Artikel 3 VO (EU) 2015/531
Förderfähige Vorhaben in Bezug auf die Sicherheit
Bei Vorhaben, die die Sicherheit von Fischern auf Fischereifahrzeugen im Einklang mit Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 betreffen, kommt der Erwerb und gegebenenfalls die Anbringung der folgenden Gegenstände für eine Unterstützung aus dem EMFF in Frage:
- a)
- Rettungsflöße;
- b)
- hydrostatische Auslösevorrichtungen für Rettungsflöße;
- c)
- am Körper getragene Notfunksender wie Funkbaken zur Kennzeichnung der Seenotposition, die in die Rettungswesten und die Arbeitskleidung der Fischer integriert werden können;
- d)
- Rettungsschwimmkörper, vor allem Eintauch- oder Überlebensanzüge, Rettungsringe und Rettungswesten;
- e)
- Signalraketen;
- f)
- Leinenwurfgeräte;
- g)
- Bergungssysteme für Mann-über-Bord-Unfälle;
- h)
- Brandbekämpfungseinrichtungen wie Feuerlöscher, Flammenschutzdecken, Feuer- und Rauchmelder, Atemschutzgeräte;
- i)
- Brandschutztüren;
- j)
- Brennstofftankabsperreinrichtungen;
- k)
- Gasmelder und Gaswarnanlagen;
- l)
- Lenzpumpen und Bilgenalarme;
- m)
- Ausrüstung für Funk- und Satellitenkommunikation;
- n)
- wasserdichte Luken und Türen;
- o)
- Schutzvorrichtungen an Maschinen, wie Winden oder Netztrommeln;
- p)
- Gangways und Steigleitern;
- q)
- Suchscheinwerfer, Deck- oder Notbeleuchtung;
- r)
- Sicherheitsauslösemechanismus, für den Fall, dass sich das Fanggerät unter Wasser verfängt;
- s)
- Sicherheitskameras und Überwachungsmonitore;
- t)
- Ausrüstung und Elemente, die zur Steigerung der Sicherheit an Deck notwendig sind.
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