Artikel 2 VO (EU) 2015/531

Von der Finanzierung ausgeschlossene Kosten

1. Die Kosten für planmäßige oder vorbeugende Wartung jedweder Teile der Ausrüstung, die ein Gerät in funktionsfähigem Zustand halten, kommen auf Grundlage der vorliegenden Verordnung für eine Unterstützung im Rahmen des EMFF nicht in Frage.

2. Nur Kosten, die für die Anbringung bzw. Aufstellung von Gegenständen wie im Rahmen der vorliegenden Verordnung angegeben notwendig und direkt damit in Verbindung stehen, kommen für eine Unterstützung im Rahmen des EMFF in Frage.

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