version(en) (17): …
2.4.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
2.4.5. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs (2): …

55.
SCHUTZ GEGEN DAS EINDRINGEN VON GEGENSTÄNDEN (OPS)

55.1.
Für forstwirtschaftliche Anwendungen ausgestattete Fahrzeuge der Klassen T und C

55.1.1. Die Anforderungen der Norm ISO 8084:2003 (Forstmaschinen — Schutzeinrichtungen für die Bedienungsperson (OPS) — Laborprüfungen und Festigkeitsanforderungen) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein (4)

55.2.
Alle anderen mit OPS ausgestatteten Fahrzeuge der Klassen T und C

55.2.1. Die Anforderungen in Anhang 14 der UNECE-Regelung Nr. 43 (ABl. L 230 vom 31.8.2010, S. 119) über Sicherheitsverglasungen sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein (4)

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