Anlage 8 VO (EU) 2015/504

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Einbau von Rückspiegeln als System (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Einbau von Rückspiegeln als System)

A.
ALLGEMEINE ANGABEN

2.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU SYSTEMEN, BAUTEILEN UND SELBSTÄNDIGEN TECHNISCHEN EINHEITEN

2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers):

2.2. Typ (6): …

2.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
2.2.2. Typgenehmigungsnummer(n) (49), sofern vorhanden: …
2.2.3. Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …
2.2.4. Für Bauteile und selbständige technische Einheiten — Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden) (19): …

2.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers:

2.3.1. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …
2.3.2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

2.4. Für Systeme und selbständige technische Einheiten — Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind (21):

2.4.1. Typ (17): …
2.4.2. Variante(n) (17): …
2.4.3. Version(en) (17): …
2.4.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
2.4.5. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs (2): …

18.
RÜCKSPIEGEL

18.1. Anzahl und Gruppe(n) der Spiegel: …

18.2. Die Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 46 (ABl. L 177 vom 10.7.2010, S. 211) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar (4)

18.3. Die Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 81 (ABl. L 185 vom 13.7.2012, S. 1) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar (4)

18.4. Zeichnungen zur Identifizierung des Spiegels mit Darstellung der Lage des Spiegels zum Fahrzeugaufbau: …

18.5. Einzelangaben zur Befestigungsmethode, einschließlich des Teils des Fahrzeugsaufbaus, an dem er angebracht ist: …

18.6. Kurzbeschreibung der vorhandenen elektrischen/elektronischen Bauteile der Vorrichtung zur Einstellung des Spiegels: …

18.7 Technische Beschreibung der Entfrostungs- und Trocknungsanlage des Spiegels: …

18.8. Sonderausstattung, die das Sichtfeld nach hinten möglicherweise einengt: …

18.9.
Sichtfeld für Rückspiegel der Gruppe II

18.9.1. Erfüllt Anhang IX Nummer 5.1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208 der Kommission: ja/nein (4)
18.9.2. Anstelle von 18.9.1 sind die Anforderungen der Norm ISO 5721-2:2014 (Landwirtschaftliche Traktoren — Anforderungen, Prüfverfahren und Annahmekriterien für das Sichtfeld des Fahrers — Teil 2: Sichtfeld zur Seite und nach hinten) erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein (4)

19.
EINRICHTUNGEN FÜR INDIREKTE SICHT MIT AUSNAHME VON SPIEGELN (fakultativ)

19.1. Typ und Merkmale (z. B. eine vollständige Beschreibung der Vorrichtung): …

19.2. Bei Kamera-Monitor-Einrichtungen: Erfassungsreichweite (mm), Kontrast, Leuchtdichteumfang, Störlichtunterdrückung, Anzeigeleistung (schwarz-weiß/farbig (4)), Bildwiederholfrequenz, Leuchtdichteumfang des Monitors (4): …

19.3. hinreichend detaillierte Zeichnungen zur Darstellung der gesamten Einrichtung, einschließlich Anbauvorschriften; …

19.4. Die Anforderungen der Norm ISO 5721-2:2014 (Landwirtschaftliche Traktoren — Anforderungen, Prüfverfahren und Annahmekriterien für das Sichtfeld des Fahrers — Teil 2: Sichtfeld zur Seite und nach hinten) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein (4)

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