Anlage 24 VO (EU) 2015/504

Erklärung des Herstellers über die Maßnahmen gegen unbefugte Eingriffe in den Antriebsstrang und die Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtung

Erklärung des Herstellers über die Maßnahmen gegen unbefugte Eingriffe in den Antriebsstrang und die Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtung

Eine ordnungsgemäß ausgefüllte Fassung dieser Mitteilung ist der Beschreibungsmappe hinzuzufügen. Der Unterzeichner: [… (vollständiger Name und Position)]
2.3.
Firmenname und Anschrift des Herstellers:…
2.3.2.
Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers (ggf.)(1):…
erklärt hiermit, dass er:
2.1.
Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …

2.4.1.
Typ(2): …
2.4.2.
Variante(n)(2): …
2.4.3.
Version(en)(2): …
2.4.4
Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
2.4.5.
Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsindex des Fahrzeugs(3): …

keine austauschbaren Bauteile in Verkehr bringen wird, die eine Erhöhung der Antriebsleistung der Fahrzeugvariante ermöglichen könnten. Ort: … Datum: … Unterschrift: … Name und Stellung im Unternehmen: …

Erläuterungen zu Anlage 24

Erläuterungen zum Beschreibungsbogen

(Fußnotenverweise, Fußnoten und Erläuterungen, die nicht in den Dateneinträgen anzugeben sind)

(1)
Für Reifen, die nach Anhang XXX Abschnitt 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208 der Kommission typgenehmigt oder nach der UNECE-Reglung Nr. 106 genehmigt wurden, ist der Rollradius ausgedrückt durch den Speed-Radius-Index anzugeben; für Reifen, die nach der UNECE-Regelung Nr. 54 oder der UNECE-Regelung Nr. 75 genehmigt wurden, ist der „Nennwert für den Abrollumfang” anzugeben.
(2)
Klassifizierung gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013; die Codierung ist anzugeben, z. B „T4.3a” für eine Zugmaschine mit geringer Bodenfreiheit und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h.
(3)
Eintrag streichen, falls nicht zutreffend.
(4)
Nichtzutreffendes streichen (keine Streichung erforderlich, wenn mehr als ein Eintrag zutrifft).
(5)
Konfiguration anhand folgender Codes angeben:

— R:
rechte Fahrzeugseite
— L:
linke Fahrzeugseite
— F:
Vorderseite des Fahrzeugs
— RE:
Hinterseite des Fahrzeugs

Beispiel für ein Fahrzeug mit 2 Türen auf der linken Seite und 1 Türe auf der rechten Seite:

2L, 1R

(6)
Für Motoren sind Angaben zur Typbezeichnung des Motors oder, bei Motortypen innerhalb einer Motorenfamilie, zum Familientyp (FT) gemäß Anhang I Teil B Nummer 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/656 der Kommission zu machen.
(7)
Es sind Angaben zur Klasse und Unterklasse des Motors gemäß Artikel 4 und Anhang I der Verordnung (EU) 2016/1628 zu machen.
(8)
Lage anhand folgender Codes angeben:

— Rx:
Nummer der Sitzreihe
— R:
rechte Fahrzeugseite
— C:
Fahrzeugmitte
— L:
linke Fahrzeugseite

Beispiel für ein Fahrzeug mit einer zweiten Reihe mit einem Beifahrerplatz auf der linken Fahrzeugseite:

S2: 1L

(9)
Kraftstofftyp anhand folgender Codes angeben:

B5:
Diesel (nicht für den Straßenverkehr bestimmter Dieselkraftstoff)
E85:
Ethanol
ED95:
Ethanol für bestimmte Selbstzündungsmotoren
E10:
Benzin
NG:
Erdgas/Biomethan
LPG:
Flüssiggas (liquid petroleum gas)
O (…):
Andere (angeben)

Für den Kraftstoff-Untertyp folgende Codes verwenden (nur für Erdgas/Biomethan):

U:
Universalkraftstoff – Kraftstoff mit hohem Heizwert ( „H-Gas” ) und Kraftstoff mit niedrigem Heizwert ( „L-Gas” )
RH:
Kraftstoff mit Gasgruppeneinschränkung — Kraftstoff mit hohem Heizwert (H-Gas)
RL:
Kraftstoff mit Gasgruppeneinschränkung — Kraftstoff mit niedrigem Heizwert (L-Gas)
LNG:
kraftstoffspezifisch

Verwendbare Kraftstoffe anhand folgender Codes angeben:

L:
nur flüssiger Kraftstoff
G:
nur gasförmiger Kraftstoff
D1A:
Zweistoff Typ 1A
D1B:
Zweistoff Typ 1B
D2A:
Zweistoff Typ 2 A
D2B:
Zweistoff Typ 2 B
D3B:
Zweistoff Typ 3 B

(10)
Für die EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung ist der im Fahrzeug eingebaute Krümmer zu beschreiben; für die EU-Typgenehmigung eines Motors/einer Motorenfamilie als Bauteil/STE ist einer der im Fahrzeug einbaubaren Krümmer zu beschreiben.
(11)
Mit Ausnahme von Starterbatterien, die Energie für das Anlassen, die Beleuchtung und die Zündung bereitstellen.
(12)
Diese Zahl ist auf das nächstliegende Zehntel eines Millimeters zu runden.
(13)
Die geforderten Angaben sind für jede vorgesehene Variante zu machen.
(14)
„A” : für Dreipunktgurte;

„B” : für Beckengurte;

„S” : für besondere Gurttypen (in diesen Fällen bitte konkrete Angaben zur Art dieser Gurttypen in Nummer 53.4.1 machen);

„Ar” , „Br” oder „Sr” : für Gurte mit Aufrollvorrichtung;

„Are” , „Bre” und „Sre” : für Gurte mit Aufrollvorrichtung und Energieaufnahmevorrichtung an zumindest einer Verankerung.

(15)
Gilt nur für Fahrzeuge der Klassen T und C, die zum Ziehen von Fahrzeugen der Klassen R oder S zugelassen sind, falls sie mit einer hydraulischen Energiespeichereinrichtung ausgerüstet sind.
(16)
Angabe der höchstzulässigen Anhängelast auf den unteren Gelenkarmen des hinteren Dreipunkt-Krafthebers oder auf dem hinteren Dreipunkt-Kraftheber selbst, wie vom Hersteller angegeben.
(17)
Alphanummerischen Code Typ-Variante-Version oder „TVV” angeben, der gemäß Teil B Nummer 2.3 des Anhangs I dieser Verordnung für jeden Typ, jede Variante und jede Version zugeteilt wird. Für die Identifizierung der Variante und der Versionen kann die Tabelle in Nummer 2.2 von Teil B des Anhangs I dieser Verordnung verwendet werden.
(18)
Im Falle einer Mehrstufen-Typgenehmigung sind diese Angaben für jede Stufe zu machen.
(19)
Diese Angabe ist für jedes Bauteil und jede selbständige technische Einheit des Fahrzeugs oder Systems zu machen.
(21)
Diese Angabe ist für jeden Fahrzeugtyp/jedes System zu machen.
(22)
angetriebene und gebremste Rollen

F:
vorne
R:
hinten
F & R:
vorne und hinten
CD:
durchgehende Kette

Beispiele:

— angetriebene Rollen hinten:
R
— durchgehende Kette gebremst:
C

(23)
Achsen mit Doppelrad/gelenkt/angetrieben/gebremst:

F:
vorne
R:
hinten
A:
Gelenkfahrzeuge
F&R:
vorne und hinten
F&A:
vorne und mit Gelenk
A&R:
mit Gelenk und hinten
F&A&R:
vorne, mit Gelenk und hinten

Beispiele:

— Doppelräder vorne:
F
— vorne und Knicklenkung:
F&A
— Antriebsachsen hinten:
R
— gebremste Achsen vorne und hinten:
F&R

(24)
Getriebetypen anhand folgender Codes angeben:

A: automatisch

M1: manuell

M2: manuell automatisch

C: Stufenloses Getriebe

W: Radnabenmotor

O: sonstige (bitte angeben)

(26)
Anordnung der Zylinder durch folgende Codes angeben:

LI:
in Reihe
V:
V-förmig
O:
Gegenkolbenmotor
S:
einzeln
R:
radial
O (…):
Andere (angeben)

(29)
Nur Selbstzündungsmotoren.
(30)
Dient als Bezugswert für die delegierten Rechtsakte. Einschließlich der Umsturzschutzvorrichtung, ohne Sonderzubehör, jedoch mit Kühlflüssigkeit, Schmiermittel, Kraftstoff, Werkzeug und Fahrer. Die Masse des Fahrers wird mit 75 kg veranschlagt.
(31)
ISO-Norm 612/-6.1:1978 (Abmessungen von Straßen(motor)fahrzeugen und deren Anhängern; Benennungen und Definitionen).
(32)
ISO-Norm 612/-6.2:1978 (Abmessungen von Straßen(motor)fahrzeugen und deren Anhängern; Benennungen und Definitionen).
(33)
ISO-Norm 612/-6.3:1978 (Abmessungen von Straßen(motor)fahrzeugen und deren Anhängern; Benennungen und Definitionen). Bei Fahrwerk mit Niveauregulierung die normale Fahrstellung angeben.
(34)
ISO-Norm 612/-6.6:1978 (Abmessungen von Straßen(motor)fahrzeugen und deren Anhängern; Benennungen und Definitionen).
(35)
ISO-Norm 612/-6.7:1978 (Abmessungen von Straßen(motor)fahrzeugen und deren Anhängern; Benennungen und Definitionen).
(36)
ISO-Norm 612/-6.8:1978 (Abmessungen von Straßen(motor)fahrzeugen und deren Anhängern; Benennungen und Definitionen).
(37)
Bei Zugmaschinen und Deichsel-Anhängefahrzeugen der Klasse R oder S ist der Radstand der Abstand zwischen erster und letzter Achse; bei Starrdeichsel-Anhängefahrzeugen und Zentralachs-Anhängefahrzeugen der Klasse R oder S ist der Radstand der Abstand vom Mittelpunkt des vorderen Kupplungspunkts bis zur letzten Achse.
(38)
ISO-Norm 4004:1983 (Traktoren und Maschinen für die Landwirtschaft; Spurbreite).
(39)
Bei jedem Teil, für das eine Typgenehmigung erteilt worden ist, kann die Beschreibung durch einen Hinweis auf diese Typgenehmigung ersetzt werden. Desgleichen erübrigt sich eine Beschreibung bei Bauteilen, deren Bauweise aus den beigefügten Schaubildern oder Zeichnungen klar ersichtlich ist. In allen Rubriken, für die Zeichnungen oder Fotos beizufügen sind, sind die Nummern der entsprechenden Anlagen anzugeben.
(40)
Bei einem Antrag für mehrere Stamm-Motoren ist für jeden einzelnen Motor ein gesondertes Formular auszufüllen.
(41)
Ein Messwert, der die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit um 3 km/h überschreitet, ist zulässig. Eine zusätzliche Messwerttoleranz von 5 % ist ebenfalls zulässig, um Abweichungen aufgrund der Reifengröße zu berücksichtigen.
(42)
ISO-Norm 789-3:1993 (Landwirtschaftliche Traktoren; Prüfmethoden; Teil 3: Spur- und Wendekreis)
(44)
Werte für die mechanische Festigkeit der Verbindungseinrichtung.
(45)
Gilt nicht für Fahrzeugtypen, Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten, die in den Anwendungsbereich von Artikel 37 oder Artikel 53 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 fallen.
(46)
Gilt auch für Fahrzeuge der Klassen R und S mit hinterer mechanischer Verbindungseinrichtung.
(47)
Für Fahrzeuge der Klassen R und S ist die Höhe ohne optionale Seiten-/Rückwände anzugeben.
(48)
Für Fahrzeuge der Klassen R und S ist der Überhang des vorderen Kupplungspunkts anzugeben.
(49)
Für Motoren sind Angaben zum Typ des Motors oder der Motorenfamilie zu machen, ggf. ohne die Erweiterungsnummer der Typgenehmigung.
(52)
Ist die Zugmaschine mit unterschiedlichen zusätzlichen Sitzen oder mit einem umkehrbaren Führerstand (mit umkehrbarem Sitz und Lenkrad) ausgestattet, sind die Abmessungen in Bezug auf die Sitz-Index-Punkte (SIP 1, SIP 2 usw.) für jeden einzelnen Fall zu ermitteln.
(53)
Der verwendete Stahl muss der ISO-Norm 630:1995 (Allgemeine Baustähle — Blech, Breitflachstahl, Stäbe und Profile), Amd 1: 2003 genügen.
(54)
Angeben, falls die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei Rückwärtsfahrt größer als bei Vorwärtsfahrt ist.
(55)
Erforderliche Angaben für: Betriebsbremsanlage; Feststellbremsanlage; für Fahrzeuge der Klassen T und C die Hilfsbremsanlage; für jede zusätzliche Bremsanlage (insbesondere Dauerbremse); für ABV-Systeme.
(56)
Unter Berücksichtigung der in den Abschnitten 9.1 und 9.2 von Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/96 der Kommission angegebenen Vorschriften auszufüllen.
(57)
„OECD standard code for the official testing of agricultural and forestry tractor performance” (OECD-Kodex für amtliche Prüfungen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen), Kodex 2, Ausgabe 2015 von Juli 2014.
(59)
Gemäß Anhang VIII Nummer 1.1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208 der Kommission.
(60)
Maßgebliche elektrische/elektronische Fahrzeugsysteme oder EUB sind solche, von denen wesentliche breit- oder schmalbandige Störstrahlungen ausgehen können und/oder solche, die die unmittelbare Kontrolle des Fahrers über das Fahrzeug betreffen (siehe Anhang XV Teil 2 Nummer 3.4.2.3 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208 der Kommission).
(61)
Gilt nur für Kleinserienhersteller in Bezug auf Anhang V Abschnitt 6 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 der Kommission.
(62)
Wahlweise kann eine Maßskizze, aus der die Lage des Kupplungspunkts hervorgeht, beigefügt werden.
(63)
Maschinen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Buchstabe a der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

Fußnote(n):

(1)

Eintrag streichen, falls nicht zutreffend.

(2)

Alphanummerischen Code „Typ-Variante-Version” oder „TVV” für jeden Typ, jede Variante und jede Version angeben, der/die gemäß Anhang I Teil B Nummer 2.3 dieser Verordnung jedem Typ, jeder Variante und jeder Version zugeteilt wird. Für die Identifizierung der Variante und der Versionen kann die Tabelle in Anhang I Teil B Nummer 2.2 dieser Verordnung verwendet werden.

(3)

Klassifizierung gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013; die Codierung ist anzugeben, z. B. „T4.3a” für eine Zugmaschine mit geringer Bodenfreiheit und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.