Anlage 9 VO (EU) 2015/504

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Einbaus (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Einbau) eines Kettenfahrwerks

A.
ALLGEMEINE ANGABEN

2.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU SYSTEMEN, BAUTEILEN UND SELBSTÄNDIGEN TECHNISCHEN EINHEITEN

2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers):

2.2. Typ (6): …

2.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
2.2.2. Typgenehmigungsnummer(n) (49), sofern vorhanden: …
2.2.3. Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …
2.2.4. Für Bauteile und selbständige technische Einheiten — Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden) (19): …

2.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers:

2.3.1. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …
2.3.2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

2.4. Für Systeme und selbständige technische Einheiten — Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind (21):

2.4.1. Typ (17): …
2.4.2. Variante(n) (17): …
2.4.3. Version(en) (17): …
2.4.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
2.4.5. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs (2): …

3.
ALLGEMEINE BAUMERKMALE

3.1. Fotos oder Zeichnungen, die ein repräsentatives Fahrzeug zeigen: …

3.2. Maßstabsgerechte und bemaßte Zeichnung des gesamten Fahrzeugs: …

3.3. Achsen und Räder:

3.3.1. Anzahl der Achsen und Räder: …
3.3.2. Anzahl und Lage der Achsen mit Zwillingsbereifung (23): …
3.3.3. Anzahl und Lage der gelenkten Achsen (23): …
3.3.4. Anzahl und Lage der angetriebenen Achsen (23): …
3.3.5. Anzahl und Lage der gebremsten Achsen (23): …

3.4.
Für Fahrzeuge der Klasse C

3.4.1. Konfiguration des Kettenfahrwerks: Gleiskettensatz vorne/Gleiskettensatz hinten/Gleiskettensatz vorne und Gleiskettensatz hinten/durchlaufende Gleisketten auf beiden Seiten des Fahrzeugs (4)
3.4.2. Anzahl und Lage der angetriebenen Gleiskettensätze (22): …
3.4.3. Anzahl und Lage der gebremsten Gleiskettensätze (22): …
3.4.4.
Lenkung bei Fahrzeugen der Klasse C

3.5.
Fahrgestell

3.5.1. Übersichtszeichnung des Fahrgestells: …
3.5.2. Art des Fahrgestells für die Klassen T und C: Blockbauweise/Zentralrohrrahmen/Leiterrahmen/mit Gelenk/Rahmen mit Längsträgern/andere (4) (falls andere, welche: …)

4.
MASSEN UND ABMESSUNGEN

(in kg und mm) (gegebenenfalls auf Zeichnungen verweisen)

4.1
Bereiche der Fahrzeugmasse (Gesamtmasse)

4.1.1.
Leermasse
4.1.2.
Höchstmassen laut Angabe des Herstellers
Reifenkombination Nr.Achse Nr.Reifenabmessung, einschließlich Tragfähigkeitskennzahl und Symbol für die GeschwindigkeitskategorieAbrollradius (1) [mm]FelgengrößeEinpresstiefeReifenlast — Tragfähigkeit pro Reifen [kg]Höchstzulässige Achslast [kg](*)höchstzulässige Masse des Fahrzeugs [kg](*)Höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt [kg](*)(**)Reifendruck [kPa](***)
Einsatz im StraßenverkehrEinsatz im Gelände
11
2
21
2
1
2
Kettenfahrwerk Nr.Abmessungen der GleisketteDurchschnittlicher Bodenkontaktdruck [kPa]Höchstzulässige Masse je Gleiskettenrolle [kg](****)Höchstzulässige Masse je Gleiskettensatz [kg](****)Höchstzulässige Masse des Fahrzeugs [kg](****)Höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt [kg](****)(*****).
Länge [mm]Breite[mm]
1
2
4.1.3. Technisch höchstzulässige Anhängelasten für Fahrzeuge der Klassen T oder C für jede Zusammenstellung von Fahrgestell und Bremse eines Fahrzeugs der Klasse R oder S (für Fahrzeuge der Klassen R und S höchstzulässige Lasten auf dem Kupplungspunkt der hinteren mechanischen Verbindungseinrichtung angeben):

Fahrzeuge der Klassen R und S

Bremse

Deichsel-AnhängefahrzeugStarrdeichsel-AnhängefahrzeugZentralachs-Anhängefahrzeug
Ungebremst(******)… kg… kg… kg
Auflaufbremse….… kg….… kg….… kg
Hydraulische Bremse….… kg….… kg….… kg
Pneumatische Bremse….… kg….… kg….… kg
4.1.4. Technisch zulässige Gesamtmassen der Fahrzeugkombination, bestehend aus Zugmaschine (Fahrzeug der Klasse T oder C) und Anhängefahrzeug (Fahrzeug der Klasse R oder S) für jede Zusammenstellung von Fahrgestell und Bremse eines Fahrzeugs der Klasse R oder S:

Fahrzeuge der Klassen R und S

Bremse

Deichsel-AnhängefahrzeugStarrdeichsel-AnhängefahrzeugZentralachs-Anhängefahrzeug
Ungebremst….… kg….… kg….… kg
Auflaufbremse… kg… kg… kg
hydraulische Bremse… kg… kg… kg
pneumatische Bremse… kg… kg… kg
4.1.5. Höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt (ungeachtet der Reifen und der hinteren mechanischen Verbindungseinrichtung):

37.
KETTENFAHRWERK

(Auch Nr. 4.1.2.3 ausfüllen.)

37.1. Fotos und bemaßte Zeichnungen der Anordnung des Gleiskettenfahrwerks und seines Anbaus am Fahrzeug (Einschließlich der Elemente, die auf der Innenseite der Gleiskette dafür sorgen, dass die Gleisketten über die Rollen geführt werden, sowie des Profils auf der Außenseite der Gleisketten): …

37.2. Art des Werkstoffs, der mit dem Boden Kontakt hat: Gummiketten/Stahlketten/Gummiauflagen auf den Kettengliedern (4)

37.3.
Metallketten

37.3.1. Anzahl der Gleiskettenrollen, die unmittelbar eine Last auf die Straßenoberfläche übertragen (NR): …
37.3.2. Außenfläche jedes Polsters (AP): … mm2

37.4.
Gummiketten

37.4.1. Gesamtfläche der mit der Straße in Berührung kommenden Gummistollen (AL): … mm2
37.4.2. Prozentanteil der Stollenfläche an der Gesamtoberfläche des Gurtes: … %

Fußnote(n):

(*)

gemäß Reifenspezifikation.

(**)

Unter statischen Bedingungen auf den Bezugsmittelpunkt der mechanischen Verbindungseinrichtung übertragene Last, unabhängig von der mechanischen Verbindungseinrichtung; falls die von der mechanischen Verbindungseinrichtung abhängende höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt in der Tabelle angegeben ist, Tabelle nach rechts erweitern und die Kennung der mechanischen Verbindungseinrichtung in der Kopfzeile der Spalte angeben; für Fahrzeuge der Klassen R oder S betreffen diese Spalten die etwa vorhandenen hinteren mechanischen Verbindungseinrichtungen.

(***)

gemäß Herstellerempfehlung

(****)

gemäß Gleiskettenrollenspezifikation.

(*****)

Unter statischen Bedingungen auf den Bezugsmittelpunkt der mechanischen Verbindungseinrichtung übertragene Last, unabhängig von der mechanischen Verbindungseinrichtung; falls die von der mechanischen Verbindungseinrichtung abhängende höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt in der Tabelle angegeben ist, Tabelle nach rechts erweitern und die Kennung der mechanischen Verbindungseinrichtung in der Kopfzeile der Spalte angeben.

(******)

Berechnet anhand des teilbeladenen Zustands nach der Definition des Zugmaschinenherstellers im Einvernehmen mit dem technischen Dienst gemäß der Nummer 3.1.1.2 des Anhangs II der Delegierten Verordnung (EU) 2015/68 der Kommission.

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