Anlage 8 VO (EU) 2015/504
Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Einbau von Rückspiegeln als System (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Einbau von Rückspiegeln als System)
- A.
-
ALLGEMEINE ANGABEN
- 2.
- ALLGEMEINE ANGABEN ZU SYSTEMEN, BAUTEILEN UND SELBSTÄNDIGEN TECHNISCHEN EINHEITEN
2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …
2.2.
Typ (6): …
2.2.1.
Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
2.2.2.
Typgenehmigungsnummer(n) (49), sofern vorhanden: …
2.2.3.
Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …
2.2.4.
Für Bauteile und selbständige technische Einheiten — Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden) (19): …
2.3.
Firmenname und Anschrift des Herstellers: …
2.3.1.
Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …
2.3.2.
Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …
2.4.
Für Systeme und selbständige technische Einheiten — Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind (21):
2.4.1.
Typ (17): …
2.4.2.
Variante(n) (17): …
2.4.3.
Version(en) (17): …
2.4.4.
Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
2.4.5.
Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs (2): …
- 18.
- RÜCKSPIEGEL
18.1. Anzahl und Gruppe(n) der Spiegel: …
18.2. Die Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 46 (ABl. L 177 vom 10.7.2010, S. 211) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar (4)
18.3. Die Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 81 (ABl. L 185 vom 13.7.2012, S. 1) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar (4)
18.4. Zeichnungen zur Identifizierung des Spiegels mit Darstellung der Lage des Spiegels zum Fahrzeugaufbau: …
18.5. Einzelangaben zur Befestigungsmethode, einschließlich des Teils des Fahrzeugsaufbaus, an dem er angebracht ist: …
18.6. Kurzbeschreibung der vorhandenen elektrischen/elektronischen Bauteile der Vorrichtung zur Einstellung des Spiegels: …
18.7 Technische Beschreibung der Entfrostungs- und Trocknungsanlage des Spiegels: …
18.8. Sonderausstattung, die das Sichtfeld nach hinten möglicherweise einengt: …
- 18.9.
-
Sichtfeld für Rückspiegel der Gruppe II
18.9.1. Erfüllt Anhang IX Nummer 5.1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208 der Kommission: ja/nein (4)
18.9.2. Anstelle von 18.9.1 sind die Anforderungen der Norm ISO 5721-2:2014 (Landwirtschaftliche Traktoren — Anforderungen, Prüfverfahren und Annahmekriterien für das Sichtfeld des Fahrers — Teil 2: Sichtfeld zur Seite und nach hinten) erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein (4)
- 19.
- EINRICHTUNGEN FÜR INDIREKTE SICHT MIT AUSNAHME VON SPIEGELN (fakultativ)
19.1. Typ und Merkmale (z. B. eine vollständige Beschreibung der Vorrichtung): …
19.2. Bei Kamera-Monitor-Einrichtungen: Erfassungsreichweite (mm), Kontrast, Leuchtdichteumfang, Störlichtunterdrückung, Anzeigeleistung (schwarz-weiß/farbig (4)), Bildwiederholfrequenz, Leuchtdichteumfang des Monitors (4): …
19.3. hinreichend detaillierte Zeichnungen zur Darstellung der gesamten Einrichtung, einschließlich Anbauvorschriften; …
19.4. Die Anforderungen der Norm ISO 5721-2:2014 (Landwirtschaftliche Traktoren — Anforderungen, Prüfverfahren und Annahmekriterien für das Sichtfeld des Fahrers — Teil 2: Sichtfeld zur Seite und nach hinten) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein (4)
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.